| # taz.de -- Personalräte ziehen vor Gericht: Bamf will künftig Gesetz achten | |
| > Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge streitet sich mit seinen | |
| > Personalräten vor Gericht. Die Arbeitnehmer misstrauen der | |
| > Behördenleitung. | |
| Bild: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat das Vertrauen seiner Mi… | |
| MÜNCHEN taz | München, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Saal 1. Theresia | |
| Koch scheint der Verzweiflung nahe. Die Richterin leitet eine | |
| Berufungsverhandlung um die Einstellungspolitik des [1][Bundesamts für | |
| Migration und Flüchtlinge (Bamf)]. „Ich weiß nicht, wie man bei diesem | |
| Verfahren etwas lösen soll“, klagt sie schon zu Beginn, „wenn es immer nur | |
| um Kleinigkeiten geht.“ Um wenige Sätze später zu sagen: „Da muss man doch | |
| eine Lösung finden können.“ | |
| Schließlich appelliert Koch an die Vertreter des Bamf sowie dessen | |
| Personalräte: „Irgendwie muss man doch wieder zurück auf eine Basis der | |
| vertrauensvollen Zusammenarbeit kommen.“ Doch genau das dürfte das | |
| eigentliche Problem sein. Diese Basis scheint es schon längst nicht mehr zu | |
| geben. Zumindest auf Seiten der Personalräte herrscht vor allem Misstrauen | |
| gegen die Behördenleitung. Gesamtpersonalratsvorsitzender Rudolf Scheinost | |
| macht daraus keinen Hehl: „Die spielen doch immer nur auf Zeit.“ | |
| Im konkreten Fall geht es um zwei Verfügungen unter dem damaligen Bamf-Chef | |
| Frank-Jürgen Weise: Zum einen hatte die Behörde Anfang 2016 im Zuge der | |
| Flüchtlingskrise kurzfristig 343 neue Mitarbeiter eingestellt – ohne | |
| Zustimmung des Personalrats. Dieser beklagt, es habe 40.000 bis 50.000 | |
| reguläre Bewerbungen für die Stellen gegeben. Statt auf diese | |
| zurückzugreifen, habe die Behördenleitung sich im Hauruckverfahren in einer | |
| Kartei der Bundesagentur für Arbeit bedient. | |
| ## Schichtarbeit in Ankunftszentren ist rechtswidrig | |
| Zum anderen war – ebenfalls im Alleingang – in den Ankunftszentren Passau | |
| und Rosenheim Schichtarbeit angeordnet worden. Beides wurde im vergangenen | |
| Sommer bereits vom Ansbacher Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. | |
| Das Bamf ging dagegen jedoch in Berufung. | |
| Es sei ja keine Frage, dass die Beschwerden der Personalräte zulässig | |
| seien, sagt nun Richterin Koch. „Ich verstehe auch, dass man da verärgert | |
| ist.“ Das Problem nur: Auch das Bamf gibt zu, dass die Entscheidungen | |
| rechtswidrig waren. Es geht also nicht um die Frage, wer recht hat, | |
| sondern: Was folgt daraus? Die Personalräte wollen vor allem, dass der | |
| Behörde rechtswidriges Verhalten bescheinigt wird. Das Bamf möchte | |
| verhindern, dass das Urteil von Ansbach zu Nachteilen für die neuen | |
| Mitarbeiter führt, diesen also etwa gekündigt werden muss. | |
| Nach langem Ringen und gutem Zureden der Richterin gibt es dann doch noch | |
| einen Kompromiss: Das Verfahren soll ruhen, bis die Arbeitsverträge ohnehin | |
| abgelaufen sind. Danach will das Bamf seine Berufung gegen das Ansbacher | |
| Urteil zurücknehmen. | |
| Außerdem erklärt die Bamf-Leitung, es sei ihr bewusst, dass die Einführung | |
| von Schichtarbeit mitbestimmungspflichtig sei, und verpflichtet sich, | |
| künftig den Personalrat vor einer Einführung zu konsultieren. Oder wie es | |
| einer der ehrenamtlichen Richter leise kommentiert: „Das Bamf verpflichtet | |
| sich, künftig Recht und Gesetz zu achten.“ | |
| 4 Jul 2017 | |
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| ## AUTOREN | |
| Dominik Baur | |
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