Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Asylverfahren beim Bamf: Einer hört zu, einer entscheidet
> Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollten Anhörer und
> Entscheider in der Regel identisch sein. Derzeit ist das die Ausnahme.
Bild: Entscheider und Bewerber in der Bamf-Außenstelle in Bingen – rechts im…
Berlin taz | Um ein gutes Asylverfahren zu gewährleisten, sollten Anhörer
und Entscheider normalerweise identisch sein. Beim Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (Bamf) ist das in den letzten Monaten aber zur Ausnahme
geworden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage
der Linkspartei hervor, die der taz vorliegt.
Darin wird bestätigt, dass in weit über 80 Prozent der Fälle, die im
dritten Quartal 2016 entschieden wurden, Anhörer und Entscheider nicht die
gleiche Person waren. Denn bei den Entscheidungen, die in den sogenannten
Entscheidungszentren gefällt werden, bestehe „zwingend eine Trennung von
Anhörer und Entscheider“.
Zwar räumt das Innenministerium ein, dass die „Dienstanweisung Asyl“, nach
der die Identität von Anhörer und Entscheider grundsätzlich anzustreben
ist, weiter bestehe. „Eine Rückkehr zur Einheit von Anhörer und Entscheider
wird angestrebt, sobald es die Zahl der zu bearbeitenden Asylanträge wieder
zulässt“, heißt es aber in der Antwort.
Menschenrechtsverbände wie Pro Asyl kritisieren, dass die wilde Einstellung
und fehlende Einarbeitung des Personals zu sehr vielen Fehlern bei Anhörung
und Asylentscheidungen geführt hätten. Auch die Linken-Politikerin Ulla
Jelpke sieht das so. „Die systematische Trennung von Anhörung und
Entscheidung führt zu Fehlentscheidungen, der unmittelbare persönliche
Eindruck, der im Asylverfahren so wichtig ist, geht dabei verloren“, sagte
sie der taz. „Beim Asylrecht geht es um Grundrechte, da darf nicht das
Motto ‚Schnelligkeit vor Gründlichkeit‘ gelten.“
Fehlerhafte Asylentscheidungen zögen ein Mehr an gerichtlichen
Überprüfungsverfahren nach sich. Außerdem gebe es bessere Möglichkeiten,
die Asylverfahren zu beschleunigen: etwa durch eine Altfallregelung für
bereits lang andauernde Verfahren.
Die neue Bamf-Chefin Jutta Cordt ist sich des Problems offenbar bewusst und
will diese Entwicklung wieder zurückdrehen. Wie hoch derzeit der Anteil der
Verfahren ist, in der Anhörer und Entscheider identisch sind, und wie viele
der Entscheidungen noch in den Entscheidungszentren getroffen werden,
konnte das Bamf aber nicht bis Redaktionsschluss beantworten.
31 Jan 2017
## AUTOREN
Daniel Bax
## TAGS
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Asyl
Schwerpunkt Flucht
Schwerpunkt Neonazis
Putschversuch Türkei
Schwerpunkt Flucht
Schwerpunkt Flucht
Schwerpunkt Flucht
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar Handys von Flüchtlingen: Prüfen? Ist doch nur legitim
Die Identität von Flüchtlingen über ihr Handy zu überprüfen, ist weder neu
noch verfassungswidrig – sondern kann helfen.
Rechtsextreme Gewalt gegen Geflüchtete: Raus, du Opfer
Brandenburg will Flüchtlinge, die Opfer rechter Gewalt wurden, nicht
abschieben. Die Bundesregierung ist gegen ein solches Bleiberecht.
Deutsch-türkische Beziehungen: Armeeangehörige beantragen Asyl
Rund 40 meist ranghöhere Soldaten sollen in Deutschland Asyl suchen, melden
Spiegel und SWR. In der Türkei würden vielen als vermeintlichen Putschisten
Haft drohen.
Geflüchtete nach Griechenland: Die Bundesregierung will abschieben
Die Rückführungen sollen nur noch bis 15. März ausgesetzt bleiben. Das
entspricht einer Empfehlung der EU-Kommission zur Anwendung des
Dublin-Systems.
Asyl für Frauen: Besonders schutzlos
Flüchtlingsfrauen waren oft in ihrer Heimat besonders bedroht. Auch in
deutschen Unterkünften sind sie in Gefahr. In Schleswig-Holstein fordern
nun Experten ein Schutz-Konzept.
Flüchtlinge in der EU: Deutschland bleibt Spitzenreiter
Zwei Drittel aller Anträge in den EU-Staaten wurden 2016 in Deutschland
eingereicht. Bis Flüchtlinge ihre Dokumente abgeben, vergeht viel Zeit.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.