# taz.de -- Karlsruher Prozess gegen „Scharia-Polizei“: Heikle Warnwesten | |
> Der Bundesgerichtshof verhandelt über Salafisten, die als „Sharia Police“ | |
> durch Wuppertal liefen. In dem Verfahren kommt es auf die Kleidung an. | |
Bild: Der BGH muss entscheiden: Verstoß gegen das Uniformverbot oder nur ein d… | |
KARLSRUHE taz | Dürfen Islamisten als „Scharia-Polizei“ durch deutsche | |
Städte patrouillieren? Darüber hat jetzt der Bundesgerichtshof verhandelt. | |
Konkret geht es um einen Vorfall im September 2014. In Wuppertal zogen elf | |
junge Männer unter Führung des bekannten Salafisten Sven Lau durch die fast | |
menschenleere Stadt. Sie trugen orangefarbene Warnwesten, auf deren | |
Rückseite stand „Sharia Police“. Eine Polizeistreife kontrollierte die | |
Gruppe, beanstandete den Aufzug aber nicht. Lau erklärte den Polizisten, | |
man wolle nur junge Muslime ansprechen und vor den Gefahren von Alkohol, | |
Drogen, Glücksspiel und Prostitution warnen. | |
Die Empörung brach erst los, als nach einigen Tagen ein YouTube-Video über | |
die Aktion veröffentlicht wurde. „You are entering a sharia controlled | |
zone, islamic rules enforced“, war da zu lesen. Nun ermittelte die Polizei. | |
Doch das einzige Delikt, das sie fand, war ein Verstoß gegen das | |
versammlungsrechtliche Uniformverbot. | |
Das Landgericht Wuppertal sprach die Islamisten im November 2016 frei. Die | |
Warnwesten seien nicht geeignet gewesen, die Bevölkerung einzuschüchtern. | |
Ein Zeuge habe die Gruppe sogar für einen „Junggesellenabschied“ gehalten. | |
Das Verfahren gegen Sven Lau war da schon abgetrennt. Er wurde im Juli | |
dieses Jahres wegen Unterstützung einer IS-nahen Terrorgruppe zu | |
fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. | |
## „Durchaus einschüchternde Wirkung“ | |
Die Staatsanwaltschaft legte aber Revision gegen den Freispruch für die | |
übrigen „Scharia-Polizisten“ ein. „Der Begriff ‚sharia police‘ erinn… | |
eine Religionspolizei, die mit Gewalt zum Beispiel Bekleidungsvorschriften | |
durchsetzt“, argumentierte Julia Stunz von der Bundesanwaltschaft. | |
„Zumindest bei der Zielgruppe – jungen Muslimen – kann das durchaus | |
einschüchternde Wirkung haben“, so Stunz. Der Gruppe sei es nicht nur um | |
Information gegangen, sie hätten den islamischen Geboten auch Geltung | |
verschaffen wollen, wie das YouTube-Video beweise. | |
Strafverteidiger Serkan Alkan wies dies zurück. „Mit den Warnwesten wollte | |
die Gruppe nur Aufmerksamkeit erzielen – was ihr ja gut gelungen ist.“ | |
Auch Muslime hätten auf diese Weise nicht eingeschüchtert werden können, so | |
der Anwalt. „Muslime wissen, dass es in Deutschland keine Scharia-Polizei | |
gibt. Sie stufen solche Leute als Spinner ein und lachen über sie“. | |
Der Vorsitzende Richter Jörg-Peter Becker kündigte an, dass der BGH das | |
versammlungsgesetzliche Verbot von Uniformen und „gleichartiger Kleidung“ | |
eng auslegen werde. „Sonst wären auch Streikwesten der IG Metall erfasst“, | |
so Becker. | |
Es komme letztlich auf den Schriftzug „Sharia Police“ an, prognostiziert | |
der Richter. Doch selbst wenn das Verhalten der Islamisten damals objektiv | |
strafbar war, könnten sie sich möglicherweise auf einen „Verbotsirrtum“ | |
berufen. Immerhin habe selbst die Polizei die Westen damals nicht | |
beanstandet, so Becker. | |
Das Urteil soll am 11. Januar verkündet werden. | |
14 Dec 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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