Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- BGH zu Whistleblower-Affäre: NSA-Ausschuss darf Snowden anhören
> Wird Edward Snowden doch noch vor dem NSA-Ausschuss in Berlin befragt?
> Grüne und Linke haben Rückendeckung vom Bundesgerichtshof bekommen.
Bild: In Hamburg auf der Leinwand, irgendwann vielleicht persönlich in Berlin:…
Karlsruhe/Berlin afp | Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hat
Anspruch darauf, den früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden
vorzuladen und persönlich anzuhören. Dies entschied eine
Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs (BGH) laut einem am Montag
veröffentlichten Beschluss. Sie entsprach damit einem Antrag von Linken und
Grünen im NSA-Ausschuss.
Die Bundesregierung muss dem Beschluss zufolge nun entscheiden, ob sie
Snowden zusichert, ihn bei einer Einreise nicht an die USA auszuliefern,
oder aber ob sie rechtlich zu solch einer Auslieferung verpflichtet ist.
Solch eine „definitive Klärung im Sinne einer verbindlichen Aussage der
Bundesregierung ist gerade Ziel der durch die Antragsteller erstrebten
Entscheidung“, heißt es in dem Beschluss.
Die Obleute Konstantin von Notz (Grüne) und Martina Renner (Linke) hatten
der Union und der SPD im Ausschuss vorgeworfen, die Vernehmung Snowdens im
Ausschuss verhindern zu wollen. Der NSA-Untersuchungsausschuss hatte im Mai
2014 grundsätzlich beschlossen, den im russischen Exil lebenden Snowden als
Zeugen zu vernehmen, wobei der Ort der Befragung offen gelassen wurde.
Von Notz erklärte nun am Montag, der BGH-Beschluss sei „in seiner Klarheit
hoch erfreulich“. Die Ermittlungsrichterin mache unmissverständlich
deutlich, dass das bisherige Vorgehen der Ausschussmehrheit, die bis
zuletzt versucht habe, sich schützend vor die Bundesregierung zu stellen
und eine eventuell unangenehme Zeugenaussage Snowdens vor dem Ausschuss zu
verhindern, endgültig gescheitert sei.
Der Grünen-Politiker will die Frage der Zeugenvernehmung Snowdens bereits
in dieser Sitzungswoche wieder auf die Tagesordnung des
Untersuchungsausschusses nehmen und einen entsprechenden Beschluss
herbeiführen. Die Bundesregierung müsse dann umgehend tätig werden und eine
Vernehmung des Schlüsselzeugen vor dem Untersuchungsausschuss ermöglichen,
erklärte von Notz.
Mit dem im März 2014 eingesetzten Untersuchungsausschuss hatte der
Bundestag auf die Enthüllungen des früheren Geheimdienstmitarbeiters zu den
massiven Spähprogrammen des US-Geheimdiensts NSA reagiert. Dabei soll
geklärt werden, inwieweit Bürger und Politiker in Deutschland von der NSA
und verbündeten Geheimdiensten ausspioniert wurden – und ob deutsche
Regierungsstellen oder Geheimdienste von den Spähaktionen wussten und daran
beteiligt waren.
21 Nov 2016
## TAGS
NSA
Schwerpunkt Überwachung
NSA-Affäre
BGH
NSA-Untersuchungsausschuss
Edward Snowden
Schwerpunkt Überwachung
Edward Snowden
Edward Snowden
Schwerpunkt Überwachung
NSA
## ARTIKEL ZUM THEMA
Snowden im NSA-Ausschuss: Entscheidung wird vertagt
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs schiebt der NSA-Ausschuss den
Beschluss über eine Befragung Snowdens auf. Die Opposition kritisiert das
scharf.
Oliver Stones Politthriller „Snowden“: Vom Whistleblower verweht
Oliver Stone blüht in seinem Film in der Rolle als Edward Snowdens Anwalt
auf. Doch erzählerisch erstarrt „Snowden“ in alten Formen.
Bundestagsausschuss zur NSA: Keine Berlin-Reise für Snowden
Erneut wollte der NSA-Ausschuss den Whistleblower anhören – ohne Erfolg.
Die Opposition will klagen. Hollande empört sich über den BND.
Sonderermittler im NSA-Auschuss: Kampf um die Selektoren
Kurt Graulich wirft der NSA schwere Verstöße vor. Das Gremium ist dennoch
entzweit über den Auftritt des Rechtsexperten.
Nach dem Facebook-Urteil des EuGH: Sicher nicht sicher
Die USA sind kein „sicherer Hafen“ mehr. Und jetzt ist wieder alles tutti
für die Nutzer? Da muss die NSA aber kichern.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.