| # taz.de -- Wuppertaler Salafisten vor Gericht: Die „Schariapolizei“ schwei… | |
| > 2014 patroullierten Salafisten durch Wuppertal. Die Aktion endet nun vor | |
| > Gericht. Sie sind wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot angeklagt. | |
| Bild: Die Angeklagten sind nicht sehr gesprächig | |
| Wuppertal afp | Vor dem Landgericht Wuppertal hat am Mittwoch das | |
| Strafverfahren um die selbsternannte Schariapolizei begonnen. Zum | |
| Prozessauftakt kündigten die sieben Angeklagten einem Gerichtssprecher | |
| zufolge an, sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern. Die Männer sollen am 3. | |
| September 2014 teils in orangefarbene Warnwesten mit der Aufschrift | |
| „Shariah Police“ einen Rundgang durch Wuppertals Innenstadt gemacht und | |
| damit gegen das Uniformverbot verstoßen haben. | |
| Nicht mehr angeklagt ist in dem Wuppertaler Verfahren der | |
| Salafistenprediger Sven Lau, der nach Einschätzung der Behörden als | |
| Initiator der sogenannten Schariapolizei gilt. Lau muss sich derzeit vor | |
| dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen mutmaßlicher Unterstützung einer | |
| ausländischen Terrorvereinigung verantworten. Dort könnte ihn eine höhere | |
| Strafe erwarten als bei einer möglichen Verurteilung wegen der | |
| Schariapolizei. | |
| Für Verstöße gegen das Uniformierungsverbot sieht das Strafgesetzbuch bis | |
| zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe vor. Lau sowie die sieben Angeklagten im | |
| Alter zwischen 25 und 34 Jahren sollen bei dem abendlichen Rundgang vor gut | |
| Jahren vor allem junge Muslime vor Gaststätten und Spielhallen angesprochen | |
| und sie zum Verzicht auf Glücksspiel und Alkoholkonsum ermahnt haben. | |
| Das Landgericht Wuppertal hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die | |
| selbsternannte Schariapolizei zunächst mit der Begründung abgelehnt, bei | |
| den Warnwesten habe es sich nicht um Uniformen gehandelt. Gegen den | |
| Beschluss der Strafkammer legte die Staatsanwaltschaft allerdings | |
| erfolgreich Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. | |
| Die Düsseldorfer Richter ließen das Strafverfahren per Beschluss vom | |
| vergangenen April zu, weil eine Verurteilung der Angeklagten wegen | |
| Verstoßes gegen das Uniformverbot wahrscheinlich sei. Durch das Tragen der | |
| Westen hätten die Angeklagten ihre zustimmende Einstellung zur Geltung der | |
| islamischen Rechtsordnung Scharia und durch den Zusatz „Police“ auch den | |
| Willen zu deren Durchsetzung ausgedrückt. Für das Verfahren beraumte die | |
| Wuppertaler Strafkammer zunächst zwei weitere Verhandlungstermine am 21. | |
| und 28. November an. | |
| 9 Nov 2016 | |
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