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# taz.de -- Rechtsextreme Gewalt gegen Geflüchtete: Raus, du Opfer
> Brandenburg will Flüchtlinge, die Opfer rechter Gewalt wurden, nicht
> abschieben. Die Bundesregierung ist gegen ein solches Bleiberecht.
Bild: Ob er wohl noch hier ist? Über 15 Jahre ist die Attacke auf das Asylheim…
Berlin taz | Wer von Nazis verprügelt wurde, darf trotzdem abgeschoben
werden – das ist, sinngemäß, die Antwort der Bundesregierung auf eine
Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion. Die Große Koalition werde vor Ende
ihrer Amtszeit kein Gesetz vorschlagen, das ein Bleiberecht für Opfer
rechter Gewalt beinhaltet.
Anscheinend ist nicht geplant, bundesweit anzuwenden, was in Brandenburg
als einzigem Bundesland seit Januar gilt: Dort hat das Innenministerium per
Erlass die kommunalen Ausländerämter dazu aufgefordert, „die Abschiebung
vollziehbar Ausreisepflichtiger im Ermessenswege auszusetzen“. Die Behörden
sollen bestehende Gesetze anwenden, aber anders auslegen, indem sie das
Bleiberecht aus „humanitären oder persönlichen Gründen“ bei Betroffenen
anwenden.
„Ein allgemeines gruppenbezogenes Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt wird
nicht zuletzt auch aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes kritisch
bewertet“, so die Bundesregierung, „da eine Privilegierung ausländischer
Opfer rechter Gewalt gegenüber anderen, ausländischen wie deutschen
Gewaltopfern, erfolgen würde“.
Der Bundestagsabgeordnete Volker Beck kann diese Logik nicht
nachvollziehen. Als migrationspolitischer Sprecher der Grünen hat er die
Anfrage gestellt. Gegenüber der taz kommentierte er, die Regierung könne
nicht mit Privilegierung argumentieren, weil Deutsche „ohnehin in
Deutschland bleiben dürfen und keiner Aufenthaltserlaubnis bedürfen“. Er
sieht auch keine Ungleichbehandlung, sondern eher „Differenzierungen“. Die
seien gerechtfertigt, wenn sie „einem legitimen Zweck dienen“ und das sei
„bei der Bekämpfung rechter Gewalt sicherlich der Fall“, so Beck zur taz.
## Wunden versorgen und Traumata therapieren
Laut dem Innenministerium haben Rechte im letzten Jahr 527 Gewaltdelikte
gegen Geflüchtete und Asylbewerber*innen begangen. Mit Abstand am meisten
Vorfälle gab es demnach in Brandenburg.
Das Potsdamer Parlament hofft mit seinem Erlass unter anderem Täter*innen
abzuschrecken. Denn die wollen bestimmt nicht, dass Geflüchtete ihretwegen
in Deutschland bleiben. Außerdem sollen Opfer „eine Wiedergutmachung
erfahren“ und in Deutschland die Chance bekommen, Wunden zu versorgen und
Traumata zu therapieren. Laut dem Erlass sollten sie auch hier bleiben, um
im Falle eines Prozesses gegen Gewalttäter*innen auszusagen.
Laut der Antwort auf die Anfrage reichen existierende Ausnahmeregeln
„grundsätzlich aus, um auch Opfern rechter Gewalt einen gesicherten
Verbleib im Bundesgebiet für ihre Anwesenheit als Opferzeugen im
Strafprozess zu verschaffen“. Wie viele Opfer der 527 Gewaltdelikte die
Prozesse miterlebt haben, wie viele davor abgeschoben wurden und wie viele
nach dem Verfahren: Das alles kann die Regierung nicht beantworten.
3 Feb 2017
## AUTOREN
Jana Anzlinger
## TAGS
Schwerpunkt Neonazis
Rechte Gewalt
Geflüchtete
Brandenburg
Aufenthaltsrecht
Bremen
Schwerpunkt Rassismus
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Schwerpunkt Flucht
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