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# taz.de -- Familiennachzug von Flüchtlingen: Weniger hart beim Härtefall
> Die SPD verkauft die Härtefallregelung beim Familiennachzug als Erfolg.
> Aktuell hilft sie allerdings nur wenigen.
Bild: Bis zum 31. Juli ist der Familiennachzug weiter ausgesetzt
Berlin taz | Wie interpretationsoffen die Ergebnisse der
Koalitionsgespräche zum Familiennachzug sind, zeigen einmal mehr die
Reaktionen von Alexander Dobrindt (CSU) und Ralf Stegner (SPD). Gemeinsam
hatten sie sich darauf geeinigt, den Familiennachzug für subsidiär
Schutzberechtigte bis zum 31. Juli weiter auszusetzen. Im Anschluss daran
sollen pro Monat 1.000 Familienangehörige nachkommen dürfen.
Die SPD hatte darauf gedrungen, Härtefälle zusätzlich zu der festgelegten
Zahl zu erlauben. Am Donnerstag soll der Bundestag darüber entscheiden. Für
Dobrindt jedoch war klar: „Mit der Neuregelung wird der Anspruch auf
Familiennachzug für subsidiär Geschützte endgültig abgeschafft.“
Unterdessen erklärte Stegner auf seiner Facebookseite: „Falls es zu einer
Koalition kommt, schaffen wir zumindest einen Wiedereinstieg in den
Familiennachzug“ für subsidiär Geschützte. Die Wahrheit liege wohl
dazwischen, sagt Thomas Könneker, Anwalt für Asyl- und Ausländerrecht in
Leipzig. „Die Härtefallregelung ist nicht neu. Das so darzustellen, ist
reine politische Kür.“
## Paragraf 22 führte bisland ein schlafendes Dasein
Tatsächlich sieht Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes schon jetzt vor, dass
„einem Ausländer für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen
oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt
werden kann“. „Dieser Paragraf hat bis vor Kurzem aber ein schlafendes
Dasein geführt“, sagt Könneker. „Als Härtefälle wurden nur absolute
Ausnahmen eingestuft. Wenn er künftig dafür sorgen soll, dass mehr Menschen
kommen dürfen, müssen die Kriterien verändert werden.“
Notwendige Blutspenden hätten bislang ein solcher Härtefall sein können.
Darüber entscheidet das Auswärtige Amt gemeinsam mit der zuständigen
Botschaft. Die Angehörigen, die nach Deutschland kommen wollen, müssen ihre
Situation dort vor Ort „glaubhaft“ darstellen. Ob dieses Verfahren geändert
wird, haben die Koalitionsgespräche noch nicht ergeben.
Wichtig bei der Entscheidung über Härtefälle war immer auch die Situation
des „Stammhalters“, also ob dieser in Deutschland bereits einen festen
Wohnsitz und ein geregeltes Einkommen hat. „Der Paragraf ist aktuell so eng
gefasst, dass er fast gar nicht wirkt“, sagt auch Pro-Asyl-Geschäftsführer
Günter Burkhardt. Werden die Kriterien nicht verändert, bleibt es bei unter
100 Fällen im Jahr, glaubt Könneker.
31 Jan 2018
## AUTOREN
Hanna Voß
## TAGS
Familiennachzug
Koalitionsverhandlungen
Subsidiärer Schutz
Bundestag
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GroKo
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