# taz.de -- BGH-Entscheid zum Fall Franco A.: Doch keine Anschlagspläne? | |
> Der terrorverdächtige Bundeswehroberleutnant Franco A. wird freigelassen. | |
> Ein Attentatsplan lasse sich bisher nicht nachweisen, entscheidet der | |
> BGH. | |
Bild: Für die Ermittler ist der Entscheid des BGH ein Rückschlag | |
BERLIN taz | Der terrorverdächtige Bundeswehroberleutnant Franco A. ist | |
wieder auf freiem Fuß. Am Mittwoch hob der Bundesgerichtshof (BGH) dessen | |
Haftbefehl auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, teilt der | |
Gerichtshof mit. | |
Franco A. war im April 2017 [1][festgenommen worden]. Die | |
Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, einen rechtsextremen Anschlag auf | |
Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant zu haben. Dafür | |
soll sich der 28-Jährige eigens im Dezember 2015 als syrischer Flüchtling | |
registriert haben, um die Tat anschließend Flüchtlingen in die Schuhe zu | |
schieben. A. war in den Fokus der Ermittler geraten, als er im Januar 2017 | |
eine Pistole im Flughafen Wien aus dem Putzschacht einer Toilette holte – | |
und dabei kurzzeitig festgenommen wurde. Bei Razzien fanden Ermittler bei | |
dem Mitbeschuldigten Maximilian T. eine Listen mit Namen von Politikern und | |
Prominenten. | |
Der BGH relativiert nun den Tatverdacht erheblich: Nach derzeitigem | |
Ermittlungsstand sei nicht mehr mit großer Wahrscheinlichkeit davon | |
auszugehen, dass Franco A. tatsächlich einen Anschlagsplan gefasst habe. | |
Bis heute gebe es „wesentliche Unstimmigkeiten“. | |
So sei unklar, so die Richter, warum Franco A. eine potentielle Tatwaffe | |
ausgerechnet in einem streng überwachten Flughafen deponiert haben sollte – | |
und später auch noch Fotos des Verstecks über eine Whatsapp-Gruppe | |
verschickte. | |
Auch sei die gefundene „Feindesliste“, notiert auf zwei DIN A4-Seiten und | |
einen handschriftlichen Notizzettel, kaum belastbar. Zwar seien die dort | |
aufgeführten Personen mit den Buchstaben „A“ bis „D“ versehen und auch | |
Notizen zu Langwaffen vermerkt gewesen. Die in Wien verstaute Pistole sei | |
aber nicht darunter. Auch fehlten auf den Zetteln sämtliche Angaben zu | |
Zeit, Ort oder Begehensweise eines geplanten Anschlags, so der BGH. Ab es | |
sich also tatsächlich um eine Liste mit Anschlagszielen handelte, könne | |
nicht abschließend gesagt werden. | |
Offen bleibe auch, ob Franco A. im Fall eines Anschlag wirklich den | |
Verdacht auf Flüchtlinge lenken wollte. Es sei bis heute „nicht dargetan, | |
auf welche Weise dies habe geschehen sollen“, so die Richter. Die Ermittler | |
gehen bislang davon aus, dass A. die Waffe mit seinen Fingerabdrücken am | |
Tatort zurücklassen wollte – und die DNA-Spur dann zu seiner | |
Scheinidentität, dem Flüchtling „David Benjamin“ geführt hätte. | |
Dagegen aber spräche, kontert der BGH, ein Video, das Franco A. offenbar am | |
31. Dezember 2015 in einer Flüchtlingsunterkunft aufnahm. Darin äußere sich | |
A. bedauernd, dass in seinem Asylverfahren nun seine Fingerabdrücke | |
genommen worden seien. „Das ist ein bisschen schade, weil ich da immer | |
diese Anonymität hatte halt“, soll er dort sagen. Diese Aussage spreche | |
gegen den Spurlegen-Plan, so die Richter. Genauso wie der Fakt, dass bei | |
der Festnahme von Franco A. am Flughafen Wien im Januar ja auch dessen | |
Fingerabdrücke genommen wurden – und somit bei einem Anschlag auch mit | |
seiner wahren Identität verknüpft gewesen wären. | |
Ungeklärt indes bleibe, so räumt der BGH ein, das „über einen langen | |
Zeitraum in hohen Maße konspirative Verhalten des Beschuldigten“. Zudem sei | |
Franco A. neben der Pistole auch im Besitz dreier weiterer Waffen gewesen. | |
Dennoch, so die Richter, könne mit jetzigem Ermittlungsstand keine | |
Anschlagsplanung nachgewiesen werden. Eine Fluchtgefahr sei nicht gegeben, | |
da Franco A., nach jetzigem Stand, keine allzu hohe Strafe zu erwarten | |
habe. | |
Für die Ermittler ist die Entscheidung des BGH ein Rückschlag. Zumindest | |
ein Anfangsverdacht auf die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden | |
Gewalttat bestehe indes fort, betonte der BGH. Den sah man in | |
Ermittlerkreisen am Mittwoch auch weiterhin gegeben. Eine Anklage gegen | |
Franco A. bleibt damit weiter möglich. | |
29 Nov 2017 | |
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## AUTOREN | |
Konrad Litschko | |
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