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# taz.de -- Bundesrat zu „sicheren Herkunftsländer“: Gesetz scheitert
> Maghreb-Staaten sollten als sicher genug für Abschiebungen gelten.
> Erwartungsgemäß lehnte die Länderkammer den Gesetzentwurf ab.
Bild: Blick in den Bundesrat
Berlin epd | Der Bundesrat hat sich am Freitag gegen die Einstufung der
Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer ausgesprochen. Mit der Mehrheit
der von Grünen mitregierten Bundesländer ließ die Länderkammer das Gesetz
scheitern. Der Bundestag hatte die Regelung im Mai 2016 verabschiedet. Sie
hatte zum Ziel, Asylanträge von Menschen aus Marokko, Tunesien und Algerien
beschleunigt behandeln und leichter ablehnen zu können. Die Schutzquote für
diese Länder ist sehr gering. Nur mit Zustimmung des Bundesrats hätte das
Gesetz inkraft treten können.
Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den
Vermittlungsausschuss anzurufen, um nochmals über das Gesetz zu verhandeln.
Weil die Grünen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich
ablehnen, gilt dies aber als schwierig.
Nach der monatelangen Diskussion um die Erweiterung der Liste sicherer
Herkunftsstaaten hatte Bayern das Thema auf die Tagesordnung des Bundesrats
setzen lassen, um eine Entscheidung herbeizuführen. Nur das schwarz-grün
regierte Baden-Württemberg signalisierte zuvor Zustimmung. Für ein
Passieren des Gesetzes hätten aber mindestens vier von Grünen mitregierte
Länder dafür votieren müssen.
Sind Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft, können Asylanträge im
beschleunigten Verfahren bearbeitet und in der Regel als „offensichtlich
unbegründet“ abgelehnt werden. Im Zuge der Fluchtbewegung wurde die Liste
sicherer Herkunftsländer bereits um die Balkanstaaten erweitert. Auch die
Maghreb-Staaten als sicher einzustufen, war von Beginn an stark umstritten.
Menschenrechtler beklagen Folter, Verfolgung Homosexueller und ungenügenden
Schutz von Mädchen und Frauen vor sexueller Gewalt in diesen Ländern.
10 Mar 2017
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Schwerpunkt Flucht
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