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# taz.de -- Amt des Bundestagsvizepräsidenten: Albrecht Glaser scheitert erneut
> Die AfD hat sich an den Ältestenrat gewandt, um ihren Kandidaten doch
> noch ins Amt zu bringen. Den halten jedoch alle anderen für untragbar.
Bild: Wie Beatrix von Storch (li.) ist auch Albrecht Glaser Mitglied des AfD-Bu…
BERLIN taz | Für die AfD sind offenbar nicht aller guten Dinge drei. Sie
hat ein viertes Mal versucht, ihren Wunschkandidaten Albrecht Glaser in das
Rennen für das Amt des Bundetagsvizepräsidenten zu schicken – und ist ein
viertes Mal gescheitert.
Am Donnerstag hatten sich die Rechtspopulisten an den Ältestenrat gewandt,
um die Wahl, die Glaser bereits im Oktober drei Mal verloren hatte, wieder
aufzunehmen. Der Ältestenrat, der aus dem Bundestagspräsidenten, seinen
StellvertreterInnen sowie 23 weiteren Abgeordneten besteht, kann eine
solche Wiederaufnahme einstimmig beschließen.
Von Einstimmigkeit waren die Fraktionen aber weit entfernt.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) betonte zwar, die AfD habe das
Recht, einen vierten Wahlgang zu beantragen, forderte aber, dass sie dafür
einen konsensfähigen Kandidaten aufstellen solle. Albrecht Glaser hatte
sich im vergangenen April mit einer Rede disqualifiziert, in der er
vorschlug, die Religionsfreiheit für Muslime einzuschränken.
Die AfD jedoch beharrte auf Glaser. „Mit der Behauptung, dass er den
politischen Islam gemeint habe, nicht den Islam generell“, berichtete Katja
Keul, Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied im Ältestenrat,
der taz. Tatsächlich aber forderte Glaser auf der besagten
Parteiveranstaltung in Oestrich-Winkel: „Der Islam ist eine Konstruktion,
die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und diese nicht respektiert.
(…) Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht
entziehen.“
## Eine neue Kandidatur scheint aussichtlos
Keuls Parteikollegin Britta Haßelmann sagte der in Halle (Saale)
erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung mit Blick auf die vorangegangenen
Wahlgänge im Oktober: „Die Wahlergebnisse für Glaser mit jeweils mehr als
540 Nein-Stimmen zeigen deutlich, dass der Kandidat in freier und geheimer
Wahl der Abgeordneten nicht mit Unterstützung rechnen kann. Eine erneute
Kandidatur erscheint klar aussichtslos. Das wird auch die AfD erkennen
müssen.“
Zu diesem Schluss gelangte auch Wolfgang Schäuble, der die Forderung der
AfD zurückwies. Diese hat allerdings nach wie vor die Möglichkeit, einen
erneuten Wahlgang für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten zu fordern.
Ob die Kandidatur eines anderen Abgeordneten Erfolg hätte, kann Katja Keul
nicht mit Sicherheit sagen: „Ich kenne noch nicht alle 94 Abgeordneten der
AfD, aber bislang ist mir unter ihnen noch kein Vernünftiger begegnet“.
## Fast wie einst Lothar Bisky
Die Linkspartei lehnte einen weiteren Wahlgang am Donnerstag indes nicht
ab. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Jan Korte sagte der taz: „Die AfD
soll aufstellen, wen sie will. Das ist ihr Recht, genauso wie alle
Abgeordneten das Recht haben, diese Person dann zu wählen oder eben auch
nicht“.
Wer anders vorgehe, gebe der AfD überflüssigerweise eine Gelegenheit, sich
als Märtyrer aufzuspielen. Natürlich sei aber klar, dass DIE LINKE
niemanden zum Bundestagsvizepräsidenten wähle, der die Religionsfreiheit in
Frage stellt. Ein Präzedenzfall ist die Causa Glaser nicht: Lothar Bisky
scheiterte für die Linskpartei 2005 im – damals abgehaltenen – vierten
Wahlgang zum Amt des Bundestagsvizepräsidenten.
Für die AfD war es insgesamt keine gute Woche. Neben Albrecht Glaser
scheiterte auch Roman Reusch als Kandidat für das Parlamentarische Gremium
zur Kontrolle der Geheimdienste mit nur 210 von 355 nötigen Stimmen.
19 Jan 2018
## AUTOREN
Hanna Voß
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