# taz.de -- Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln: Imame gescheitert | |
> Der Moscheeverband Ditib muss zwei Imame, die vom türkischen Staat | |
> entlassen wurden, nicht weiterbeschäftigen. | |
Bild: Die Tauben sind noch da, die Imame wurden entlassen | |
KARLSRUHE taz | Das Arbeitsgericht Köln konnte zwei entlassenen türkischen | |
Imamen nicht helfen. Sie waren vom türkischen Staat entlassen worden und | |
wollten für den Moscheeverband Ditib weiterarbeiten. | |
Die beiden Imame predigten als türkische Beamte seit 2013 und 2014 in | |
Gemeinden des Moscheeverbands Ditib in Südbaden, genauer in den Gemeinden | |
Rheinfelden und Zell-Atzenbach. Nach dem Putschversuch in der Türkei wurden | |
sie per Ministerialerlass ihres Amtes enthoben. Sie standen auf einer | |
langen Liste, die im türkischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde. | |
Dagegen klagten sie beim Arbeitsgericht Köln. Sie wandten sich allerdings | |
nicht gegen den Erlass des türkischen Staats, denn dagegen hätten sie vor | |
türkischen Gerichten klagen müssen. Und in die Türkei wollen sie aus Angst | |
vor Repressalien nicht zurück. Statt dessen behaupteten sie, dass | |
eigentlich Ditib ihr Arbeitgeber sei und dieses Arbeitsverhältnis | |
fortbestehe, da Ditib nicht gekündigt habe. | |
Dieser Argumentation ist das Arbeitsgericht Köln nun aber nicht gefolgt. | |
Die Kläger hätten nicht belegen können, dass sie von Ditib konkrete | |
Weisungen erhalten haben. Die vorgelegten Emails seien zu allgemein | |
gewesen. Dass Ditib Eigentümer der Moscheen war, in denen die Imame | |
predigten und auch wohnten, genüge nicht für die Annahme eines | |
Arbeitsverhältnisses mit Ditib. Denn die Vergütung habe ja der türkische | |
Staat bezahlt. | |
## Alternative: Asyl | |
Der Anwalt der Imame hatte in der Verhandlung vor zwei Wochen noch eine | |
neue Konstruktion vorgetragen. Es handele sich um eine ungenehmigte und | |
daher unzulässige Arbeitnehmerüberlassung der Imame. Dabei komme nach der | |
deutschen Rechtsprechung ein Arbeitsverhältnis mit dem entleihenden | |
Unternehmen zustande, hier also mit Ditib. Doch diese Konstruktion lehnte | |
das Arbeitsgericht ebenfalls ab. Auch für die Annahme einer | |
Arbeitnehmerüberlassung an Ditib wäre der Nachweis erforderlich gewesen, | |
dass die Imame Weisungen von Ditib empfangen. | |
Gegen das Urteil ist noch Berufung möglich. Parallel haben die Imame in | |
Deutschland Asyl beantragt. | |
7 Apr 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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