| # taz.de -- Ungerechtfertigte Abschiebung: Zurück nach Deutschland | |
| > Ein junger Afghane wurde nach Bulgarien abgeschoben, obwohl es in seinem | |
| > Fall Anlass für einen Abschiebestopp gab. Er soll nun zurückgebracht | |
| > werden. | |
| Bild: Zurückgenommen: Der 23-jährige Afghane soll wieder nach Deutschland (Sy… | |
| Berlin taz/dpa | Ein nach Afghanistan abgeschobener 23-Jähriger muss nach | |
| Deutschland zurückgeführt werden. Das beschloss das Verwaltungsgericht | |
| Sigmaringen schon im September. Getan hat sich in dem Fall bisher aber | |
| nichts. | |
| Am 2. August erhielt das Verwaltungsgericht einen Eilantrag des Afghanen. | |
| Er sollte nach dem sogenannten Dublin-Verfahren nach Bulgarien abgeschoben | |
| werden, wo er innerhalb der EU zuerst registriert wurde. Das | |
| Dublin-Verfahren ist ein Zuständigkeitsverfahren, das vor der eigentlichen | |
| Prüfung des Asylantrages stattfindet. Darin wird festgestellt, welcher | |
| europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. | |
| Der Eilantrag sollte einen vorläufigen Abschiebestopp im laufenden | |
| Verfahren bewirken. „Zehn Tage vor der Abschiebung ging dem Bundesamt für | |
| Migration und Flüchtlinge die Mitteilung zu, dass es einen Eilantrag gibt“, | |
| sagt Albrecht Mors, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, | |
| gegenüber der taz. Die Abschiebung ist ausgesetzt, damit der Kläger die | |
| Entscheidung des Gerichts abwarten kann. „Es ist die Aufgabe des | |
| Bundesamts, in einem solchen Fall das grüne Licht für die Abschiebebehörde | |
| auf Rot umzustellen.“ | |
| Dennoch wurde der 23-Jährige nach Bulgarien abgeschoben. Inzwischen ist er | |
| offenbar wieder in Afghanistan. „Was in Bulgarien geschehen ist, weiß ich | |
| nicht“, so Mors. Bereits am 22. September hatte das Verwaltungsgericht | |
| beschlossen, dass der Geflüchtete nach Deutschland zurückgebracht werden | |
| muss. „Die Rückführung nach Deutschland gilt global“, sagt Mors. Der Klä… | |
| müsse deshalb auch aus Afghanistan zurückgeholt werden. | |
| „Es geht vor allem darum, Rechtsschutz zu gewährleisten“, sagt Mors. Die | |
| Rückführung nach Deutschland sei keine Garantie, dass der 23-Jährige Asyl | |
| erhält. | |
| Die Mitteilung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen sei verspätet | |
| eingegangen und man habe verzögert reagiert, sagt Andrea Brinkmann, | |
| Pressesprecherin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), der | |
| taz. Der Geflüchtete sei deshalb schon am 14. September nach Bulgarien | |
| überstellt worden. Am 9. Oktober wurde angeordnet, dass der Afghane zurück | |
| nach Deutschland geschickt wird. | |
| Erst danach fand das Bamf eigenen Angaben zufolge heraus, dass der | |
| Geflüchtete schon am 3. Oktober nach Afghanistan zurückgekehrt war. „Nach | |
| Auskunft der bulgarischen Behörden erfolgte dies freiwillig“, so Brinkmann. | |
| Das Bamf habe am 24. Oktober einen weiteren Beschluss des | |
| Verwaltungsgerichts erhalten. Die Rückholung werde nun umgesetzt, „sofern | |
| dies dem Willen des Antragstellers entspricht“. Das gerichtliche Verfahren | |
| über die Zuständigkeit Deutschlands für den Asylantrag bliebe davon | |
| unberührt. | |
| 26 Oct 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Belinda Grasnick | |
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