# taz.de -- Strafen für gefährliche Raser: Der Trend geht zum Vorsatz | |
> Zwei Berliner Autofahrer wurden wegen Mordes verurteilt. Rasen wird immer | |
> strenger geahndet, ein neues Gesetz ist auf dem Weg. | |
Bild: Der Tatort in Berliner am 1. Februar 2016 | |
FREIBURG taz | „Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten“, heißt es in der | |
Straßenverkehrsordnung. Es droht ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro.Sobald es | |
dabei zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, liegt | |
eine Straftat vor. Die „Gefährdung des Straßenverkehrs“ wird mit Geldstra… | |
oder Gefängnis bis zu fünf Jahren bedroht. Als mögliche Tathandlungen nennt | |
das Gesetz etwa zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen. | |
Wenn bei einer rücksichtslosen Fahrt jemand stirbt, gilt dies zumindest als | |
„fahrlässige Tötung“. Auch hier drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis oder | |
Geldstrafe. | |
Früher kamen die Täter meist mit Bewährungsstrafen davon. Aber die Gerichte | |
werden strenger. Das Landgericht Köln hat im Vorjahr einen 27-Jährigen zu | |
zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er war mit einem gemieteten | |
BMW durch die Kölner Innenstadt gerast. Dabei hatte er einen Radfahrer | |
erfasst, der drei Tage später starb. | |
Ein neuer Trend in der Justiz ist es, bei Rasern keine fahrlässige Tötung, | |
sondern ein vorsätzliches Tötungsdelikt anzunehmen. Dabei genügt bedingter | |
Vorsatz, wenn die Täter den Tod von Passanten billigend in Kauf nehmen. Bei | |
Totschlag droht eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren. | |
## Neuer Gesetzentwurf | |
In einem Fall aus Bremen hatte die Staatsanwaltschaft sogar wegen Mordes | |
angeklagt. Ein 24-jähriger Motorradfahrer fuhr viel zu schnell und | |
kollidierte mit einem Betrunkenen, der bei Rot über die Ampel ging. Oft | |
hatte der Biker seine halsbrecherischen Fahrten mit einer Helmkamera | |
gefilmt und als „Alpi“ bei YouTube eingestellt. Diesmal war die Kamera aber | |
aus. Das Gericht nahm nur eine fahrlässige Tötung an. | |
Unterdessen wird auch über eine Verschärfung der Gesetze diskutiert. Im | |
September beschloss der Bundesrat auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen | |
einen Gesetzentwurf. Danach soll im Strafgesetzbuch ein neuer Paragraf 315d | |
die Teilnahme an „verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ mit Freiheitsstrafe bis | |
zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedrohen. Auf Unfälle oder konkrete | |
Gefährdungen käme es dabei nicht an. Die vorgeschlagene Verschärfung müsste | |
vom Bundestag beschlossen werden, der aber über den Entwurf noch nicht | |
beraten hat. | |
Ende letzten Jahres hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) einen | |
eigenen Gesetzentwurf zum gleichen Thema angekündigt. Er befindet sich aber | |
immer noch in der Ressortabstimmung mit Justizminister Heiko Maas (SPD). | |
Das Problem solcher Gesetzentwürfe: Dass ein Autorennen vorliegt, ist | |
schwer zu beweisen. Oft treffen sich die Teilnehmer nachts ohne Verabredung | |
an einschlägigen Ampeln und das „Stechen“ beginnt auf ein | |
bloßesHandzeichen. | |
27 Feb 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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