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# taz.de -- Kommentar Handys von Flüchtlingen: Prüfen? Ist doch nur legitim
> Die Identität von Flüchtlingen über ihr Handy zu überprüfen, ist weder
> neu noch verfassungswidrig – sondern kann helfen.
Bild: Informationen über Name und Herkunft gehören kaum zum Kern der Intimsph…
Ein noch nicht veröffentlichter Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht
vor, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Telefone,
Tablets und Laptops von Asylantragstellern untersuchen darf, wenn diese
(wie häufig) keinen Pass vorlegen können oder wollen. So soll deren
Identität und Staatsbürgerschaft festgestellt werden.
Ganz neu ist die Maßnahme nicht: Ausländerbehörden dürfen das schon heute,
um Abschiebungen zu erleichtern. Künftig soll das BAMF aber gleich bei der
Registrierung der Flüchtlinge zugreifen. Man hofft, dass auf den Geräten
dann noch eher Informationen zum Reiseweg und zu Kontakten in der Heimat zu
finden sind. So soll erschwert werden, dass sich Nordafrikaner und andere
als Syrer, Iraker oder Ägypter ausgeben.
Verfassungsrechtlich ist dagegen nichts einzuwenden. Telefone und Computer
dürfen schon immer beschlagnahmt werden. Wenn dies offen und nicht heimlich
geschieht, hat auch das Bundesverfassungsgericht keine Probleme damit. Bei
der Auswertung der Daten muss zwar der Kernbereich privater
Lebensgestaltung beachtet werden. So steht es auch im Gesetzentwurf.
Informationen über Name und Herkunft gehören allerdings wohl kaum zum Kern
der Intimsphäre.
Ob die geplante Bestimmung praktisch relevant wird, wird sich erst zeigen.
Von großen Erfolgen der Ausländerbehörden bei der Handy-Auswertung hat man
bisher aber noch nichts gehört. Beim BAMF stellt sich die Situation
insofern etwas anders dar, als hier der Asylantragsteller etwas von der
Behörde will, nämlich seine Anerkennung als Flüchtling. Wer dann zur
Registrierung ohne Handy erscheint oder mit einem frisch gekauften
Ersatzhandy, macht sich bei der Identitätsprüfung nicht glaubwürdiger.
Der tunesische Berlin-Attentäter Anis Amri hatte sich zunächst als Ägypter
ausgegeben. Das fiel auf, ohne dass dafür eine Handyprüfung nötig war.
20 Feb 2017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
Flucht
Asyl
Handy
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Datenschutz
Schwerpunkt Flucht
Sozialleistungen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
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