| # taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: Transfrau muss „Vater“ bleiben | |
| > Eine Transfrau kann für ein Kind, das mit ihrem konserviertem Samen | |
| > gezeugt wurde, rechtlich nur der Vater sein. So urteilt der | |
| > Bundesgerichtshof. | |
| Bild: Elternschaft hat viele Formen. Vor dem Gesetz jedoch nur eine | |
| Freiburg taz | Wenn mit dem konservierten Sperma einer Transfrau ein Kind | |
| gezeugt wird, dann ist die Transfrau „Vater“ des Kindes und nicht dessen | |
| „Mutter“. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). | |
| Susanne Berger (alle Namen geändert) wurde ursprünglich als Jürgen Berger | |
| geboren. Nach einer Geschlechtsumwandlung trägt sie jedoch seit 2012 | |
| offiziell den Vornamen Susanne und ist behördlich als Frau registriert. | |
| 2015 schloss sie mit Pia Schulz eine eingetragene Partnerschaft. Im | |
| gleichen Jahr gebar Pia Schulz ein Kind nach einer künstlichen Befruchtung. | |
| Der männliche Samen stammte von Susanne Berger, sie hatte ihn konservieren | |
| lassen, als sie noch Jürgen Berger war. | |
| Pia Schulz ist eindeutig Mutter des Kindes, das sie geboren hat. Daneben | |
| wollte Susanne Berger aber als zweite Mutter eingetragen werden. Per | |
| notarieller Urkunde erkannte sie die Mutterschaft ausdrücklich an. Doch das | |
| Standesamt verweigerte ihre Eintragung als Mutter. | |
| Der BGH hat nun bestätigt, dass Susanne Berger nicht „Mutter“ sein kann. | |
| Denn Mutter sei nur die Frau, die das Kind geboren hat. Im deutschen Recht | |
| könne ein Kind nur eine einzige Mutter haben, auch um Leihmutterschaften | |
| auszuschließen. Co-Mutterschaften nach einer künstlichen Befruchtung in | |
| lesbischen Beziehungen seien gesetzlich nicht vorgesehen. Sie sind nur nach | |
| einer Adoption möglich. | |
| Susanne Berger könne sich aber als „Vater“ eintragen lassen, so der BGH. | |
| Schließlich war sie ja über den Samen an der Zeugung beteiligt. Einzutragen | |
| wäre dann aber „Jürgen Berger“. Der BGH berief sich dabei auf das | |
| Transsexuellengesetz. Danach bleibt das Verhältnis zu den eigenen Kindern | |
| von einer Geschlechtsänderung „unberührt“. Es gilt also die Regel: Einmal | |
| Vater, immer Vater. Laut BGH gilt die Regel selbst bei Kindern, die erst | |
| nach der Geschlechtsänderung gezeugt wurden. | |
| Schon im letzten September hatte der BGH in einem spiegelbildlichen Fall | |
| eine ähnliche Entscheidung getroffen. Damals hatte ein unoperierter | |
| Transmann (Frau-zu-Mann-Transsexueller) seine Hormonpräparate abgesetzt, um | |
| als Frau ein Kind zu gebären. Der Transmann wollte aber als Vater | |
| eingetragen und anerkannt werden. Doch der BGH entschied, hier liege eine | |
| Mutterschaft vor. Wer ein Kind gebiert, sei Mutter, auch wenn er rechtlich | |
| als Mann anerkannt ist. | |
| Die BGH-Urteile sind rechtskräftig. Möglich ist nur noch die | |
| Verfassungsbeschwerde. Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht 2011 | |
| die bestehende Rechtslage sogar ausdrücklich begrüßt, denn sie ermögliche | |
| die „klare, den biologischen Umständen entsprechende rechtliche Zuordnung | |
| von Kindern zu einem Vater und einer Mutter“. Es sei ein „berechtigtes | |
| Anliegen, Kinder ihren biologischen Eltern auch rechtlich so zuzuweisen, | |
| dass ihre Abstammung nicht im Widerspruch zu ihrer biologischen Zeugung auf | |
| zwei rechtliche Mütter oder Väter zurückgeführt wird“. | |
| 4 Jan 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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