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# taz.de -- Urteil zur Ausrüstung der Bundeswehr: Raketendrohnen sind okay
> Das Militär darf sich erstmals waffenfähige Drohnen beschaffen. Ein
> Gericht wies die Beschwerde eines US-Konzerns zurück.
Bild: So zivil wie diese sind die Bundeswehrdrohnen nicht
Berlin taz | Nach einem monatelang Rechtsstreit darf die Bundeswehr
erstmals in ihrer Geschichte waffenfähige Drohnen beschaffen. Das
Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Mittwoch eine Beschwerde des
US-Konzerns General Atomics zurück, der eine geplante Auftragsvergabe an
ein Konsortium aus Airbus und dem israelischen Unternehmen IAI verhindern
wollte. Das teilte ein Sprecher des Gerichts der taz mit.
Die Bundeswehr verfügt bislang nur über reine Aufklärungsdrohnen ohne
Bewaffnung: das Modell Heron des israelischen Herstellers IAI. Schon seit
Längerem will das Verteidigungsministerium auch das Nachfolgemodell Heron
TP anschaffen, das mit Raketen bestückt werden kann.
Das Ministerium hatte sich früh auf das israelische Modell festgelegt –
unter anderem, um an die Erfahrungen mit dem Vorgänger anzuknüpfen und neue
Schulungsmaßnahmen für die Soldaten zu vermeiden. Konkrete Verhandlungen
mit Konkurrenzunternehmen gab es deshalb erst gar nicht.
Dagegen ging der US-Konzern General Atomics, Hersteller der ebenfalls
waffenfähigen Drohne Predator, juristisch vor. Zunächst wollten die
Amerikaner mit einer Beschwerde bei der Vergabekammer des Bundes ein neues
Vergabeverfahren erzwingen. Nachdem die Kammer die Beschwerde
abschmetterte, zog der Konzern vor das Oberlandesgericht.
Die Richter dort machten den Amerikanern zunächst Hoffnung. In einem
Beschluss aus dem vergangenen September sprachen sie von „gewichtigen
Anhaltspunkten, die darauf hindeuten, dass die vergaberechtlichen Grenzen
der Bestimmungsfreiheit nicht eingehalten worden sein könnten“. Um den Fall
prüfen zu können, erbaten sie sich mehr Zeit. Bis zur Entscheidung war es
dem Ministerium verboten, einen Vertrag mit dem Heron-Hersteller
abzuschließen.
Nun hat das Gericht die Beschwerde der Konkurrenz aber doch abgewiesen. Die
Begründung wird zuerst den Streitparteien zugestellt und ist daher noch
nicht veröffentlicht. Das Ministerium kann jetzt weiterplanen, muss vor
einem Vertragsabschluss aber noch die Zustimmung des Bundestags einholen.
Ob dies noch in der laufenden Legislaturperiode geschieht, ist derzeit
offen.
1 Jun 2017
## AUTOREN
Tobias Schulze
## TAGS
Bundeswehr
Drohnen
Aufrüstung
Drohnenkrieg
Ursula von der Leyen
Rüstung
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