# taz.de -- Abschiebung nach Afghanistan: Flüchtling wieder zurückgeholt | |
> Vor drei Monaten wurde ein Afghane von der Bundesregierung zu Unrecht | |
> abgeschoben. Nun kam er auf gerichtliche Weisung zurück. | |
Bild: Es gibt viel Kritik an Abschiebungen nach Afghanistan: Protest in Hessen | |
FRANKFURT/MAIN afp | Drei Monate nach der [1][unrechtmäßigen Abschiebung | |
eines Asylbewerbers] nach Afghanistan ist der 23-Jährige auf gerichtliche | |
Weisung nach Deutschland zurückgeholt worden. Hasmatullah F. landete am | |
Donnerstag gegen Mittag in Frankfurt am Main, wie eine Sprecherin der | |
Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sagte. F. war am 14. September von | |
Tübingen nach Bulgarien und von dort am 3. Oktober nach Afghanistan | |
abgeschoben worden. | |
Die Flüchtlingsorganisation Bündnis Bleiberecht Tübingen kritisierte, in | |
Bulgarien sei er damals „unter Schlägen“ zur Ausreise in sein Heimatland | |
gezwungen worden. Bereits am 22. September hatte allerdings das | |
Verwaltungsgericht Sigmaringen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge | |
(Bamf) dazu aufgefordert, den afghanischen Flüchtling nach Deutschland | |
zurückzuholen. | |
Am Dienstag erklärte das Bamf, dass dem Afghanen nach seiner Rückkehr nach | |
Deutschland keine Abschiebung nach Bulgarien drohe, wie es die | |
Dublin-Verordnung eigentlich vorsieht. Stattdessen übernehme die | |
Bundesrepublik das Asylverfahren. | |
Das Tübinger Bündnis Bleiberecht begrüßte die Bamf-Entscheidung. „Aufgrund | |
der Berichte über Gewalt, Inhaftierung und menschenrechtswidriges Verhalten | |
von Behörden in Bulgarien bleiben wir bei unserer Forderung, dass niemand | |
im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Bulgarien zurückgeschoben werden | |
darf“, sagte Bündnismitglied Andreas Linder. | |
„Das Bamf hat mir gegenüber angedeutet, die Rückführung und die | |
Visumserteilung begründeten die Zuständigkeit Deutschlands“, sagte F.s | |
Anwalt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zum Kurswechsel der Behörde. | |
„Aber wenn Sie mich fragen, hat die ganze öffentliche Aufregung schon ihre | |
Wirkung gezeigt.“ | |
Kritik gab es auch von der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, die dem Bamf | |
„Pannen“ bei F.s Asylverfahren vorwarf. Diese hätten zu der rechtswidrigen | |
Abschiebung des Afghanen geführt, hieß es in einer Pro-Asyl-Erklärung vom | |
Donnerstag. Rechtswidrig seien Abschiebungen dann, wenn diese ohne | |
rechtskräftige Gerichtsentscheidungen in Gang gesetzt würden. | |
## Zu unsicher für Abschiebungen | |
Deutschland hatte im vergangenen Jahr ein Rückführungsabkommen mit | |
Afghanistan geschlossen. Im Dezember 2016 wurde mit ersten | |
Sammelabschiebungen begonnen. Im Rahmen des Abkommens sollen nach Angaben | |
von Bündnis Bleiberecht über 200.000 Menschen aus der Europäischen Union | |
nach Afghanistan abgeschoben werden. | |
Abschiebungen in das Krisenland werden wegen der dortigen Sicherheitslage | |
und immer wieder von Menschenrechtsorganisationen kritisiert. Das | |
Flüchtlingshilfswerk UNHCR betonte in mehreren Berichten, dass jedem | |
afghanischen Flüchtling aufgrund des gewaltsamen Konflikte in Afghanistan | |
und der hohen Zahl ziviler Todesopfer zumindest ein subsidiärer | |
Schutzstatus zustehe. | |
Die derzeitige Linie der Bundesrepublik ist, nur Straftäter, sogenannte | |
Gefährder und Identitätstäuscher an den Hindukusch zurückzubringen. Eine | |
Neubewertung soll auf Grundlage des nächsten Berichts des Auswärtigen Amts | |
zur Sicherheitslage in Afghanistan getroffen werden, der noch aussteht. | |
14 Dec 2017 | |
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