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# taz.de -- Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln: Imame gescheitert
> Der Moscheeverband Ditib muss zwei Imame, die vom türkischen Staat
> entlassen wurden, nicht weiterbeschäftigen.
Bild: Die Tauben sind noch da, die Imame wurden entlassen
Karlsruhe taz | Das Arbeitsgericht Köln konnte zwei entlassenen türkischen
Imamen nicht helfen. Sie waren vom türkischen Staat entlassen worden und
wollten für den Moscheeverband Ditib weiterarbeiten.
Die beiden Imame predigten als türkische Beamte seit 2013 und 2014 in
Gemeinden des Moscheeverbands Ditib in Südbaden, genauer in den Gemeinden
Rheinfelden und Zell-Atzenbach. Nach dem Putschversuch in der Türkei wurden
sie per Ministerialerlass ihres Amtes enthoben. Sie standen auf einer
langen Liste, die im türkischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde.
Dagegen klagten sie beim Arbeitsgericht Köln. Sie wandten sich allerdings
nicht gegen den Erlass des türkischen Staats, denn dagegen hätten sie vor
türkischen Gerichten klagen müssen. Und in die Türkei wollen sie aus Angst
vor Repressalien nicht zurück. Statt dessen behaupteten sie, dass
eigentlich Ditib ihr Arbeitgeber sei und dieses Arbeitsverhältnis
fortbestehe, da Ditib nicht gekündigt habe.
Dieser Argumentation ist das Arbeitsgericht Köln nun aber nicht gefolgt.
Die Kläger hätten nicht belegen können, dass sie von Ditib konkrete
Weisungen erhalten haben. Die vorgelegten Emails seien zu allgemein
gewesen. Dass Ditib Eigentümer der Moscheen war, in denen die Imame
predigten und auch wohnten, genüge nicht für die Annahme eines
Arbeitsverhältnisses mit Ditib. Denn die Vergütung habe ja der türkische
Staat bezahlt.
## Alternative: Asyl
Der Anwalt der Imame hatte in der Verhandlung vor zwei Wochen noch eine
neue Konstruktion vorgetragen. Es handele sich um eine ungenehmigte und
daher unzulässige Arbeitnehmerüberlassung der Imame. Dabei komme nach der
deutschen Rechtsprechung ein Arbeitsverhältnis mit dem entleihenden
Unternehmen zustande, hier also mit Ditib. Doch diese Konstruktion lehnte
das Arbeitsgericht ebenfalls ab. Auch für die Annahme einer
Arbeitnehmerüberlassung an Ditib wäre der Nachweis erforderlich gewesen,
dass die Imame Weisungen von Ditib empfangen.
Gegen das Urteil ist noch Berufung möglich. Parallel haben die Imame in
Deutschland Asyl beantragt.
7 Apr 2017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Putsch
Schwerpunkt Türkei
Arbeitsrecht
Ditib
Imame
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Gülen
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