| # taz.de -- BGH-Entscheid zum Fall Franco A.: Doch keine Anschlagspläne? | |
| > Der terrorverdächtige Bundeswehroberleutnant Franco A. wird freigelassen. | |
| > Ein Attentatsplan lasse sich bisher nicht nachweisen, entscheidet der | |
| > BGH. | |
| Bild: Für die Ermittler ist der Entscheid des BGH ein Rückschlag | |
| BERLIN taz | Der terrorverdächtige Bundeswehroberleutnant Franco A. ist | |
| wieder auf freiem Fuß. Am Mittwoch hob der Bundesgerichtshof (BGH) dessen | |
| Haftbefehl auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, teilt der | |
| Gerichtshof mit. | |
| Franco A. war im April 2017 [1][festgenommen worden]. Die | |
| Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, einen rechtsextremen Anschlag auf | |
| Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant zu haben. Dafür | |
| soll sich der 28-Jährige eigens im Dezember 2015 als syrischer Flüchtling | |
| registriert haben, um die Tat anschließend Flüchtlingen in die Schuhe zu | |
| schieben. A. war in den Fokus der Ermittler geraten, als er im Januar 2017 | |
| eine Pistole im Flughafen Wien aus dem Putzschacht einer Toilette holte – | |
| und dabei kurzzeitig festgenommen wurde. Bei Razzien fanden Ermittler bei | |
| dem Mitbeschuldigten Maximilian T. eine Listen mit Namen von Politikern und | |
| Prominenten. | |
| Der BGH relativiert nun den Tatverdacht erheblich: Nach derzeitigem | |
| Ermittlungsstand sei nicht mehr mit großer Wahrscheinlichkeit davon | |
| auszugehen, dass Franco A. tatsächlich einen Anschlagsplan gefasst habe. | |
| Bis heute gebe es „wesentliche Unstimmigkeiten“. | |
| So sei unklar, so die Richter, warum Franco A. eine potentielle Tatwaffe | |
| ausgerechnet in einem streng überwachten Flughafen deponiert haben sollte – | |
| und später auch noch Fotos des Verstecks über eine Whatsapp-Gruppe | |
| verschickte. | |
| Auch sei die gefundene „Feindesliste“, notiert auf zwei DIN A4-Seiten und | |
| einen handschriftlichen Notizzettel, kaum belastbar. Zwar seien die dort | |
| aufgeführten Personen mit den Buchstaben „A“ bis „D“ versehen und auch | |
| Notizen zu Langwaffen vermerkt gewesen. Die in Wien verstaute Pistole sei | |
| aber nicht darunter. Auch fehlten auf den Zetteln sämtliche Angaben zu | |
| Zeit, Ort oder Begehensweise eines geplanten Anschlags, so der BGH. Ab es | |
| sich also tatsächlich um eine Liste mit Anschlagszielen handelte, könne | |
| nicht abschließend gesagt werden. | |
| Offen bleibe auch, ob Franco A. im Fall eines Anschlag wirklich den | |
| Verdacht auf Flüchtlinge lenken wollte. Es sei bis heute „nicht dargetan, | |
| auf welche Weise dies habe geschehen sollen“, so die Richter. Die Ermittler | |
| gehen bislang davon aus, dass A. die Waffe mit seinen Fingerabdrücken am | |
| Tatort zurücklassen wollte – und die DNA-Spur dann zu seiner | |
| Scheinidentität, dem Flüchtling „David Benjamin“ geführt hätte. | |
| Dagegen aber spräche, kontert der BGH, ein Video, das Franco A. offenbar am | |
| 31. Dezember 2015 in einer Flüchtlingsunterkunft aufnahm. Darin äußere sich | |
| A. bedauernd, dass in seinem Asylverfahren nun seine Fingerabdrücke | |
| genommen worden seien. „Das ist ein bisschen schade, weil ich da immer | |
| diese Anonymität hatte halt“, soll er dort sagen. Diese Aussage spreche | |
| gegen den Spurlegen-Plan, so die Richter. Genauso wie der Fakt, dass bei | |
| der Festnahme von Franco A. am Flughafen Wien im Januar ja auch dessen | |
| Fingerabdrücke genommen wurden – und somit bei einem Anschlag auch mit | |
| seiner wahren Identität verknüpft gewesen wären. | |
| Ungeklärt indes bleibe, so räumt der BGH ein, das „über einen langen | |
| Zeitraum in hohen Maße konspirative Verhalten des Beschuldigten“. Zudem sei | |
| Franco A. neben der Pistole auch im Besitz dreier weiterer Waffen gewesen. | |
| Dennoch, so die Richter, könne mit jetzigem Ermittlungsstand keine | |
| Anschlagsplanung nachgewiesen werden. Eine Fluchtgefahr sei nicht gegeben, | |
| da Franco A., nach jetzigem Stand, keine allzu hohe Strafe zu erwarten | |
| habe. | |
| Für die Ermittler ist die Entscheidung des BGH ein Rückschlag. Zumindest | |
| ein Anfangsverdacht auf die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden | |
| Gewalttat bestehe indes fort, betonte der BGH. Den sah man in | |
| Ermittlerkreisen am Mittwoch auch weiterhin gegeben. Eine Anklage gegen | |
| Franco A. bleibt damit weiter möglich. | |
| 29 Nov 2017 | |
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| ## AUTOREN | |
| Konrad Litschko | |
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