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# taz.de -- Kommentar Prostituiertenschutzgesetz: Dieses Gesetz ist überflüss…
> Das neue Prostituiertenschutzgesetz tritt Anfang Juli in Kraft. Dass es
> tatsächlich Sexarbeitende schützt, ist mehr als zweifelhaft.
Bild: Stehen sie nur an, um sich vom Chef das Betriebskonzept zeigen zu lassen?
Stellen Sie sich mal Folgendes vor: Eine Prostituierte geht zu ihrem Chef,
einem Bordellbetreiber, und sagt, sie wolle jetzt mal das Betriebskonzept
sehen. „So was müssen Sie doch haben, Boss!“ Oder malen Sie sich diese
Szene aus: Ein Mann kommt aus einem Bordell, draußen stehen zwei Beamte und
sagen: „Zeigen Sie uns bitte Ihr benutztes Kondom.“
Finden Sie komisch? Das ist voller Ernst. Die Pflichten zur Vorlage eines
Betriebskonzepts für ProstitutionsstättenbetreiberInnen und zum Benutzen
eines Kondoms für Freier [1][stehen im Prostituiertenschutzgesetz], das am
1. Juli in Kraft treten soll. Darin steht auch, dass Prostituierte sich
künftig anmelden und zudem regelmäßig gesundheitlich beraten lassen müssen.
Vielen SexarbeiterInnen geht das – Achtung, Wortwitz – gegen den Strich.
Sie fürchten eine Art Sex-Stasi, staatliche Willkür und eine moralisch
stark aufgeladene Sicht auf einen Lebensbereich, der laut Statistischem
Bundesamt einen Jahresumsatz von rund 14,6 Milliarden Euro hat.
Andererseits: Was ist gegen eine Kondompflicht zu sagen, die sowohl
Prostituierte als auch Freier insbesondere vor Krankheiten schützt? Was
spricht gegen Transparenz bei der Sexarbeit, um die sich nicht nur viele
(Sex-)Mythen ranken, sondern die eng verbunden wird mit Kriminalität,
Drogen, Zwangsprostitution und Menschenhandel?
Nichts. Aber ob das Prostituiertenschutzgesetz tatsächlich Sexarbeitende
schützt, ist fraglich. Was, wenn sich Prostituierte der Anmeldepflicht
widersetzen, illegal arbeiten und damit unsichtbar werden? Dann haben die
Behörden erst recht keine Kontrolle über das, was im Rotlichtmilieu
passiert. Das wiederum könnte Menschenhandel und Zwangsprostitution
Vorschub leisten, statt sie einzudämmen, so, wie das mit dem Gesetz
beabsichtigt ist.
In Schweden ist Prostitution seit vielen Jahren verboten. Mit dem Resultat,
dass es dort laut einer EU-Studie jetzt mehr sexuell Ausgebeutete gibt als
früher.
In Deutschland ist Prostitution seit 2002 legalisiert durch das
Prostitutionsgesetz. Dadurch können sich SexarbeiterInnen ganz offiziell
bei Kranken- und Rentenkasse anmelden und sich gegen Arbeitslosigkeit
versichern. Sie können auch gegen SexkäuferInnen klagen, die nicht zahlen
wollen. Drei knappe Paragrafen, die das Wichtigste längst regeln.
21 Jun 2017
## LINKS
[1] /Klage-gegen-Prostituiertenschutzgesetz/!5420194
## AUTOREN
Simone Schmollack
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