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# taz.de -- Elbvertiefung bei Hamburg: Hohe Wellen sind erlaubt
> Das Bundesverwaltungsgericht lehnt Klagen gegen die Elbvertiefung
> zwischen dem Hamburger Hafen und der Nordsee ab.
Bild: Damit Schiffe nicht mehr stranden, soll die Elbe vertieft werden. Einige …
BERLIN taz | Die Städte Cuxhaven und Otterndorf sind mit ihren Klagen gegen
die geplante Elbvertiefung beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
gescheitert. Das öffentliche Interesse an einer Verbesserung der
Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraße Elbe habe Vorrang vor den
Interessen der Kommunen, so die Leipziger Richter.
Die Fahrrinne zwischen dem Hamburger Hafen und der Nordsee soll auf einer
Strecke von über hundert Kilometern vertieft werden. Hamburg und der Bund
wollen den Hafen so auch für neue Mega-Containerschiffe mit 14,5 Meter
Tiefgang schiffbar machen. Gegen das Vorhaben lagen zahlreiche Klagen vor.
2012 erreichten Umweltverbände einen Baustopp, um zu verhindern, das
Tatsachen geschaffen werden.
Die wichtigsten Klagen hat das BVerwG bereits im Februar entschieden. Dabei
scheiterten die Umweltverbände BUND und Nabu mit fast allen Einwänden. Nur
der Schutz des Schierlings-Wasserfenchels, einer Sumpfpflanze, musste
verbessert werden. Hamburg will demnächst einen entsprechenden
Ergänzungsbeschluss zur Planfeststellung veröffentlichen.
In einer zweiten Klagerunde monierten jetzt die an der Elbmündung gelegenen
Städte Cuxhaven und Otterndorf, dass die Elbvertiefung dem Tourismus
schaden werde. In Flussbädern, die nur durch Bojen abgesteckt sind, könnten
durch die größeren Schiffe gefährliche Wellen entstehen. Die Richter
meinten aber, dass auch die jetzigen Frachtschiffe bereits entsprechende
Wellen erzeugten.
Eine Gruppe von rund fünfzig Berufsfischern befürchtet sinkende Einnahmen
durch den Elbausbau. Sie scheiterten ebenfalls. Sollte es zu
existenzgefährdenden Einbußen kommen, würden sie laut
Planfeststellungsbeschluss entschädigt, so die Richter. Eine dritte und
vorerst letzte Klagerunde folgt Mitte Dezember. Dann behandelt das BVerwG
die Klagen von Privatpersonen sowie von Boden- und Wasserverbänden.
28 Nov 2017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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Hamburg
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