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# taz.de -- AfD gegen Antifa-Magazin: „Wir unterlassen gar nichts!“
> Die AfD setzt ihre Anwältin auf ein Antifa-Magazin an. Die Redaktion soll
> ihre Internet-Domain abmelden – lässt sich aber nicht einschüchtern.
Bild: Der Facebook-Auftritt von „Der Rechte Rand“. Auch hier berichtet das …
Hamburg taz | Die AfD kam zu spät: Wer die Internetadresse
„[1][afd-im-bundestag.de]“ eingibt, landet nicht bei der Partei, sondern
beim antifaschistischen Fachmagazin Der Rechte Rand. Ein Link, der der AfD
um die Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen und Alexander Gauland so gar nicht
gefällt. Die Partei fordert per Abmahnung, die Namensnutzung zu
unterlassen. Bis diesen Montag soll das Magazin die Domain abmelden.
Redaktionsmitglied Mark Roth sagt aber: „Wir unterlassen gar nichts!“
Am 26. Februar hatte die Kölner Anwaltskanzlei Höcker für die AfD die
Unterlassung und Abmahnungskosten von über 1.300 Euro gefordert. Die
Redaktion hätte mit der Wahl der Domain „das Namensrecht unsere Mandantin
verletzt“, schreiben die Anwälte.
„Die AfD versucht seit längerem, gegen eine kritische Berichterstattung
vorzugehen“, sagt Roth. „Wir lassen uns da jetzt nicht einschüchtern.
Unsere Berichterstattung über die extreme Rechte stört, das soll sie auch.“
Seit der AfD-Gründung 2013 habe das Magazin über die Entwicklung der Partei
nach rechts berichtet, antisemitische Positionen benannt und rassistische
Ressentiments aufgezeigt. Auch personelle Verstrickungen in das extreme
rechte Milieu habe man öffentlich gemacht. Die stetige Entgrenzung des Sag-
und Wählbaren in der Mitte der Gesellschaft, die sich in den Wahlen der
letzten Jahre manifestierte, bewegte die Redaktion dazu, die Domain im Juli
2017 zu registrieren.
Wahlergebnisse hatten in den 1980ern schon zur Entstehung des Magazins
beigetragen: Nach Wahlerfolgen von DVU und Republikanern gründete ein Kreis
aus Politik, Medien und Wissenschaft das Periodikum. In den folgenden
Jahrzehnten erfuhren die Macher das ganze Spektrum des staatlichen Umgangs
mit antifaschistischen Publikationen: Mal beobachtete der Verfassungsschutz
das „Magazin von und für Antifaschisten“, mal erhielt das Magazin einen
Preis vom durch die Bundesregierung gegründeten „Bündnis für Demokratie und
Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“.
Zu den Autoren gehören der Historiker Volker Weiß, der mit „Die autoritäre
Revolte“ jüngst einen Bestseller schrieb, die Journalistin Andrea Röpke,
die für ihre Recherchen öfters ausgezeichnet wurde und der Autor dieses
Textes.
Die Kanzlei Höcker stand bereist öfters AfD-Funktionären bei. Im
Landtagswahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern gelang es der Kanzlei im Jahr
2016, den Grünen die Nutzung der Domain „[2][alternativ-fuer.de]“ zu
untersagen.
Vor dem Landgericht Köln unterlag im April 2017 Softwareentwickler Nathan
Mattes im Namenstreit gegen die AfD, da er den Blog „[3][wir-sind-afd.de]“
inne hat. Seit 2015 können dort einschlägige Zitate von AfD-Politikern
gelesen werden. „Jedes Einzelne ist rechtlich abgesichert“, sagt seine
Anwältin Miriam Vollmer.
Am 2. März erklärte Mattes, in die Berufung zu gehen – auch wegen der
breiten Solidarität und einer erfolgreichen Spendenkampagne. 9400 Euro
waren für die erste Instanz anvisiert. Im Spendentopf sind über 55.000
Euro.
Drohende Verfahrenskosten könnten die Beteiligten in anderen Fällen
einschüchtern. „Wir rechnen mit ähnlichen Zahlen“, sagt Mark Roth von Der
Rechte Rand. Trotzdem versichert er, nicht kampflos zu weichen.
5 Mar 2018
## LINKS
[1] http://afd-im-bundestag.de/
[2] http://alternativ-fuer.de
[3] https://wir-sind-afd.de/
## AUTOREN
Andreas Speit
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Kolumne Der rechte Rand
Abmahnung
Antifaschismus
AfD Hamburg
Schwerpunkt Rassismus
Schwerpunkt Antifa
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