# taz.de -- Urteil zur Ausrüstung der Bundeswehr: Raketendrohnen sind okay | |
> Das Militär darf sich erstmals waffenfähige Drohnen beschaffen. Ein | |
> Gericht wies die Beschwerde eines US-Konzerns zurück. | |
Bild: So zivil wie diese sind die Bundeswehrdrohnen nicht | |
Berlin taz | Nach einem monatelang Rechtsstreit darf die Bundeswehr | |
erstmals in ihrer Geschichte waffenfähige Drohnen beschaffen. Das | |
Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Mittwoch eine Beschwerde des | |
US-Konzerns General Atomics zurück, der eine geplante Auftragsvergabe an | |
ein Konsortium aus Airbus und dem israelischen Unternehmen IAI verhindern | |
wollte. Das teilte ein Sprecher des Gerichts der taz mit. | |
Die Bundeswehr verfügt bislang nur über reine Aufklärungsdrohnen ohne | |
Bewaffnung: das Modell Heron des israelischen Herstellers IAI. Schon seit | |
Längerem will das Verteidigungsministerium auch das Nachfolgemodell Heron | |
TP anschaffen, das mit Raketen bestückt werden kann. | |
Das Ministerium hatte sich früh auf das israelische Modell festgelegt – | |
unter anderem, um an die Erfahrungen mit dem Vorgänger anzuknüpfen und neue | |
Schulungsmaßnahmen für die Soldaten zu vermeiden. Konkrete Verhandlungen | |
mit Konkurrenzunternehmen gab es deshalb erst gar nicht. | |
Dagegen ging der US-Konzern General Atomics, Hersteller der ebenfalls | |
waffenfähigen Drohne Predator, juristisch vor. Zunächst wollten die | |
Amerikaner mit einer Beschwerde bei der Vergabekammer des Bundes ein neues | |
Vergabeverfahren erzwingen. Nachdem die Kammer die Beschwerde | |
abschmetterte, zog der Konzern vor das Oberlandesgericht. | |
Die Richter dort machten den Amerikanern zunächst Hoffnung. In einem | |
Beschluss aus dem vergangenen September sprachen sie von „gewichtigen | |
Anhaltspunkten, die darauf hindeuten, dass die vergaberechtlichen Grenzen | |
der Bestimmungsfreiheit nicht eingehalten worden sein könnten“. Um den Fall | |
prüfen zu können, erbaten sie sich mehr Zeit. Bis zur Entscheidung war es | |
dem Ministerium verboten, einen Vertrag mit dem Heron-Hersteller | |
abzuschließen. | |
Nun hat das Gericht die Beschwerde der Konkurrenz aber doch abgewiesen. Die | |
Begründung wird zuerst den Streitparteien zugestellt und ist daher noch | |
nicht veröffentlicht. Das Ministerium kann jetzt weiterplanen, muss vor | |
einem Vertragsabschluss aber noch die Zustimmung des Bundestags einholen. | |
Ob dies noch in der laufenden Legislaturperiode geschieht, ist derzeit | |
offen. | |
1 Jun 2017 | |
## AUTOREN | |
Tobias Schulze | |
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