# taz.de -- Ungerechtfertigte Abschiebung: Zurück nach Deutschland | |
> Ein junger Afghane wurde nach Bulgarien abgeschoben, obwohl es in seinem | |
> Fall Anlass für einen Abschiebestopp gab. Er soll nun zurückgebracht | |
> werden. | |
Bild: Zurückgenommen: Der 23-jährige Afghane soll wieder nach Deutschland (Sy… | |
BERLIN taz/dpa | Ein nach Afghanistan abgeschobener 23-Jähriger muss nach | |
Deutschland zurückgeführt werden. Das beschloss das Verwaltungsgericht | |
Sigmaringen schon im September. Getan hat sich in dem Fall bisher aber | |
nichts. | |
Am 2. August erhielt das Verwaltungsgericht einen Eilantrag des Afghanen. | |
Er sollte nach dem sogenannten Dublin-Verfahren nach Bulgarien abgeschoben | |
werden, wo er innerhalb der EU zuerst registriert wurde. Das | |
Dublin-Verfahren ist ein Zuständigkeitsverfahren, das vor der eigentlichen | |
Prüfung des Asylantrages stattfindet. Darin wird festgestellt, welcher | |
europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. | |
Der Eilantrag sollte einen vorläufigen Abschiebestopp im laufenden | |
Verfahren bewirken. „Zehn Tage vor der Abschiebung ging dem Bundesamt für | |
Migration und Flüchtlinge die Mitteilung zu, dass es einen Eilantrag gibt“, | |
sagt Albrecht Mors, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, | |
gegenüber der taz. Die Abschiebung ist ausgesetzt, damit der Kläger die | |
Entscheidung des Gerichts abwarten kann. „Es ist die Aufgabe des | |
Bundesamts, in einem solchen Fall das grüne Licht für die Abschiebebehörde | |
auf Rot umzustellen.“ | |
Dennoch wurde der 23-Jährige nach Bulgarien abgeschoben. Inzwischen ist er | |
offenbar wieder in Afghanistan. „Was in Bulgarien geschehen ist, weiß ich | |
nicht“, so Mors. Bereits am 22. September hatte das Verwaltungsgericht | |
beschlossen, dass der Geflüchtete nach Deutschland zurückgebracht werden | |
muss. „Die Rückführung nach Deutschland gilt global“, sagt Mors. Der Klä… | |
müsse deshalb auch aus Afghanistan zurückgeholt werden. | |
„Es geht vor allem darum, Rechtsschutz zu gewährleisten“, sagt Mors. Die | |
Rückführung nach Deutschland sei keine Garantie, dass der 23-Jährige Asyl | |
erhält. | |
Die Mitteilung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen sei verspätet | |
eingegangen und man habe verzögert reagiert, sagt Andrea Brinkmann, | |
Pressesprecherin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), der | |
taz. Der Geflüchtete sei deshalb schon am 14. September nach Bulgarien | |
überstellt worden. Am 9. Oktober wurde angeordnet, dass der Afghane zurück | |
nach Deutschland geschickt wird. | |
Erst danach fand das Bamf eigenen Angaben zufolge heraus, dass der | |
Geflüchtete schon am 3. Oktober nach Afghanistan zurückgekehrt war. „Nach | |
Auskunft der bulgarischen Behörden erfolgte dies freiwillig“, so Brinkmann. | |
Das Bamf habe am 24. Oktober einen weiteren Beschluss des | |
Verwaltungsgerichts erhalten. Die Rückholung werde nun umgesetzt, „sofern | |
dies dem Willen des Antragstellers entspricht“. Das gerichtliche Verfahren | |
über die Zuständigkeit Deutschlands für den Asylantrag bliebe davon | |
unberührt. | |
26 Oct 2017 | |
## AUTOREN | |
Belinda Grasnick | |
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