| # taz.de -- Sozialgericht zur Rentenversicherung: Kein Beitragsrabatt für Elte… | |
| > Gleiche Rentenbeiträge für Eltern und Kinderlose sind rechtens. Zu diesem | |
| > Urteil kam nun das Bundessozialgericht. | |
| Bild: Für Kinderlose und Familien gilt gleichermaßen: Die Rente ist unsichere… | |
| Kassel taz | Eltern müssen bei den Beiträgen zur Rentenversicherung nicht | |
| entlastet werden. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in | |
| Kassel. Die Gleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen bei den | |
| Rentenbeiträgen verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Eine Vorlage an das | |
| Bundesverfassungsgericht sei deshalb nicht erforderlich. | |
| Geklagt hatten zwei Elternpaare aus Freiburg, hinter denen der Familienbund | |
| der Katholiken steht. Die Klagen ziehen sich schon seit über zehn Jahre | |
| dahin, die Kinder sind längst volljährig. Aber den Klägern geht es ums | |
| Prinzip. Eltern sollten danach nur die Hälfte der üblichen Rentenbeiträge | |
| zahlen, weil sie durch die Erziehung ihrer Kinder bereits einen anderen | |
| Beitrag zur Zukunft der Rentenversicherung leisten. | |
| Hilfsweise wollten die Eltern einen Betrag in Höhe von 833 Euro pro Monat | |
| und Kind beziehungsweise einen Betrag in Höhe des steuerlichen | |
| Existenzminimums von den zu entrichtenden Sozialbeiträgen abziehen können. | |
| Die klagenden Eltern beriefen sich auf ein Urteil des | |
| Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001. Damals hatte Karlsruhe bei der | |
| frisch eingeführten Pflegeversicherung die Gleichbehandlung von Eltern und | |
| Kinderlosen beanstandet, da nur die Eltern einen „generativen Beitrag“ | |
| leisten. In der Folge wurde der Beitrag für Kinderlose in der | |
| Pflegeversicherung um 0,25 Prozent erhöht. | |
| ## Versicherungen unterschiedlich strukturiert | |
| 2001 hatte Karlsruhe den Gesetzgeber zugleich zur Prüfung verpflichtet, ob | |
| das Urteil auf Renten- und Krankenversicherung übertragen werden kann. Der | |
| Bundestag prüfte und verneinte. Seitdem versucht der Familienbund, | |
| unterstützt vom Regensburger Rechtsprofessor Thorsten Kingreen und vom | |
| pensionierten Landessozialrichter Jürgen Borchert, das Thema wieder nach | |
| Karlsruhe zu bringen. Das Bundessozialgericht hatte allerdings schon | |
| zweimal, 2006 und 2015, eine Richtervorlage abgelehnt. | |
| Auch diesmal waren die Richter nicht überzeugt, dass die bestehende | |
| Rechtslage verfassungswidrig ist. Das Pflegeurteil sei nicht auf die | |
| Rentenversicherung übertragbar, weil beide Versicherungen unterschiedlich | |
| strukturiert seien: Die Pflegeversicherung leiste bei Bedarf, die | |
| Rentenversicherung entsprechend der eingezahlten Beiträge. Deshalb bestehe | |
| bei der Rentenversicherung auch die Möglichkeit, auf der Leistungsseite zu | |
| differenzieren. Das habe der Gesetzgeber auch gemacht, indem bis zu drei | |
| Rentenjahre pro Kind für Kindererziehungszeiten gewährt werden. Eine | |
| zusätzliche Differenzierung auf der Beitragsseite sei nicht erforderlich, | |
| so die Richter. | |
| Auch außerhalb der Rentenversicherung fördere der Gesetzgeber die Familien, | |
| etwa durch die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehegatten, | |
| durch Kindergeld, Elterngeld und Kinderfreibeträge im Steuerrecht. | |
| BSG-Präsident Rainer Schlegel erwähnte zudem die kostenlose Schul- und | |
| Hochschulbildung. „Es gibt keine Pflicht, Eltern auf Euro und Cent genauso | |
| zu stellen, als hätten sie keine Kinder.“ Der Gesetzgeber habe einen | |
| Gestaltungsspielraum, der nicht überschritten worden sei, betonte Richter | |
| Schlegel. | |
| Das Bundesverfassungsgericht wird sich dennoch demnächst mit einem | |
| generellen Elternrabatt bei der Sozialversicherung beschäftigen. Gegen das | |
| BSG-Urteil von 2015 haben die Kläger, die ebenfalls zum katholischen | |
| Familienbund gehören, Verfassungsbeschwerde eingelegt. (Az.: B 12 KR 13/15 | |
| R.) | |
| 20 Jul 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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