| # taz.de -- Nach der Neonazi-Demo in Charlottesville: Mordanklage gegen Autofah… | |
| > Der Neonazi, der in den USA eine Gegendemonstrantin totfuhr, soll nicht | |
| > wegen Totschlags angeklagt werden. Die Staatsanwaltschaft stufte die | |
| > Anklage hoch. | |
| Bild: Ein Neonazi fährt in eine Menschenmenge: Dabei starb die Demonstrantin H… | |
| Charlottesville ap | Ein wegen einer tödlichen Autofahrt hinein in | |
| Demonstranten in Charlottesville angeklagter US-Bürger muss sich wegen | |
| Mordes verantworten. Ein Gericht gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft am | |
| Donnerstag statt, die bereits bestehende Anklage wegen Totschlags | |
| hochzustufen. | |
| Dem 20-Jährigen aus Ohio werden nach dem Vorfall im Sommer außerdem neun | |
| weitere Straftatbestände zur Last gelegt. Im nächsten Schritt wird sein | |
| Fall für die offizielle Anklageerhebung vor Geschworenen präsentiert. | |
| Am Rande eines Aufmarsches von weißen Nationalisten in Charlottesville, | |
| Virginia, im August war der Beschuldigte mit einem Auto in eine Gruppe von | |
| Gegendemonstranten gerast und hatte dabei eine 32-Jährige getötet. Dutzende | |
| weitere Menschen wurden verletzt. | |
| Die Staatsanwaltschaft beantragte die Aufstockung des Straftatbestands, | |
| nachdem sie Überwachungsvideos als Beweismaterial vorgelegt hatte. Sie | |
| zeigten, wie der Angeklagte auf die Passanten zusteuerte und vorher unter | |
| anderem noch einmal an Tempo zulegte. | |
| Im Falle einer Verurteilung muss er nun mit einer Freiheitsstrafe von 20 | |
| Jahren oder lebenslang rechnen. Totschlag hätte eine Haftstrafe von fünf | |
| bis zu 40 Jahren ergeben können. | |
| 15 Dec 2017 | |
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