# taz.de -- Kommentar Handys von Flüchtlingen: Prüfen? Ist doch nur legitim | |
> Die Identität von Flüchtlingen über ihr Handy zu überprüfen, ist weder | |
> neu noch verfassungswidrig – sondern kann helfen. | |
Bild: Informationen über Name und Herkunft gehören kaum zum Kern der Intimsph… | |
Ein noch nicht veröffentlichter Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht | |
vor, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Telefone, | |
Tablets und Laptops von Asylantragstellern untersuchen darf, wenn diese | |
(wie häufig) keinen Pass vorlegen können oder wollen. So soll deren | |
Identität und Staatsbürgerschaft festgestellt werden. | |
Ganz neu ist die Maßnahme nicht: Ausländerbehörden dürfen das schon heute, | |
um Abschiebungen zu erleichtern. Künftig soll das BAMF aber gleich bei der | |
Registrierung der Flüchtlinge zugreifen. Man hofft, dass auf den Geräten | |
dann noch eher Informationen zum Reiseweg und zu Kontakten in der Heimat zu | |
finden sind. So soll erschwert werden, dass sich Nordafrikaner und andere | |
als Syrer, Iraker oder Ägypter ausgeben. | |
Verfassungsrechtlich ist dagegen nichts einzuwenden. Telefone und Computer | |
dürfen schon immer beschlagnahmt werden. Wenn dies offen und nicht heimlich | |
geschieht, hat auch das Bundesverfassungsgericht keine Probleme damit. Bei | |
der Auswertung der Daten muss zwar der Kernbereich privater | |
Lebensgestaltung beachtet werden. So steht es auch im Gesetzentwurf. | |
Informationen über Name und Herkunft gehören allerdings wohl kaum zum Kern | |
der Intimsphäre. | |
Ob die geplante Bestimmung praktisch relevant wird, wird sich erst zeigen. | |
Von großen Erfolgen der Ausländerbehörden bei der Handy-Auswertung hat man | |
bisher aber noch nichts gehört. Beim BAMF stellt sich die Situation | |
insofern etwas anders dar, als hier der Asylantragsteller etwas von der | |
Behörde will, nämlich seine Anerkennung als Flüchtling. Wer dann zur | |
Registrierung ohne Handy erscheint oder mit einem frisch gekauften | |
Ersatzhandy, macht sich bei der Identitätsprüfung nicht glaubwürdiger. | |
Der tunesische Berlin-Attentäter Anis Amri hatte sich zunächst als Ägypter | |
ausgegeben. Das fiel auf, ohne dass dafür eine Handyprüfung nötig war. | |
20 Feb 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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