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# taz.de -- Abschiebung nach Afghanistan: Flüchtling wieder zurückgeholt
> Vor drei Monaten wurde ein Afghane von der Bundesregierung zu Unrecht
> abgeschoben. Nun kam er auf gerichtliche Weisung zurück.
Bild: Es gibt viel Kritik an Abschiebungen nach Afghanistan: Protest in Hessen
Frankfurt/Main afp | Drei Monate nach der [1][unrechtmäßigen Abschiebung
eines Asylbewerbers] nach Afghanistan ist der 23-Jährige auf gerichtliche
Weisung nach Deutschland zurückgeholt worden. Hasmatullah F. landete am
Donnerstag gegen Mittag in Frankfurt am Main, wie eine Sprecherin der
Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sagte. F. war am 14. September von
Tübingen nach Bulgarien und von dort am 3. Oktober nach Afghanistan
abgeschoben worden.
Die Flüchtlingsorganisation Bündnis Bleiberecht Tübingen kritisierte, in
Bulgarien sei er damals „unter Schlägen“ zur Ausreise in sein Heimatland
gezwungen worden. Bereits am 22. September hatte allerdings das
Verwaltungsgericht Sigmaringen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(Bamf) dazu aufgefordert, den afghanischen Flüchtling nach Deutschland
zurückzuholen.
Am Dienstag erklärte das Bamf, dass dem Afghanen nach seiner Rückkehr nach
Deutschland keine Abschiebung nach Bulgarien drohe, wie es die
Dublin-Verordnung eigentlich vorsieht. Stattdessen übernehme die
Bundesrepublik das Asylverfahren.
Das Tübinger Bündnis Bleiberecht begrüßte die Bamf-Entscheidung. „Aufgrund
der Berichte über Gewalt, Inhaftierung und menschenrechtswidriges Verhalten
von Behörden in Bulgarien bleiben wir bei unserer Forderung, dass niemand
im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Bulgarien zurückgeschoben werden
darf“, sagte Bündnismitglied Andreas Linder.
„Das Bamf hat mir gegenüber angedeutet, die Rückführung und die
Visumserteilung begründeten die Zuständigkeit Deutschlands“, sagte F.s
Anwalt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zum Kurswechsel der Behörde.
„Aber wenn Sie mich fragen, hat die ganze öffentliche Aufregung schon ihre
Wirkung gezeigt.“
Kritik gab es auch von der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, die dem Bamf
„Pannen“ bei F.s Asylverfahren vorwarf. Diese hätten zu der rechtswidrigen
Abschiebung des Afghanen geführt, hieß es in einer Pro-Asyl-Erklärung vom
Donnerstag. Rechtswidrig seien Abschiebungen dann, wenn diese ohne
rechtskräftige Gerichtsentscheidungen in Gang gesetzt würden.
## Zu unsicher für Abschiebungen
Deutschland hatte im vergangenen Jahr ein Rückführungsabkommen mit
Afghanistan geschlossen. Im Dezember 2016 wurde mit ersten
Sammelabschiebungen begonnen. Im Rahmen des Abkommens sollen nach Angaben
von Bündnis Bleiberecht über 200.000 Menschen aus der Europäischen Union
nach Afghanistan abgeschoben werden.
Abschiebungen in das Krisenland werden wegen der dortigen Sicherheitslage
und immer wieder von Menschenrechtsorganisationen kritisiert. Das
Flüchtlingshilfswerk UNHCR betonte in mehreren Berichten, dass jedem
afghanischen Flüchtling aufgrund des gewaltsamen Konflikte in Afghanistan
und der hohen Zahl ziviler Todesopfer zumindest ein subsidiärer
Schutzstatus zustehe.
Die derzeitige Linie der Bundesrepublik ist, nur Straftäter, sogenannte
Gefährder und Identitätstäuscher an den Hindukusch zurückzubringen. Eine
Neubewertung soll auf Grundlage des nächsten Berichts des Auswärtigen Amts
zur Sicherheitslage in Afghanistan getroffen werden, der noch aussteht.
14 Dec 2017
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