Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Strafen für gefährliche Raser: Der Trend geht zum Vorsatz
> Zwei Berliner Autofahrer wurden wegen Mordes verurteilt. Rasen wird immer
> strenger geahndet, ein neues Gesetz ist auf dem Weg.
Bild: Der Tatort in Berliner am 1. Februar 2016
Freiburg taz | „Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten“, heißt es in der
Straßenverkehrsordnung. Es droht ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro.Sobald es
dabei zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, liegt
eine Straftat vor. Die „Gefährdung des Straßenverkehrs“ wird mit Geldstra…
oder Gefängnis bis zu fünf Jahren bedroht. Als mögliche Tathandlungen nennt
das Gesetz etwa zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen.
Wenn bei einer rücksichtslosen Fahrt jemand stirbt, gilt dies zumindest als
„fahrlässige Tötung“. Auch hier drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis oder
Geldstrafe.
Früher kamen die Täter meist mit Bewährungsstrafen davon. Aber die Gerichte
werden strenger. Das Landgericht Köln hat im Vorjahr einen 27-Jährigen zu
zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er war mit einem gemieteten
BMW durch die Kölner Innenstadt gerast. Dabei hatte er einen Radfahrer
erfasst, der drei Tage später starb.
Ein neuer Trend in der Justiz ist es, bei Rasern keine fahrlässige Tötung,
sondern ein vorsätzliches Tötungsdelikt anzunehmen. Dabei genügt bedingter
Vorsatz, wenn die Täter den Tod von Passanten billigend in Kauf nehmen. Bei
Totschlag droht eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren.
## Neuer Gesetzentwurf
In einem Fall aus Bremen hatte die Staatsanwaltschaft sogar wegen Mordes
angeklagt. Ein 24-jähriger Motorradfahrer fuhr viel zu schnell und
kollidierte mit einem Betrunkenen, der bei Rot über die Ampel ging. Oft
hatte der Biker seine halsbrecherischen Fahrten mit einer Helmkamera
gefilmt und als „Alpi“ bei YouTube eingestellt. Diesmal war die Kamera aber
aus. Das Gericht nahm nur eine fahrlässige Tötung an.
Unterdessen wird auch über eine Verschärfung der Gesetze diskutiert. Im
September beschloss der Bundesrat auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen
einen Gesetzentwurf. Danach soll im Strafgesetzbuch ein neuer Paragraf 315d
die Teilnahme an „verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ mit Freiheitsstrafe bis
zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedrohen. Auf Unfälle oder konkrete
Gefährdungen käme es dabei nicht an. Die vorgeschlagene Verschärfung müsste
vom Bundestag beschlossen werden, der aber über den Entwurf noch nicht
beraten hat.
Ende letzten Jahres hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) einen
eigenen Gesetzentwurf zum gleichen Thema angekündigt. Er befindet sich aber
immer noch in der Ressortabstimmung mit Justizminister Heiko Maas (SPD).
Das Problem solcher Gesetzentwürfe: Dass ein Autorennen vorliegt, ist
schwer zu beweisen. Oft treffen sich die Teilnehmer nachts ohne Verabredung
an einschlägigen Ampeln und das „Stechen“ beginnt auf ein
bloßesHandzeichen.
27 Feb 2017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Raser
Verkehrstote
Illegale Autorennen
Bundesgerichtshof
Verkehr
Illegale Autorennen
Illegale Autorennen
Illegale Autorennen
Ku'damm
Motorrad
## ARTIKEL ZUM THEMA
Urteil zu illegalen Autorennen: Rasern droht nun Haft
Eine Radfahrerin starb, weil zwei Männer ein Autorennen durch Köln fuhren.
Der BGH hob das Urteil gegen sie auf.
Verkehr geht vor: Tempolimit light
Neue Vorschrift fordert Tempo 30 vor Kitas, Schulen, Krankenhäusern,
Seniorenheimen. Ausnahme: vielbefahrene Hauptverkehrsstraßen
Psychologin über notorische Raser: „Das mickrige Ego aufpolieren“
Wie ticken Raser? Die Verkehrspsychologin Jacqueline Bächli-Biétry
begutachtete Hamdi H., der wegen eines Autorennens des Mordes schuldig
befunden worden ist.
Kommentar Urteil gegen Raser: Der Fetisch der Deutschen
Raserei ist nicht allein mit Gesetzen beizukommen. Mehr als 3.000
Verkehrstote rühren nicht nur von illegalen Autorennen.
Prozess um Raser in Berlin: Lebenslänglich wegen Mordes
Der Unfallort glich einem Trümmerfeld, Beobachter sprachen gar von einem
Schlachtfeld. Ein Mensch starb bei dem Autorennen. Die Fahrer sind nun
verurteilt.
Prozess gegen Ku'damm-Raser in Berlin: Für die Anklage war es Mord
Ein illegales Autorennen, zwei Raser und der Tod eines Unbeteiligten: Die
Anklage plädiert auf lebenslange Freiheitsstrafen.
Motorrad-Raser in Bremen vor Gericht: Im Temporausch
Der Videoblogger Alpi T. steht wegen Mordes vor Gericht, weil er einen
Fußgänger totgefahren hat. Mit Youtube-Videos seiner Raserei hat er Geld
verdient.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.