# taz.de -- Juristischer Streit um das Krim-Gold: Die Eigentumsfrage ist weiter… | |
> Kulturschätze, die zur Zeit der Annexion der Krim in Amsterdam | |
> ausgestellt waren, müssen einem Urteil zufolge in die Ukraine zurück. | |
Bild: Eines der Exponate aus der Krim-Sammlung | |
AMSTERDAM taz | Das Allard-Pierson-Museum in Amsterdam muss die 2014 | |
ausgestellten Kulturschätze – bekannt als “Krim- Gold“ – in die Ukraine | |
übergeben. Dieses Urteil verkündete das Gericht in der niederländischen | |
Hauptstadt am Mittwoch. Empfänger der Ausstellungsstücke ist das Nationale | |
Historische Museum in Kiew. Grund der Entscheidung: die Export- Lizenz war | |
seinerzeit von der ukrainischen Regierung unterzeichnet worden. Vor Ort | |
soll dann ein Gericht darüber befinden, ob die Schätze dauerhaft in Kiew | |
bleiben oder an ihre Herkunftsorte, vier Museen auf der Krim, zurückgegeben | |
werden. | |
Das Gericht sieht das “Krim-Gold“ als Teil des kulturellen Erbes der | |
Ukraine an. Auf der die Grundlage der UNESCO-Kulturgüter-Konvention von | |
1970 müssten die Ausstellungsstücke dem Staat zurückgegeben werden, mit dem | |
die Leihe ausgehandelt wurde. Da die Krim kein unabhängiger Staat sei, | |
könne dies nur die Ukraine sein. Die ausleihenden Museen hatten vor Gericht | |
die im Leih-Vertrag vereinbarte Rückgabe gefordert. | |
Die Ausstellung “Die Krim – Gold und Geheimnisse des Schwarzen Meeres“, d… | |
zuvor auch in Bonn gastierte, geriet 2014 zwischen die Fronten der | |
politischen Entwicklungen. Zum Zeitpunkt des Krim-Referendums und des | |
international nicht erkannten Beitritts zur Russischen Föderation lagen | |
unter anderem eine Schwertscheide und ein Prunkhelm aus Gold sowie | |
zahlreiche Juwelen in den Vitrinen des archäologischen Museums, das zur | |
Universität von Amsterdam gehört. | |
Seither fordert die ukrainische Regierung den Rücktransport der Schätze. Im | |
Mai 2014 erklärte sie sich offiziell anstelle der Museen als für die | |
Bewahrung der Schätze zuständig. Die vier Museen dagegen, darunter das | |
Tavrida- Museum in Simferopol, fordern, dass sie ihre Exponate | |
zurückerhalten, die jeweils einen wichtigen Teil ihrer Kollektionen | |
ausmachen. Im Lauf der Gerichtsverhandlung in Amsterdam wiesen die Museen | |
Befürchtungen zurück, wonach die Schätze nach Russland gingen, würden sie | |
den Prozess gewinnen. | |
## Ein Fehler | |
Gerichtsmitarbeiterin Illya Bilderbeek betonte nach dem Urteil, die | |
endgültige Eigentumsfrage sei noch nicht geklärt. Zum Zeitpunkt des | |
Transports der Schätze jedoch sei die Krim Teil der Ukraine gewesen, | |
weswegen die Exponate auch dorthin zurück müssten. Die Kuratorin der | |
Austellung, Valeria Mordvincera, reagierte in Amsterdam niedergeschlagen | |
auf das Urteil. “Ein Fehler“, kommentierte sie die Entscheidung. Die | |
Exponate seien wichtige Zeugnisse der kulturellen Identität der Krim. | |
Michiel van Leeuwen, Anwalt der Krim-Museen, befürchtet, diese hätten bei | |
einem Prozess in der Ukraine “nicht den Hauch einer Chance “. Es ist daher | |
wahrscheinlich, dass die Museen von der dreimonatigen Berufungsfrist | |
Gebrauch machen werden. Während dieser Zeit bleiben die Exponate in der | |
Obhut des Museums, dem die Ukraine ein Teil der Kosten dafür – rund ein | |
Drittel der veranschlagten 300.000 Euro – erstatten muss. | |
Sein Gegenpart, Maarten Sanders, sprach von einem “deutlichen Urteil“. Im | |
Laufe des Prozesses hatte er erklärt, solange die Krim besetzt sei, müssten | |
die Objekte nach Kiew gebracht werden. Zudem warf er den Museen vor, durch | |
eine Neugründung als russische Institutionen aktiv an der Besatzung | |
mitgearbeitet zu haben. Die Museen indes betonten ihre Neutralität. Sie | |
hätten “russisch werden“ müssen, um Zugang zu Subventionen zu erhalten. | |
14 Dec 2016 | |
## AUTOREN | |
Tobias Müller | |
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