| # taz.de -- Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln: Imame gescheitert | |
| > Der Moscheeverband Ditib muss zwei Imame, die vom türkischen Staat | |
| > entlassen wurden, nicht weiterbeschäftigen. | |
| Bild: Die Tauben sind noch da, die Imame wurden entlassen | |
| Karlsruhe taz | Das Arbeitsgericht Köln konnte zwei entlassenen türkischen | |
| Imamen nicht helfen. Sie waren vom türkischen Staat entlassen worden und | |
| wollten für den Moscheeverband Ditib weiterarbeiten. | |
| Die beiden Imame predigten als türkische Beamte seit 2013 und 2014 in | |
| Gemeinden des Moscheeverbands Ditib in Südbaden, genauer in den Gemeinden | |
| Rheinfelden und Zell-Atzenbach. Nach dem Putschversuch in der Türkei wurden | |
| sie per Ministerialerlass ihres Amtes enthoben. Sie standen auf einer | |
| langen Liste, die im türkischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde. | |
| Dagegen klagten sie beim Arbeitsgericht Köln. Sie wandten sich allerdings | |
| nicht gegen den Erlass des türkischen Staats, denn dagegen hätten sie vor | |
| türkischen Gerichten klagen müssen. Und in die Türkei wollen sie aus Angst | |
| vor Repressalien nicht zurück. Statt dessen behaupteten sie, dass | |
| eigentlich Ditib ihr Arbeitgeber sei und dieses Arbeitsverhältnis | |
| fortbestehe, da Ditib nicht gekündigt habe. | |
| Dieser Argumentation ist das Arbeitsgericht Köln nun aber nicht gefolgt. | |
| Die Kläger hätten nicht belegen können, dass sie von Ditib konkrete | |
| Weisungen erhalten haben. Die vorgelegten Emails seien zu allgemein | |
| gewesen. Dass Ditib Eigentümer der Moscheen war, in denen die Imame | |
| predigten und auch wohnten, genüge nicht für die Annahme eines | |
| Arbeitsverhältnisses mit Ditib. Denn die Vergütung habe ja der türkische | |
| Staat bezahlt. | |
| ## Alternative: Asyl | |
| Der Anwalt der Imame hatte in der Verhandlung vor zwei Wochen noch eine | |
| neue Konstruktion vorgetragen. Es handele sich um eine ungenehmigte und | |
| daher unzulässige Arbeitnehmerüberlassung der Imame. Dabei komme nach der | |
| deutschen Rechtsprechung ein Arbeitsverhältnis mit dem entleihenden | |
| Unternehmen zustande, hier also mit Ditib. Doch diese Konstruktion lehnte | |
| das Arbeitsgericht ebenfalls ab. Auch für die Annahme einer | |
| Arbeitnehmerüberlassung an Ditib wäre der Nachweis erforderlich gewesen, | |
| dass die Imame Weisungen von Ditib empfangen. | |
| Gegen das Urteil ist noch Berufung möglich. Parallel haben die Imame in | |
| Deutschland Asyl beantragt. | |
| 7 Apr 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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