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# taz.de -- Erneuerbare Energien: Windige Einladungen
> Bei der Ausschreibung für Windparks an Land gingen weit über 90 Prozent
> der Zuschläge an Bürgerprojekte. Aber so einfach ist das nicht.
Bild: Kann man sogar anmalden: Windrad
Freiburg taz | Vordergründig war es ein Durchmarsch: In der ersten
Ausschreibungsrunde für den Bau von Windparks an Land gehörten die
erfolgreichen Bewerber zu 93 Prozent in die Kategorie der Bürgerprojekte.
Bezogen auf das Volumen gingen sogar 96 Prozent der Zuschläge an
Zusammenschlüsse lokaler Akteure. Die Ausschreibungen waren durch die
Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erforderlich geworden, die
an die Stelle der bisherigen fixen Einspeisevergütungen ein
Auktionsverfahren setzte; wer den Windstrom am billigsten anbietet, bekommt
für seine Anlagen den Zuschlag.
Bei genauerer Betrachtung ist allerdings fraglich, ob immer Bürgerenergie
drin ist, wo Bürgerenergie draufsteht. Schließlich gab es Anreize für alle
Bewerber, ihre Projekte unter der Flagge einer Bürgergesellschaft segeln zu
lassen. So konnten Bürgerfirmen sich auch mit Projekten beteiligen, für die
es noch keine immissionssschutzrechtliche Genehmigung gibt. Für
Bürgerprojekte wird zudem nicht nur der Satz bezahlt, den die Initiatoren
anboten, sondern jener des höchsten erfolgreichen Gebotes. Und schließlich
bekommen Bürgerprojekte auch noch zwei Jahre länger Zeit, um die Anlagen
ans Netz zu bringen.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) hatte frühzeitig gewarnt, die aktuelle
Ausgestaltung könne „alle Marktteilnehmer dazu einladen, ihre Projekte zu
diesen Zeitpunkten als Bürgerenergiegesellschaften zu gestalten“. Im
weiteren Verlauf seien die Eigentumsverhältnisse dann frei gestaltbar.
Gleichwohl hielt der Gesetzgeber an der großzügigen Definition von
Bürgerprojekten fest. Nicht ohne Grund: Bürger argwöhnen immer wieder, die
Akteursvielfalt bei der Energiewende könne verloren gehen. Da kam die
Schlagzeile nicht ungelegen, dass 96 Prozent der Zuschläge an
Bürgerprojekte gehen.
Als Bürgerenergiegesellschaft gilt laut Gesetz jede Gesellschaft, die aus
„mindestens zehn natürlichen Personen“ besteht, und bei der mindestens 51
Prozent der Stimmrechte bei Personen liegen, die seit mindestens einem Jahr
im Landkreis leben. Der BWE hatte angeregt, das Minimum der Gesellschafter
auf 50 zu erhöhen, und festzuschreiben, dass Windparks nur dann Privilegien
genießen, wenn sie mindestens fünf Jahre lang in Bürgerhand verbleiben.
Dass an zahlreichen Projekten Mitarbeiter von großen Projektierern
beteiligt sind, nährt nun die Spekulationen, einige der Windkraftanlagen
könnten bald in das Portfolio der entsprechenden Firmen wandern. Was den
BWE aber mehr sorgt, sind mögliche Folgen für den Ausbau der Windkraft. So
könnten die verlängerten Fristen dazu führen, dass die Zahl der Neuanlagen
schrumpft. „Keiner weiß, was 2019 und 2020 zugebaut wird“, sagt
BWE-Geschäftsführer Wolfgang Axthelm. Für die Industrie sei das kritisch.
18 Jun 2017
## AUTOREN
Bernward Janzing
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