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# taz.de -- Gewehrbauanlage für Mexiko: Export am Gesetz vorbei?
> Eine deutsche Maschinenfabrik will ohne Genehmigung eine Gewehrbauanlage
> nach Mexiko liefern. Nun prüft die Staatsanwaltschaft den Fall.
Bild: Sollte mit der Anlage genau diese Waffe hergestellt werden? Das FX05, Sta…
Berlin taz | Wieder gerät ein deutsches Unternehmen wegen eines
Rüstungsexports nach Mexiko in die Kritik. Die
Heinrich-Müller-Maschinenfabrik GmbH (HMP) plant, ohne Genehmigung eine
Anlage zur Herstellung von Gewehrläufen in das Land zu exportieren. Der
Anwalt Holger Rothbauer hat deshalb jetzt bei der Mannheimer
Staatsanwaltschaft Anzeige gegen die Pforzheimer Firma erstattet.
Rothbauer beschuldigt HMP, gegen das Kriegswaffenkontroll- und
Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. „Es handelt sich bei der Anlage
um eine Kriegswaffe“, erklärt der Jurist, der das Netzwerk „Aktion
Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ vertritt. Er fordert, dass der Export
gestoppt wird. Die Strafverfolger prüfen die Vorwürfe.
Die HMP hat im August 2015 mit der Firma Distribuciones y Proyectos einen
Vertrag über den Verkauf einer Rundknetmaschine unterzeichnet, die Rohre
für Gewehre produzieren soll. Das bestätigen interne Dokument mexikanischer
Behörden, die der taz und dem SWR vorliegen. Distribuciones y Proyectos
untersteht dem Verteidigungsministerium, unter dessen Kontrolle auch das
FX05 hergestellt wird. Dabei handelt es sich um das Standard-Sturmgewehr
des mexikanischen Militärs, das dem G36 der Oberndorfer Waffenschmiede
Heckler & Koch (H & K) sehr ähnlich ist.
Rothbauer geht davon aus, dass die Läufe für das FX05 produziert werden,
zumal HMP ein Zulieferer der Schwarzwälder Gewehrbauer sei. „Hier geht es
um das Leben von Tausenden von Menschen“, bekräftigt er mit Blick auf die
schwierige Menschenrechtssituation in Mexiko. Die Ausfuhr einer solche
Anlage müsse von den Behörden geprüft werden. Das Bundesausfuhramt erklärt,
diese Frage könne nur nach Vorlage umfassender Angaben zu technischen
Parametern und zur beabsichtigten Endverwendung entschieden werden.
Die HMP-Geschäftsführung ist jedoch davon überzeugt, dass ein solches
Verfahren nicht nötig ist, und hat darauf verzichtet. „Uns ist zwar
bekannt, dass die Maschine zur Produktion von Gewehrläufen vorgesehen ist“,
erklärt sie auf Anfrage. Daraus begründe sich aber keine
Genehmigungspflicht.
## Auch zivil verwendbar?
Das Unternehmen kann sich auf die Dual-Use-Verordnung der EU beziehen, die
den Export von Gütern regelt, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar
sind. Diese Regelung schafft eine Grauzone, die es Firmen ermöglicht, die
restriktiveren Vorgaben für Rüstungsexporte zu umgehen. So werden zum
Beispiel Motoren aus Deutschland in chinesische Panzer eingebaut, erklärt
der Linken-Abgeordnete Jan van Aken. „Und weil sie eben auch mal anders
genutzt werden, sind sie keine Rüstungsgüter mehr.“
Der Fall von HMP liege jedoch anders, ist Anwalt Rothbauer überzeugt. „Wenn
die Firma bestätigt, dass mit der Maschine nur Gewehrläufe gebaut werden
sollen, ist es im Sinne des Gesetzgebers, dass die Exportbehörden über die
Ausfuhr entscheiden.“ Sollte die Lieferung genehmigungsfrei durchgehen, sei
das Ausdruck völligen Versagens dieser Behörden.
Die Anlage sollte in den nächsten Wochen Deutschland verlassen. Nun aber
prüft die Staatsanwaltschaft, ob dafür eine Genehmigung nötig ist. Und die
könnte angesichts der Verhältnisse in Mexiko auch untersagt werden.
13 Feb 2017
## AUTOREN
Wolf-Dieter Vogel
## TAGS
Mexiko
Waffenexporte
Rüstungsexporte
Waffenhandel
Sig Sauer
Heckler und Koch
Waffenexporte
Heckler & Koch
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