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# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Eilanträge gegen Ceta abgele…
> Die Bundesregierung habe ihre Auflagen erfüllt, entschied das Gericht.
> Die Linke im Bundestag und ein Aktionsbündnis hatten die Anträge
> eingereicht.
Bild: Die Zeit drängt und die Protestaktionen werden krasser
Karlsruhe dpa | Die Bundesregierung hat nach Bewertung des
Bundesverfassungsgerichts alle Auflagen aus Karlsruhe für die deutsche
Zustimmung zum Freihandelsabkommen Ceta erfüllt. Das stellen die Karlsruher
Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss fest, mit dem sie
mehrere neue Eilanträge von Ceta-Gegnern zurückweisen. Spitzenvertreter der
EU und Kanada hatten das Handelsabkommen Ende Oktober gegen viele
Widerstände unterzeichnet.
In Karlsruhe sind mehrere Klagen gegen Ceta anhängig, über die noch nicht
abschließend entschieden ist. Parallel hatten die Kritiker des Abkommens
versucht, die Zustimmung Deutschlands im Eilverfahren zu verhindern. Über
diese Anträge hatte der Zweite Senat im Oktober einen Tag lang verhandelt.
In ihrem Urteil gaben die Richter dann grünes Licht für die Zustimmung zur
vorläufigen Anwendung bestimmter Teilbereiche, formulierten aber
Bedingungen. Unter anderem musste die Bundesregierung sicherstellen, dass
Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt.
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte den Richtern in der
Verhandlung die Einhaltung versprochen.
Die Kläger – darunter die Linken im Bundestag und ein Aktionsbündnis mit
mehr als 125.000 Unterstützern – ließen aber nicht locker und legten mit
neuen Eilanträgen nach. Darin riefen sie das Gericht erneut zum
Einschreiten auf, weil die Auflagen angeblich nicht erfüllt worden seien.
Dieser Versuch ist nun gescheitert.
Das Abkommen muss noch in den einzelnen Staaten ratifiziert werden. Das
EU-Parlament will Anfang Februar über Ceta abstimmen.
12 Jan 2017
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