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# taz.de -- AfD-Politik gegen Flüchtlinge in Berlin: Rechte Opposition gegen d…
> Mehrere AfD-Stadträte verweigern anerkannten Flüchtlingen den
> Wohnberechtigungsschein. Der Senat fordert ein Einlenken – ist aber
> machtlos.
Bild: Wohnen im Muf statt in der Wohnung: neues Heim für Flüchtlinge in Marza…
Zwei AfD-Stadträte verweigern anerkannten Asylberechtigten die Ausstellung
von Wohnberechtigungsscheinen (WBS) und stellen sich damit offen gegen die
rot-rot-grüne Landesregierung. Sebastian Maack ist in Reinickendorf genau
wie Thomas Braun in Marzahn-Hellersdorf Stadtrat für Bürgerdienste und
damit für die Ausstellung eines WBS in den jeweiligen Bezirken politisch
verantwortlich.
„In Reinickendorf werden Wohnberechtigungsscheine (WBS) weiterhin nur an
Zuwanderer mit rechtsgültiger Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt. Eine
Initiative der Senatsverwaltung, diese schon bei Zuerkennung der
Flüchtlingseigenschaft auszustellen, wird abgelehnt“, schreibt Maack in
einer Pressemitteilung.
Hinter diesem komplizierten Juristendeutsch steckt ein Dilemma der
Verwaltung: Spricht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einem
Asylbewerber Asyl zu, so stellt es eine Bescheinigung über die
„Flüchtlingseigenschaft“ aus. Danach dauert es Monate, bis die
Ausländerbehörde es schafft, demjenigen eine Aufenthaltserlaubnis in
elektronischer Form zu geben. Ein Sprecher der Innenverwaltung spricht
gegenüber der taz von rund 14 Wochen Wartezeit. Flüchtlingsberater wie
Klaus-Jürgen Dahler aus Marzahn-Hellersdorf sprechen hingegen von „einem
Jahr und länger“.
Der taz liegt eine Bescheinigung der Ausländerbehörde vom letzten Monat
vor, wonach ein Asylberechtigter erst im Mai 2018 seine elektronische
Aufenthaltserlaubnis erhalten soll. Grund der Verzögerung sind Engpässe in
der Ausländerbehörde und in der Bundesdruckerei. Während dieser Wartezeit
erhalten anerkannte Asylberechtigte in Marzahn-Hellersdorf und
Reinickendorf keinen WBS und haben damit keine Möglichkeit, eine staatlich
geförderte preiswerte Wohnung zu erhalten. Anders als Maack bestätigt
Stadtrat Braun aus Marzahn-Hellersdorf dies für seinen Bezirk zwar nicht –
dementiert es aber auch nicht.
Flüchtlingsberater Klaus-Jürgen Dahler, gleichzeitig Bezirksverordneter der
Linken im Bezirk, kennt zahlreiche Fälle, wo auch in Marzahn-Hellersdorf
anerkannte Flüchtlinge keinen WBS erhielten. „Den betroffenen Flüchtlingen
wird nicht einmal ihr Antrag auf einen WBS abgenommen, so dass sie sich
auch juristisch nicht gegen die Verweigerung wehren können.“ Mehreren
Flüchtlingen, denen Dahler eine Wohnung vermitteln wollte, konnten dieses
Angebot nicht annehmen, weil sie den WBS nicht bekamen.
Die Senatskanzlei hat Mitte Dezember in einem Schreiben an die Bezirke
klargestellt, dass das Schreiben des Bundesamtes für die Ausstellung eines
WBS ausreichend ist, auch wenn die elektronische Karte noch nicht vorliegt.
Die Senatskanzlei schrieb, dass bei einer „weiteren Verweigerungshaltung“
einzelner Bezirke den Antragstellern Nachteile entstehen.
Die AfD-Stadträte stellen sich mit ihrer Verweigerung offen gegen den
Senat. Er könne die Rechtsinterpretation des Senates nicht nachvollziehen,
schreibt Stadtrat Maack aus Reinickendorf. Schließlich müsse die
Ausländerbehörde ja erst einmal prüfen, ob eine Ausweisung „aus
schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ infrage
käme. Flüchtlingsberater bezeichnen das Argument als „blödsinnig“.
Aber auch Flüchtlinge mit einem sogenannten subsidiären Schutzstatus
erhalten in Marzahn-Hellersdorf keinen WBS. Ein subsidiärer Schutzstatus
ist ein geringer Schutzstatus, den aber immer mehr Syrer und Eritreer
erhalten, wenn sie eine individuelle politische Verfolgung nicht nachweisen
können.
Hier bestätigt AfD-Stadtrat Thomas Braun der taz seine
Verweigerungshaltung. Die Ausstellung eines WBS für Flüchtlinge mit
subsidiärem Schutzstatus sei „nicht gesetzeskonform“, behauptet er. Braun
räumt ein, dass in den Bezirken hierzu unterschiedliche Auffassungen
bestehen. Klaus-Jürgen Dahler von den Linken widerspricht scharf der
Behauptung von Braun, es sei rechtlich gar nicht möglich, Flüchtlingen mit
subsidiärem Schutz einen WBS auszustellen. „Meine Fraktion wird darum im
März beantragen, dass er den betroffenen Flüchtlingen einen WBS geben
muss.“
Die grüne Flüchtlingspolitikerin Canan Bayram, von Beruf Juristin,
unterstützt Dahler. „Es ist rechtens, Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz
einen WBS zu geben. Es ist aber auch rechtens, das nicht zu tun. Das liegt
im Ermessen des Amtes.“ Rot-Rot-Grün hätte im Koalitionsvertrag vereinbart,
dass diese Flüchtlinge einen WBS bekommen sollen. Bayram: „Bausenatorin
Katrin Lompscher muss jetzt den Willen der Koalitionäre rechtsverbindlich
an die Bezirke weitergeben.“
Lompschers Sprecherin Katrin Dietl zufolge ist das „Teil des
100-Tage-Programms des Senats. Die Abstimmung wird innerhalb der nächsten
Wochen abgeschlossen sein“, erklärt sie.
Der Flüchtlingsrat kennt auch Fälle aus Charlottenburg-Wilmersdorf, wo
anerkannte Asylberechtigte keinen WBS erhalten. Dort ist kein AfD-Mann
Stadtrat für Bürgerangelegenheiten, sondern der CDU-Mann Arne Herz. Der
ließ eine Frage der taz dazu unbeantwortet.
7 Mar 2017
## AUTOREN
Marina Mai
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