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# taz.de -- Ungerechtfertigte Abschiebung: Zurück nach Deutschland
> Ein junger Afghane wurde nach Bulgarien abgeschoben, obwohl es in seinem
> Fall Anlass für einen Abschiebestopp gab. Er soll nun zurückgebracht
> werden.
Bild: Zurückgenommen: Der 23-jährige Afghane soll wieder nach Deutschland (Sy…
Berlin taz/dpa | Ein nach Afghanistan abgeschobener 23-Jähriger muss nach
Deutschland zurückgeführt werden. Das beschloss das Verwaltungsgericht
Sigmaringen schon im September. Getan hat sich in dem Fall bisher aber
nichts.
Am 2. August erhielt das Verwaltungsgericht einen Eilantrag des Afghanen.
Er sollte nach dem sogenannten Dublin-Verfahren nach Bulgarien abgeschoben
werden, wo er innerhalb der EU zuerst registriert wurde. Das
Dublin-Verfahren ist ein Zuständigkeitsverfahren, das vor der eigentlichen
Prüfung des Asylantrages stattfindet. Darin wird festgestellt, welcher
europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.
Der Eilantrag sollte einen vorläufigen Abschiebestopp im laufenden
Verfahren bewirken. „Zehn Tage vor der Abschiebung ging dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge die Mitteilung zu, dass es einen Eilantrag gibt“,
sagt Albrecht Mors, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Sigmaringen,
gegenüber der taz. Die Abschiebung ist ausgesetzt, damit der Kläger die
Entscheidung des Gerichts abwarten kann. „Es ist die Aufgabe des
Bundesamts, in einem solchen Fall das grüne Licht für die Abschiebebehörde
auf Rot umzustellen.“
Dennoch wurde der 23-Jährige nach Bulgarien abgeschoben. Inzwischen ist er
offenbar wieder in Afghanistan. „Was in Bulgarien geschehen ist, weiß ich
nicht“, so Mors. Bereits am 22. September hatte das Verwaltungsgericht
beschlossen, dass der Geflüchtete nach Deutschland zurückgebracht werden
muss. „Die Rückführung nach Deutschland gilt global“, sagt Mors. Der Klä…
müsse deshalb auch aus Afghanistan zurückgeholt werden.
„Es geht vor allem darum, Rechtsschutz zu gewährleisten“, sagt Mors. Die
Rückführung nach Deutschland sei keine Garantie, dass der 23-Jährige Asyl
erhält.
Die Mitteilung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen sei verspätet
eingegangen und man habe verzögert reagiert, sagt Andrea Brinkmann,
Pressesprecherin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), der
taz. Der Geflüchtete sei deshalb schon am 14. September nach Bulgarien
überstellt worden. Am 9. Oktober wurde angeordnet, dass der Afghane zurück
nach Deutschland geschickt wird.
Erst danach fand das Bamf eigenen Angaben zufolge heraus, dass der
Geflüchtete schon am 3. Oktober nach Afghanistan zurückgekehrt war. „Nach
Auskunft der bulgarischen Behörden erfolgte dies freiwillig“, so Brinkmann.
Das Bamf habe am 24. Oktober einen weiteren Beschluss des
Verwaltungsgerichts erhalten. Die Rückholung werde nun umgesetzt, „sofern
dies dem Willen des Antragstellers entspricht“. Das gerichtliche Verfahren
über die Zuständigkeit Deutschlands für den Asylantrag bliebe davon
unberührt.
26 Oct 2017
## AUTOREN
Belinda Grasnick
## TAGS
Abschiebung
Schwerpunkt Afghanistan
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
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Stephan von Dassel
Stephan von Dassel
Schwerpunkt Afghanistan
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