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# taz.de -- BGH-Entscheid zum Fall Franco A.: Doch keine Anschlagspläne?
> Der terrorverdächtige Bundeswehroberleutnant Franco A. wird freigelassen.
> Ein Attentatsplan lasse sich bisher nicht nachweisen, entscheidet der
> BGH.
Bild: Für die Ermittler ist der Entscheid des BGH ein Rückschlag
BERLIN taz | Der terrorverdächtige Bundeswehroberleutnant Franco A. ist
wieder auf freiem Fuß. Am Mittwoch hob der Bundesgerichtshof (BGH) dessen
Haftbefehl auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, teilt der
Gerichtshof mit.
Franco A. war im April 2017 [1][festgenommen worden]. Die
Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, einen rechtsextremen Anschlag auf
Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant zu haben. Dafür
soll sich der 28-Jährige eigens im Dezember 2015 als syrischer Flüchtling
registriert haben, um die Tat anschließend Flüchtlingen in die Schuhe zu
schieben. A. war in den Fokus der Ermittler geraten, als er im Januar 2017
eine Pistole im Flughafen Wien aus dem Putzschacht einer Toilette holte –
und dabei kurzzeitig festgenommen wurde. Bei Razzien fanden Ermittler bei
dem Mitbeschuldigten Maximilian T. eine Listen mit Namen von Politikern und
Prominenten.
Der BGH relativiert nun den Tatverdacht erheblich: Nach derzeitigem
Ermittlungsstand sei nicht mehr mit großer Wahrscheinlichkeit davon
auszugehen, dass Franco A. tatsächlich einen Anschlagsplan gefasst habe.
Bis heute gebe es „wesentliche Unstimmigkeiten“.
So sei unklar, so die Richter, warum Franco A. eine potentielle Tatwaffe
ausgerechnet in einem streng überwachten Flughafen deponiert haben sollte –
und später auch noch Fotos des Verstecks über eine Whatsapp-Gruppe
verschickte.
Auch sei die gefundene „Feindesliste“, notiert auf zwei DIN A4-Seiten und
einen handschriftlichen Notizzettel, kaum belastbar. Zwar seien die dort
aufgeführten Personen mit den Buchstaben „A“ bis „D“ versehen und auch
Notizen zu Langwaffen vermerkt gewesen. Die in Wien verstaute Pistole sei
aber nicht darunter. Auch fehlten auf den Zetteln sämtliche Angaben zu
Zeit, Ort oder Begehensweise eines geplanten Anschlags, so der BGH. Ab es
sich also tatsächlich um eine Liste mit Anschlagszielen handelte, könne
nicht abschließend gesagt werden.
Offen bleibe auch, ob Franco A. im Fall eines Anschlag wirklich den
Verdacht auf Flüchtlinge lenken wollte. Es sei bis heute „nicht dargetan,
auf welche Weise dies habe geschehen sollen“, so die Richter. Die Ermittler
gehen bislang davon aus, dass A. die Waffe mit seinen Fingerabdrücken am
Tatort zurücklassen wollte – und die DNA-Spur dann zu seiner
Scheinidentität, dem Flüchtling „David Benjamin“ geführt hätte.
Dagegen aber spräche, kontert der BGH, ein Video, das Franco A. offenbar am
31. Dezember 2015 in einer Flüchtlingsunterkunft aufnahm. Darin äußere sich
A. bedauernd, dass in seinem Asylverfahren nun seine Fingerabdrücke
genommen worden seien. „Das ist ein bisschen schade, weil ich da immer
diese Anonymität hatte halt“, soll er dort sagen. Diese Aussage spreche
gegen den Spurlegen-Plan, so die Richter. Genauso wie der Fakt, dass bei
der Festnahme von Franco A. am Flughafen Wien im Januar ja auch dessen
Fingerabdrücke genommen wurden – und somit bei einem Anschlag auch mit
seiner wahren Identität verknüpft gewesen wären.
Ungeklärt indes bleibe, so räumt der BGH ein, das „über einen langen
Zeitraum in hohen Maße konspirative Verhalten des Beschuldigten“. Zudem sei
Franco A. neben der Pistole auch im Besitz dreier weiterer Waffen gewesen.
Dennoch, so die Richter, könne mit jetzigem Ermittlungsstand keine
Anschlagsplanung nachgewiesen werden. Eine Fluchtgefahr sei nicht gegeben,
da Franco A., nach jetzigem Stand, keine allzu hohe Strafe zu erwarten
habe.
Für die Ermittler ist die Entscheidung des BGH ein Rückschlag. Zumindest
ein Anfangsverdacht auf die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden
Gewalttat bestehe indes fort, betonte der BGH. Den sah man in
Ermittlerkreisen am Mittwoch auch weiterhin gegeben. Eine Anklage gegen
Franco A. bleibt damit weiter möglich.
29 Nov 2017
## LINKS
[1] /Bundeswehrsoldat-festgenommen/!5405118
## AUTOREN
Konrad Litschko
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Franco A.
Bundeswehr
BGH
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