# taz.de -- Sozialgericht zur Rentenversicherung: Kein Beitragsrabatt für Elte… | |
> Gleiche Rentenbeiträge für Eltern und Kinderlose sind rechtens. Zu diesem | |
> Urteil kam nun das Bundessozialgericht. | |
Bild: Für Kinderlose und Familien gilt gleichermaßen: Die Rente ist unsichere… | |
Kasseltaz |Eltern müssen bei den Beiträgen zur Rentenversicherung nicht | |
entlastet werden. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in | |
Kassel. Die Gleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen bei den | |
Rentenbeiträgen verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Eine Vorlage an das | |
Bundesverfassungsgericht sei deshalb nicht erforderlich. | |
Geklagt hatten zwei Elternpaare aus Freiburg, hinter denen der Familienbund | |
der Katholiken steht. Die Klagen ziehen sich schon seit über zehn Jahre | |
dahin, die Kinder sind längst volljährig. Aber den Klägern geht es ums | |
Prinzip. Eltern sollten danach nur die Hälfte der üblichen Rentenbeiträge | |
zahlen, weil sie durch die Erziehung ihrer Kinder bereits einen anderen | |
Beitrag zur Zukunft der Rentenversicherung leisten. | |
Hilfsweise wollten die Eltern einen Betrag in Höhe von 833 Euro pro Monat | |
und Kind beziehungsweise einen Betrag in Höhe des steuerlichen | |
Existenzminimums von den zu entrichtenden Sozialbeiträgen abziehen können. | |
Die klagenden Eltern beriefen sich auf ein Urteil des | |
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001. Damals hatte Karlsruhe bei der | |
frisch eingeführten Pflegeversicherung die Gleichbehandlung von Eltern und | |
Kinderlosen beanstandet, da nur die Eltern einen „generativen Beitrag“ | |
leisten. In der Folge wurde der Beitrag für Kinderlose in der | |
Pflegeversicherung um 0,25 Prozent erhöht. | |
## Versicherungen unterschiedlich strukturiert | |
2001 hatte Karlsruhe den Gesetzgeber zugleich zur Prüfung verpflichtet, ob | |
das Urteil auf Renten- und Krankenversicherung übertragen werden kann. Der | |
Bundestag prüfte und verneinte. Seitdem versucht der Familienbund, | |
unterstützt vom Regensburger Rechtsprofessor Thorsten Kingreen und vom | |
pensionierten Landessozialrichter Jürgen Borchert, das Thema wieder nach | |
Karlsruhe zu bringen. Das Bundessozialgericht hatte allerdings schon | |
zweimal, 2006 und 2015, eine Richtervorlage abgelehnt. | |
Auch diesmal waren die Richter nicht überzeugt, dass die bestehende | |
Rechtslage verfassungswidrig ist. Das Pflegeurteil sei nicht auf die | |
Rentenversicherung übertragbar, weil beide Versicherungen unterschiedlich | |
strukturiert seien: Die Pflegeversicherung leiste bei Bedarf, die | |
Rentenversicherung entsprechend der eingezahlten Beiträge. Deshalb bestehe | |
bei der Rentenversicherung auch die Möglichkeit, auf der Leistungsseite zu | |
differenzieren. Das habe der Gesetzgeber auch gemacht, indem bis zu drei | |
Rentenjahre pro Kind für Kindererziehungszeiten gewährt werden. Eine | |
zusätzliche Differenzierung auf der Beitragsseite sei nicht erforderlich, | |
so die Richter. | |
Auch außerhalb der Rentenversicherung fördere der Gesetzgeber die Familien, | |
etwa durch die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehegatten, | |
durch Kindergeld, Elterngeld und Kinderfreibeträge im Steuerrecht. | |
BSG-Präsident Rainer Schlegel erwähnte zudem die kostenlose Schul- und | |
Hochschulbildung. „Es gibt keine Pflicht, Eltern auf Euro und Cent genauso | |
zu stellen, als hätten sie keine Kinder.“ Der Gesetzgeber habe einen | |
Gestaltungsspielraum, der nicht überschritten worden sei, betonte Richter | |
Schlegel. | |
Das Bundesverfassungsgericht wird sich dennoch demnächst mit einem | |
generellen Elternrabatt bei der Sozialversicherung beschäftigen. Gegen das | |
BSG-Urteil von 2015 haben die Kläger, die ebenfalls zum katholischen | |
Familienbund gehören, Verfassungsbeschwerde eingelegt. (Az.: B 12 KR 13/15 | |
R.) | |
20 Jul 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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