| # taz.de -- Urteil zur Ausrüstung der Bundeswehr: Raketendrohnen sind okay | |
| > Das Militär darf sich erstmals waffenfähige Drohnen beschaffen. Ein | |
| > Gericht wies die Beschwerde eines US-Konzerns zurück. | |
| Bild: So zivil wie diese sind die Bundeswehrdrohnen nicht | |
| Berlin taz | Nach einem monatelang Rechtsstreit darf die Bundeswehr | |
| erstmals in ihrer Geschichte waffenfähige Drohnen beschaffen. Das | |
| Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Mittwoch eine Beschwerde des | |
| US-Konzerns General Atomics zurück, der eine geplante Auftragsvergabe an | |
| ein Konsortium aus Airbus und dem israelischen Unternehmen IAI verhindern | |
| wollte. Das teilte ein Sprecher des Gerichts der taz mit. | |
| Die Bundeswehr verfügt bislang nur über reine Aufklärungsdrohnen ohne | |
| Bewaffnung: das Modell Heron des israelischen Herstellers IAI. Schon seit | |
| Längerem will das Verteidigungsministerium auch das Nachfolgemodell Heron | |
| TP anschaffen, das mit Raketen bestückt werden kann. | |
| Das Ministerium hatte sich früh auf das israelische Modell festgelegt – | |
| unter anderem, um an die Erfahrungen mit dem Vorgänger anzuknüpfen und neue | |
| Schulungsmaßnahmen für die Soldaten zu vermeiden. Konkrete Verhandlungen | |
| mit Konkurrenzunternehmen gab es deshalb erst gar nicht. | |
| Dagegen ging der US-Konzern General Atomics, Hersteller der ebenfalls | |
| waffenfähigen Drohne Predator, juristisch vor. Zunächst wollten die | |
| Amerikaner mit einer Beschwerde bei der Vergabekammer des Bundes ein neues | |
| Vergabeverfahren erzwingen. Nachdem die Kammer die Beschwerde | |
| abschmetterte, zog der Konzern vor das Oberlandesgericht. | |
| Die Richter dort machten den Amerikanern zunächst Hoffnung. In einem | |
| Beschluss aus dem vergangenen September sprachen sie von „gewichtigen | |
| Anhaltspunkten, die darauf hindeuten, dass die vergaberechtlichen Grenzen | |
| der Bestimmungsfreiheit nicht eingehalten worden sein könnten“. Um den Fall | |
| prüfen zu können, erbaten sie sich mehr Zeit. Bis zur Entscheidung war es | |
| dem Ministerium verboten, einen Vertrag mit dem Heron-Hersteller | |
| abzuschließen. | |
| Nun hat das Gericht die Beschwerde der Konkurrenz aber doch abgewiesen. Die | |
| Begründung wird zuerst den Streitparteien zugestellt und ist daher noch | |
| nicht veröffentlicht. Das Ministerium kann jetzt weiterplanen, muss vor | |
| einem Vertragsabschluss aber noch die Zustimmung des Bundestags einholen. | |
| Ob dies noch in der laufenden Legislaturperiode geschieht, ist derzeit | |
| offen. | |
| 1 Jun 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Tobias Schulze | |
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