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# taz.de -- Automatische Gesichtserkennung: Reicht bald die Visage als Perso?
> Die Bundespolizei sucht Freiwillige für einen Probelauf zur automatischen
> Gesichtserkennung am Südkreuz in Berlin. Das wirft einige Fragen auf.
Bild: Was tun, wenn man nicht unfreiwillig zur Testperson werden will?
Berlin taz | Es klingt wie ein schlechter Witz – ist aber keiner. Die
Bundespolizei sucht Freiwillige für einen halbjährigen Probelauf zur
computergestützten Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz ab August. 275
Menschen will man finden, am besten Berufspendler.
Als Preise winken, halten Sie sich fest, ein 25-Euro-Gutschein für Amazon
für alle Teilnehmer – und für die drei, die am häufigsten durchs Bild
laufen, Smartwatch oder Videokamera. Sicher ein verlockendes Angebot für
Leute, die gerne ihre Einkaufs- und Bewegungsprofile gläsern machen.
Für alle anderen wirft das Projekt allerdings Fragen auf. Zum Beispiel, was
man tun muss, um nicht unfreiwillig zum Testobjekt zu werden. Dazu erklärt
die Bundespolizei zwar, es gebe „Ausweichmöglichkeiten“ für den „markie…
Erfassungsbereich“. Aber wie der markiert wird, damit man ihn sehen und
umgehen kann, weiß die Dame in der Pressestelle nicht. Beruhigen soll uns
auch der Hinweis, die Testpersonen würden fotografiert und nur mittels
dieser kleinen Fotodatenbank im Test erkennbar.
Aber ist das ein Trost? Ist der Gedanke nicht naheliegend, dass
perspektivisch in der schönen neuen Welt unsere biometrischen Perso- und
Passfotos als Datenbasis benutzt werden sollen? Das wisse man noch nicht,
heißt es ausweichend aus dem zuständigen Bundesinnenministerium (BMI).
Unbekannt ist auch, was genau getestet werden soll. Klar, Gesichter. Aber
in einem „zweiten Testszenario“ soll „ein intelligentes Videoanalysesystem
für das Erkennen und Auswerten von Gefahrenszenarien erprobt werden“.
Darunter kann man sich viel vorstellen: vergessene Koffer, hilflose
Personen – aber auch Taschendiebe und Graffiti-Sprüher, wie die Morgenpost
schon im Februar schrieb. Auch hier weicht das BMI aus, der Test sei noch
in Vorbereitung.
Für Datenschützer ist das Ganze logischerweise problematisch – da es „die
Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich zerstören
kann“, wie die Sprecherin der Berliner Datenschutzbeauftragten auf Anfrage
erklärt. Mit ihrer Kollegin auf Bundesebene ist sie sich einig, dass eine
Nutzung von automatischer Gesichtskennung im Echtbetrieb „derzeit keine
Rechtsgrundlage“ hat. Aber das kann man ja ändern.
20 Jun 2017
## AUTOREN
Susanne Memarnia
## TAGS
Videoüberwachung
Gesichtserkennung
Datenschutz
Schwerpunkt Überwachung
Digitalisierung
Biometrie
Andrea Voßhoff
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