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# taz.de -- Personalräte ziehen vor Gericht: Bamf will künftig Gesetz achten
> Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge streitet sich mit seinen
> Personalräten vor Gericht. Die Arbeitnehmer misstrauen der
> Behördenleitung.
Bild: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat das Vertrauen seiner Mi…
MÜNCHEN taz | München, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Saal 1. Theresia
Koch scheint der Verzweiflung nahe. Die Richterin leitet eine
Berufungsverhandlung um die Einstellungspolitik des [1][Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge (Bamf)]. „Ich weiß nicht, wie man bei diesem
Verfahren etwas lösen soll“, klagt sie schon zu Beginn, „wenn es immer nur
um Kleinigkeiten geht.“ Um wenige Sätze später zu sagen: „Da muss man doch
eine Lösung finden können.“
Schließlich appelliert Koch an die Vertreter des Bamf sowie dessen
Personalräte: „Irgendwie muss man doch wieder zurück auf eine Basis der
vertrauensvollen Zusammenarbeit kommen.“ Doch genau das dürfte das
eigentliche Problem sein. Diese Basis scheint es schon längst nicht mehr zu
geben. Zumindest auf Seiten der Personalräte herrscht vor allem Misstrauen
gegen die Behördenleitung. Gesamtpersonalratsvorsitzender Rudolf Scheinost
macht daraus keinen Hehl: „Die spielen doch immer nur auf Zeit.“
Im konkreten Fall geht es um zwei Verfügungen unter dem damaligen Bamf-Chef
Frank-Jürgen Weise: Zum einen hatte die Behörde Anfang 2016 im Zuge der
Flüchtlingskrise kurzfristig 343 neue Mitarbeiter eingestellt – ohne
Zustimmung des Personalrats. Dieser beklagt, es habe 40.000 bis 50.000
reguläre Bewerbungen für die Stellen gegeben. Statt auf diese
zurückzugreifen, habe die Behördenleitung sich im Hauruckverfahren in einer
Kartei der Bundesagentur für Arbeit bedient.
## Schichtarbeit in Ankunftszentren ist rechtswidrig
Zum anderen war – ebenfalls im Alleingang – in den Ankunftszentren Passau
und Rosenheim Schichtarbeit angeordnet worden. Beides wurde im vergangenen
Sommer bereits vom Ansbacher Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt.
Das Bamf ging dagegen jedoch in Berufung.
Es sei ja keine Frage, dass die Beschwerden der Personalräte zulässig
seien, sagt nun Richterin Koch. „Ich verstehe auch, dass man da verärgert
ist.“ Das Problem nur: Auch das Bamf gibt zu, dass die Entscheidungen
rechtswidrig waren. Es geht also nicht um die Frage, wer recht hat,
sondern: Was folgt daraus? Die Personalräte wollen vor allem, dass der
Behörde rechtswidriges Verhalten bescheinigt wird. Das Bamf möchte
verhindern, dass das Urteil von Ansbach zu Nachteilen für die neuen
Mitarbeiter führt, diesen also etwa gekündigt werden muss.
Nach langem Ringen und gutem Zureden der Richterin gibt es dann doch noch
einen Kompromiss: Das Verfahren soll ruhen, bis die Arbeitsverträge ohnehin
abgelaufen sind. Danach will das Bamf seine Berufung gegen das Ansbacher
Urteil zurücknehmen.
Außerdem erklärt die Bamf-Leitung, es sei ihr bewusst, dass die Einführung
von Schichtarbeit mitbestimmungspflichtig sei, und verpflichtet sich,
künftig den Personalrat vor einer Einführung zu konsultieren. Oder wie es
einer der ehrenamtlichen Richter leise kommentiert: „Das Bamf verpflichtet
sich, künftig Recht und Gesetz zu achten.“
4 Jul 2017
## LINKS
[1] /Insiderbericht-aus-dem-Bamf/!5416564
## AUTOREN
Dominik Baur
## TAGS
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
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Gerichtsverfahren
Flüchtlinge
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Lesestück Recherche und Reportage
Schwerpunkt Überwachung
Asylrecht
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