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# taz.de -- Mieterratswahlen in der Kritik: Mieterräte bleiben, wie sie sind
> Der Senat bestätigt Unregelmäßigkeiten bei den Mieterratswahlen: „Mietern
> Unrecht getan“. Eine Wiederholung der Wahl wird es aber nicht geben.
Bild: Die Mieterräte sollen die Mitsprache von Mietern in Wohnungsbaugesellsch…
Die Mieterratswahlen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden
trotz Unregelmäßigkeiten nicht wiederholt. Das bestätigte Sebastian Scheel
(Linke), Staatssekretär für Wohnen, am Donnerstag bei einem Pressegespräch.
„Hier wurde Mietern Unrecht getan. Ihr legitimes Recht, sich zur Wahl zu
stellen, wurde ihnen genommen“, betonte Scheel. Dass der Senat es trotzdem
dabei belassen will, begründet Scheel mit der „Arbeitsfähigkeit“ der
Mieterräte. Sie hätten sich im vergangenen Jahr engagiert eingearbeitet.
„Alles auf null würde der Stadt nicht gut tun.“
Konsequenzen soll es trotzdem geben. Die Wahlordnung werde „demokratischen
Prinzipien nicht gerecht“, kritisierte Scheel. Sie biete zu große
Auslegungsspielräume. Um ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden, soll
ein Gremium sie überarbeiten. Auch VertreterInnen von Mieterräten und
zivilgesellschaftlichen Mieterinitiativen würden daran beteiligt.
Die im Sommer 2016 erstmals gewählten Mieterräte sollen eine stärkere
Mitsprache von MieterInnen in den Wohnungsbaugesellschaften ermöglichen.
Allerdings wurden Kandidaten, die sich zuvor etwa gegen Modernisierungen
engagiert hatten, gar nicht erst zur Wahl zugelassen. Im Koalitionsvertrag
verständigte sich Rot-Rot-Grün deswegen darauf, die Wahlen evaluieren zu
lassen.
Der entsprechende Bericht bestätigt die Vorwürfe zumindest zum Teil. Die
Ablehnung von KandidatInnen wurde mit einem Passus aus der Wahlordnung
begründet: Die jeweilige Person sei nicht geeignet, weil „schwerwiegende
Verstöße gegen das friedliche Zusammenleben oder gegen die Hausordnung oder
nachhaltige Verletzungen der mietvertraglichen Pflichten vorliegen“.
Darunter wurden zum Beispiel Mietrückstände verstanden. Mitglieder einer
Wahlkommission bei der Gesobau sagten dem Bericht zufolge aber auch, sie
hätten abgewiesene Kandidaten als „Störer“ empfunden.
## „Anfangsschwierigkeiten“
Erstellt wurde der Bericht von der Wohnraumversorgung Berlin, einer
Institution, die für die Wohnungsbaugesellschaften eine Kontrollfunktion
hat. Vorstand Jan Kuhnert kommt zu dem Schluss, die Wahlen hätten durchaus
der Wahlordnung entsprochen. „Die Formulierungen in der Wahlordnung sind
nicht präzisiert und haben verschiedene Interpretationen zugelassen.“ Das
habe am Ende zu Entscheidungen geführt, die man als „Unregelmäßigkeiten“
bezeichnen müsse.
Für Scheel sind das „Anfangsschwierigkeiten“. Bis zum Herbst 2018 sollen
Grundfragen der neuen Wahlordnung geklärt sein. Die nächsten Wahlen von
Mieterräten finden 2019 statt. Scheel sagte, er wolle verhinderten
Kandidaten Mut machen, dann „ihren Hut in den Ring zu werfen“.
22 Sep 2017
## AUTOREN
Antje Lang-Lendorff
## TAGS
Andrej Holm
Mieten
Mietenprotest
Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
Stadtentwicklung
Wohnungsbaugesellschaften
Pankow
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zugelassen.
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