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# taz.de -- Vorentscheid für Abkommen mit Kanada: Weichenstellung für Ceta
> Eine EU-Generalanwältin plädiert für die Mitbestimmung nationaler
> Parlamente bei EU-Handelsverträgen. Es geht um „gemischte Abkommen“.
Bild: Wenn schon, dann wenigstens mit nationalen Parlamenten: Demo gegen TTIP/C…
Freiburg taz | Die aktuellen Freihandelsabkommen der EU sind in der Regel
„gemischte Abkommen“, benötigen also auch die Zustimmung der nationalen
Parlamente. Diese Auffassung vertrat Generalanwältin Eleanor Sharpston in
einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum EU-Abkommen mit
Singapur. Es geht auch um eine Weichenstellung für das umstrittene
CETA-Abkommen mit Kanada.
Das Abkommen mit Singapur (EUSFTA) wurde im September 2013 als „gemischtes
Abkommen“ aufgelegt. Das heißt, EU-Ministerrat und Europäisches Parlament
haben es beschlossen, nun muss es von allen nationalen Parlamenten in den
28 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Die EU-Kommission hält jedoch die
EU allein für zuständig und forderte beim EuGH ein Gutachten an.
Die unabhängige Generalanwältin Sharpston unterstützte in ihrem
Schlussantrag am Mittwoch aber die Argumentation der Mitgliedstaaten, die
von einem „gemischten Abkommen“ sprechen. Zwar sei die EU für viele Themen
des Vertrags ausschließlich zuständig, aber nicht für alle.
So seien Abkommen, die Portfolio-Investitionen betreffen, Sache der
Mitgliedsstaaten. Das sind Investitionen, die nur auf Rendite zielen und
nicht darauf, ein Unternehmen strategisch zu kontrollieren. Auch
grundlegende Arbeits- und Umweltnormen seien weiter nationale
Angelegenheiten, ebenso Dienstleistungen im Luft- und Seeverkehr.
Sharpston räumte ein, dass die Einbeziehung der nationalen Parlamente den
Abschluss solcher Verträge erschwere. Doch das dürfe bei der Feststellung
der korrekten Kompetenzverteilung keine Rolle spielen.
## Nur ein vager Anhaltspunkt
Nach Informationen der taz wird der EuGH sein Urteil erst im April oder Mai
verkünden. Folgt er der Generalanwältin, könnte das Abkommen also
unverändert in Kraft treten. In hochpolitischen Angelegenheiten wie hier
ist die Position der Generalanwälte allerdings nur ein vager Anhaltspunkt.
Sollten EU-Freihandelsabkommen als „gemischte Abkommen“ eingestuft werden,
würde dies auch den bisherigen Weg bei CETA bestätigen. Die EU-Kommission
hatte versucht, CETA als „Eu-only“-Vertrag einzustufen, war aber auf den
Widerstand der nationalen Regierungen gestoßen. Die Kommission gab
zähneknirschend nach, behielt sich aber vor, die Frage nach dem
Singapur-Gutachten neu zu bewerten.
CETA war im Oktober im EU-Ministerrat beschlossen worden. Die Abstimmung im
Europäischen Parlament soll Anfang Februar stattfinden. Die Ratifikation in
den Mitgliedstaaten kann sich über Jahre hinziehen. Teilweise, etwa im
belgischen Gliedstaat Wallonien oder im deutschen Bundesrat, dürfte eine
Zustimmung fraglich sein, weil das Abkommen als zu investorenfreundlich
gilt. Deshalb hoffen CETA-Befürworter immer noch, dass der EuGH die
Freihandelsabkommen am Ende als reine EU-Abkommen einstuft.
Doch auch als gemischtes Abkommen soll CETA schon nach der Zustimmung des
Europäischen Parlaments vorläufig in Kraft treten – allerdings nur mit den
Teilen, die eindeutig in die EU-Kompetenz fallen. Welche das sind, wird
sich auch nach dem EuGH-Gutachten zum Singapur-Abkommen bemessen. (Az.:
Avis 2/15).
22 Dec 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt TTIP
Freihandel
CETA
SPD
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Die Linke
CETA
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Bundesverfassungsgericht
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