# taz.de -- Menschenrechtsgerichtshof weist Klage ab: Mutmaßlicher Stasi-IM mu… | |
> Ein Mann muss die Entschädigung für politische Häftlinge zurückgeben, die | |
> er von der Bundesrepublik bekommen hat. In der DDR saß er 14 Monate lang | |
> in Haft. | |
Bild: Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg blieb der … | |
STRAßBURG dpa | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die | |
Klage eines mutmaßlichen Stasi-Informanten abgewiesen. Der Mann, der in der | |
DDR 14 Monate lang im Gefängnis saß, hatte sich gegen die Rückforderung | |
einer Entschädigung für politische Häftlinge gewehrt. In Straßburg blieb er | |
damit erfolglos, wie aus einem Urteil vom Donnerstag hervorgeht. | |
Der Kläger musste die Haft-Entschädigung, die er von der Bundesrepublik | |
erhalten hatte, zurückzahlen. Denn in Stasi-Unterlagen waren | |
handschriftliche Berichte von ihm und eine Verpflichtungserklärung gefunden | |
worden. | |
Im folgenden Gerichtsverfahren wandte der heute über 80-Jährige ein, er | |
habe keine Erinnerung an die Verpflichtungserklärung und gedacht, seine | |
Berichte würden nur von der Polizei verwendet. Mündlich verhandelt wurde | |
nicht über seinen Fall. | |
Der Menschenrechtsgerichtshof hatte daran nichts auszusetzen. Von einer | |
Anhörung könne unter außergewöhnlichen Umständen abgesehen werden – etwa | |
wenn es keine Zweifel an den Fakten gebe. Im Fall des Klägers sei dies so | |
gewesen. | |
Der Mann habe insbesondere nicht dargelegt, dass er sich der Stasi unter | |
unerträglichem Druck verpflichtet habe. Damit unterscheide sich der Fall | |
von einem Verfahren, in dem das Landesverfassungsgericht in Brandenburg | |
2014 eine mündliche Verhandlung gefordert hatte. | |
16 Mar 2017 | |
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