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# taz.de -- Urteil zu Schauspielern und Arbeitsmarkt: Kein Begabungstest vom Amt
> Absolventen privater Schauspielschulen müssen künftig von
> Arbeitsagenturen vermittelt werden – ohne Zugangstest.
Bild: Erfolgreich: Anwalt Christian Zimmer und Mandantin Rebecca Molinari
Berlin taz | Sieben Jahre dauerte der Kampf der Schauspielerin Rebecca
Molinari, der am Donnerstag erfolgreich vor dem Bundessozialgericht endete.
Das Gericht in Kassel urteilte, dass auch AbsolventInnen privater
Schauspielschulen ein Recht darauf haben, in die Künstlerkartei der
Arbeitsagenturen aufgenommen zu werden. Und zwar ohne das berüchtigte
„Vorsprechen“ vor den Vermittlern, die dann über die Eignung der Kandidaten
entscheiden. Das Urteil sei „wegweisend“, sagte Molinaris Anwalt Christian
Zimmer der taz.
Der Rechtsstreit wirft ein Licht auf eine umstrittene Praxis, die eine Art
Zwei-Klassenrecht etabliert hat zwischen den Absolventen staatlicher
Schauspielschulen und jenen die private Schulen besuchten. Der Andrang an
den 14 staatlichen Schauspielschulen ist groß und die Auswahl sehr streng.
Wer die mehrjährige Ausbildung an diesen staatlichen Schulen durchläuft,
muss anschließend in der Regel kein Vorsprechen mehr absolvieren, um als
Schauspieler in die Kartei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung
(ZAV) der Bundesagentur für Arbeit aufgenommen zu werden. Diese Kartei ist
die wichtigste und umfangreichste Vermittlungskartei für Bühnenkünstler.
Regisseure und Intendanten verließen sich darauf, dass die Schauspieler auf
diesen Listen gewissermaßen qualitätsgeprüft seien, heißt es aus der ZAV.
## Vermittler entscheiden über „Ausstrahlung“
Wer, wie Molinari, aber „nur“ einen Abschluss einer der 30 privaten
Schauspielschulen mit mehrjähriger Ausbildung in der Tasche hat, muss
bislang eine Art Vorsprechen bei den ZAV-Stellen durchlaufen. Molinari,
damals 33, wurde bei ihrem Vorsprechen im Jahr 2010 attestiert, „ältlich“
zu wirken, „wenig Ausstrahlung zu haben“. Die Aufnahme in die entscheidende
Kartei wurde ihr verweigert.
Laut ihrer Homepage arbeitet die Schauspielerin jedoch in ihrem Beruf, etwa
in regionalen Theaterprojekten und als Synchronsprecherin. Im selben Jahr
wurden nur 93 von 154 privaten Absolventen in die Kartei aufgenommen.
In der ZAV wird darauf verwiesen, dass die Qualität der privaten
Schauspielschulen sehr unterschiedlich sei und man sich daher nicht darauf
verlassen könne, dass die Absolventen geeignet seien für den Arbeitsmarkt
der Schauspieler. Die GutachterInnen beim Vorsprechen entstammten alle
künstlerischen Berufen, so die ZAV.
## Bewertungen bleiben erlaubt
Das Bundessozialgericht urteilte jedoch, dass die ZAV den Arbeitssuchenden
mit einem entsprechenden Berufsabschluss die Aufnahme in die Vermittlung
nicht „verwehren“ könne. Dies gelte jedenfalls, wenn, wie im Falle von
Molinar, die Ausbildung an der privaten Filmschauspielschule Berlin (FSS)
der Schauspielerausbildung an einer staatlichen Schule „inhaltlich
gleichwertig“ sei.
Allerdings sei es der ZAV unbenommen, weiterhin auf Grundlage einer
„Potentialanalyse“ eine individuelle Bewertung der BewerberInnen
vorzunehmen, so das Gericht. Inwieweit die ZAV durch die Hintertür dann
doch wieder Bewertungen einführt, die Vermittlungen beeinflussen, ist
unklar. Eine Sprecherin der ZAV erklärte, man warte auf die
Urteilsbegründung, um die Folgen des Gerichtsurteils einschätzen zu können.
(Akz. B 11 AL 24/16 R)
12 Oct 2017
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Bundessozialgericht
Schauspieler
Arbeitsvermittlung
Schwerpunkt Armut
Rentenversicherung
Schwerpunkt Flucht
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