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# taz.de -- Streit um befristete Teilzeit: Nahles’ Pläne in der Kritik
> Metall-Arbeitgeber befürchten, dass die Personalplanung in Unternehmen
> durch das Recht auf befristete Teilzeit erschwert wird.
Bild: Nur halb durchdacht? Andrea Nahles' Vorschlag zur Teilzeit
Berlin taz | Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat die Pläne von
Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) für zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit
als Etikettenschwindel kritisiert. Der Verband befürchtet, dass die
Beschäftigten durch den Gesetzentwurf die Möglichkeit erhalten, zu jedem
beliebigen Zeitpunkt wieder auf einer Rückkehr in Vollzeit zu bestehen.
„Der Gesetzentwurf soll, so steht es vorne drauf, einen Anspruch auf
befristete Teilzeit schaffen, es also einem Arbeitnehmer beispielsweise
ermöglichen zu sagen: Ich gehe jetzt für zwei Jahre in Teilzeit und kehre
danach zurück in Vollzeit. So, wie der Gesetzentwurf formuliert ist, würde
er allerdings dazu führen, dass der Arbeitnehmer faktisch die Möglichkeit
erhält, zu jedem beliebigen Zeitpunkt wieder in Vollzeit gehen zu können,
selbst wenn zwei Jahre Teilzeit ausdrücklich vereinbart waren. Das macht
jede Personalplanung unmöglich“, sagte Martin Leutz, Sprecher von
Gesamtmetall.
Der Gesetzentwurf gesteht Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 15
Angestellten das Recht zu, mit ihrem Arbeitgeber eine befristete Teilzeit
zu vereinbaren und danach ihre Arbeitszeit wieder auf die einer
Vollzeitstelle zu verlängern. Das Arbeitsverhältnis muss zuvor mindestens
sechs Monate bestanden haben, die Beschäftigten müssen die Teilzeit
mindestens drei Monate vorher beantragen.
Der Entwurf enthält einen Passus, nach dem Arbeitnehmer auch in der Phase
einer befristeten Teilzeit die vorzeitige Rückkehr auf ihre Vollzeitstelle
verlangen können. Der Arbeitgeber muss das „bevorzugt“ berücksichtigen, es
sei denn, kein entsprechender Arbeitsplatz ist vorhanden, der
teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer ist „nicht mindestens gleich geeignet wie
ein anderer Bewerber“, „dringende betriebliche Gründe“ oder die
„Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer“ stehen dem
entgegen. Dieser Passus ist den Arbeitgebern ein Dorn im Auge.
Bisher schon können Teilzeitbeschäftigte in der Metallindustrie, die ihre
Arbeitszeit verlängern wollen, in 98 Prozent der Fälle dies auch tun, sagte
Leutz. Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der Deutschen
Wirtschaftsforschung (IW) verwies auf Erhebungen, wonach nur 14 Prozent der
Teilzeitbeschäftigten deshalb in Teilzeit arbeiteten, weil keine
Vollzeitstelle zu finden war.
[1][Angesichts des Fachkräftemangels] „sind die Arbeitgeber froh, wenn eine
Teilzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit verlängern will“, sagte der Berliner
Arbeitszeitberater Jan Kutscher. Er wies darauf hin, dass das neue Gesetz
nichts daran ändern würde, dass in Branchen wie etwa der Gastronomie, dem
Einzelhandel und den ambulanten Pflegediensten mit bestimmten Spitzenzeiten
am Tag ein großer Bedarf an Teilzeitkräften bestehe.
Der Gesetzentwurf ist ein Referentenentwurf, der noch zwischen den
Ministerien abgestimmt werden muss.
5 Jan 2017
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## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Teilzeit
Andrea Nahles
Fachkräftemangel
Gewerkschaft
Arbeitgeber
Zeitarbeit
Familienpolitik
Vater-Sohn-Beziehung
Gleichberechtigung
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