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# taz.de -- Urteil des Landgerichts Wuppertal: „Scharia-Polizisten“ freiges…
> Nach Ansicht des Wuppertaler Landgerichts war der Auftritt von Islamisten
> als „Scharia-Polizei“ nicht strafbar. Das Gericht sprach alle Angeklagten
> frei.
Bild: Sorgte für Aufregung und viel Berichterstattung: die Scharia-Polizei in …
Wuppertal dpa | Der Auftritt von Islamisten als „Scharia-Polizei“ in
Wuppertal war nach Ansicht des Landgerichts nicht strafbar. Das Gericht
sprach am Montag alle sieben Angeklagten frei. Nicht einmal die Polizei
habe zunächst einen Anfangsverdacht gegen die Männer gesehen, begründete
der Vorsitzende Richter die Entscheidung. „Ein Gesetz, das hier gegriffen
hätte, gibt es nicht.“ Eine Verurteilung wäre ein Fehler.
Die sieben Männer waren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot oder
Beihilfe dazu angeklagt. Fünf von ihnen sollen im September 2014 in
orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift „Shariah Police“ durch
Wuppertal patrouilliert sein. Der Auftritt der selbst ernannten
Sittenwächter hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Vertreter von Bundes-
und Landesregierung hatten die Härte des Gesetzes eingefordert.
Die Westen seien aber nicht als Uniform zu werten. Von ihnen sei auch keine
einschüchternde Wirkung ausgegangen, befand das Landgericht. Ein Zeuge
hatte ausgesagt, er habe angenommen, es handele sich um einen
Junggesellenabschied.
Warnwesten würden in der Dunkelheit von verschiedenen Gruppen getragen,
etwa mit Gewerkschafts-Aufdruck, hatten die Verteidiger argumentiert. Eine
Verurteilung wäre ein Eingriff in die Meinungsfreiheit.
Der Staatsanwalt hatte vergeblich Geldstrafen für die Angeklagten
beantragt. Ihnen sei es als Teil der salafistischen Szene darum gegangen,
das Rechtssystem der Bundesrepublik abzuschaffen. Er kann gegen die
Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
## Sven Lau fehlte auf der Anklagebank
Die Islamisten hatten ihren Auftritt selbst gefilmt und ins Internet
gestellt. Die gleiche Kammer des Landgerichts hatte bereits die Zulassung
der Anklage abgelehnt. Die Entscheidung war vom Düsseldorfer
Oberlandesgericht nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft aufgehoben
worden.
Der mutmaßliche Initiator der Aktion, Sven Lau, fehlte in Wuppertal auf der
Anklagebank. Ihm wird derzeit wegen Terrorverdachts in Düsseldorf vor dem
Oberlandesgericht der Prozess gemacht. Das Verfahren gegen ihn war deshalb
vorläufig eingestellt worden. Lau war, als die Aktion Wellen schlug,
zurückgerudert: „Der Name war vielleicht sehr provokant. Vielleicht war es
auch ein Fehler von uns“, sagte er damals in einer Video-Botschaft.
Polizisten hatten die Gruppe damals angesprochen. Ihre Westen durften sie
behalten. Damals kursierten gelbe Flyer mit der Aufschrift „Shariah
Controlled Zone“ (Scharia-kontrollierte Zone). Sie sind auch im Video der
Islamisten abgebildet. Auf ihnen sind Verhaltensregeln der radikalen
Muslime festgehalten: kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und
Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen.
21 Nov 2016
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Pierre Vogel
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