# taz.de -- Urteil zu illegalen Autorennen: Rasern droht nun Haft | |
> Eine Radfahrerin starb, weil zwei Männer ein Autorennen durch Köln | |
> fuhren. Der BGH hob das Urteil gegen sie auf. | |
Bild: Für manche Gerichte ist ein Auto eine Mordwaffe. Andere verhängen Haft … | |
KARLSRUHE taz | Zwei Kölner Raser müssen eventuell doch ins Gefängnis. Der | |
Bundesgerichtshof (BGH) hat ihre Bewährungsstrafen aufgehoben. Sie hatten | |
im April 2015 den Tod einer Radfahrerin verursacht. Das Urteil gilt als | |
Signal gegen allzu milde Raser-Urteile. | |
Der Unfall geschah im Kölner Auenweg. Zwei junge Männer, Erkan F. und Firat | |
M., waren abends mit ihren PS-starken Autos unterwegs zu den | |
Rheinterrassen. Auf dem letzten Stück der Strecke lieferten sie sich ein | |
spontanes Rennen. In einer Kurve verlor Erkan F. jedoch die Kontrolle über | |
sein Fahrzeug und erfasste eine 19-jährige Studentin, die neben der Straße | |
auf dem Radweg fuhr. Sie starb kurze Zeit später im Krankenhaus. | |
Das Landgericht Köln verurteilte die beiden Raser wegen fahrlässiger Tötung | |
zu Freiheitstrafen von zwei Jahren (Erkan F.) und einem Jahr neun Monaten | |
(Firat M.). Beide Strafen wurden jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Das | |
heißt, die jungen Männer müssen nur ins Gefängnis, wenn sie innerhalb der | |
Bewährungszeit rückfällig werden. In Köln führte das milde Urteil zu groß… | |
Unmut. | |
Die Staatsanwaltschaft ging gegen die Entscheidung in Revision. Sie griff | |
aber nur die Strafhöhe und die Aussetzung zur Bewährung an. Die | |
Verurteilung wegen „fahrlässiger Tötung“ blieb unbeanstandet. Der BGH | |
musste deshalb nicht entscheiden, ob stattdessen eine Verurteilung wegen | |
Totschlags oder gar Mord richtig gewesen wäre. | |
Auch gegen die Strafhöhe hatte der BGH keine Einwände. Das Strafmaß sei | |
„vertretbar“, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Beate Sost-Scheible. Das | |
Landgericht habe die Strafhöhe „ausgesprochen sorgfältig und umfassend | |
begründet“. | |
## Begründungsmangel für Bewährung | |
Aufgehoben wurde aber die Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Zum einen | |
sah der BGH „Begründungsmängel“ bei der Frage, ob „Milderungsgründe von | |
besonderem Gewicht“ vorlagen. Solche besonderen Gründe sind neben einer | |
guten Sozialprognose erforderlich, wenn eine Strafe von mehr als einem Jahr | |
ausgesetzt wird. Das Landgericht hatte sich darauf bezogen, dass die | |
Männer den Tod der Radfahrerin nur fahrlässig verursacht hätten. Das hielt | |
der BGH aber nicht für ausreichend, denn beim Wettrennen und beim | |
aggressiven Fahren hätten die beiden durchaus vorsätzlich gehandelt. | |
Außerdem habe das Landgericht nicht genügend erörtert, wie sich die | |
Bewährungsstrafen auf das „allgemeine Rechtsempfinden“ der Bevölkerung | |
auswirken. Das wäre aber notwendig gewesen, so Sost-Scheible, nachdem sich | |
„in Köln und an anderen Orten“ tödliche Raserunfälle gehäuft hatten. | |
Am Landgericht Köln muss nun eine andere Strafkammer erneut über die | |
Strafaussetzung entscheiden. Dann wird aber nur noch über die Bewährung | |
verhandelt. Firat M.s Anwalt Sebastian Schölzel hofft, dass sein Mandant | |
erneut zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird: „Je länger er nach dem | |
Urteil straffrei gelebt hat, umso besser ist seine Legalprognose.“ | |
Wohl erst im Herbst wird der BGH ein Urteil prüfen, das das andere Extrem | |
der Rechtsprechung darstellt. Des Landgericht Berlin hatte im Februar zwei | |
Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. | |
Erst vorige Woche hat der Bundestag das Strafrecht verschärft. Wer an | |
„verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ teilnimmt, muss künftig mit | |
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe rechnen – auch wenn | |
niemand zu Schaden kommt. Stirbt ein Mensch, steigt die Höchststrafe auf | |
zehn Jahre. (Az.: 4 StR 415/16) | |
6 Jul 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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