| # taz.de -- Kommentar Scharia-Polizei: Der nächste Freispruch kommt | |
| > Der Prozess um die selbsternannte islamische Religionspolizei geht nun | |
| > doch weiter. Eine überzeugende Lösung ist aber nicht in Sicht. | |
| Bild: Auf wen wirkt welche Uniform in welcher Art und Weise? Damit hat sich der… | |
| Was für ein Marketing-Gag: Da kaufte der Islamist Sven Lau 2014 ein paar | |
| orangefarbene Warnwesten, schrieb „Sharia Police“ drauf – und heute redet | |
| man noch immer über die Aktion. Die Ausgaben für diese Warnwesten waren aus | |
| Sicht der Islamisten wirklich gut angelegtes Geld. Und die Gegner der | |
| Aktion haben natürlich einen großen Anteil an diesem PR-Erfolg. Ohne | |
| Strafverfolgung würde von dem rund zweistündigen Spaziergang in Wuppertal | |
| niemand mehr reden. | |
| Aber man kann natürlich nicht nur deshalb auf Strafverfolgung verzichten, | |
| weil man keine Märtyrer schaffen und unnötige Publicity für Eiferer | |
| verhindern will. Wenn eine Straftat vorliegt, muss sie verfolgt werden. So | |
| ist das im Rechtsstaat. | |
| Der Bundesgerichtshof hat nun immerhin die relevante Strafvorschrift – das | |
| Uniformverbot im Versammlungsgesetz – mit den Grundrechten [1][abgewogen | |
| und eng ausgelegt]. Ein uniformiertes Auftreten ist nur dann strafbar, wenn | |
| es einschüchternd wirkt. Das ist überzeugend. Kern der Demokratie ist | |
| schließlich der freie Diskurs. Hierzu gehört auch, mit unerwünschten | |
| Meinungen konfrontiert zu werden. | |
| Auch Islamisten dürfen deshalb wie die Zeugen Jehovas für das werben, was | |
| sie für ein gottgefälliges Leben halten. Aber sie dürfen dabei niemand | |
| zwingen oder unzulässig unter Druck setzen. Strafbar kann es deshalb nur | |
| sein, wenn es nicht mehr um Positionen und Argumente, sondern um | |
| Einschüchterung und Aggression geht. | |
| ## Wie reagiert die Zielgruppe? | |
| Der BGH hat dabei richtig erkannt, dass es darauf ankommt, wie eine | |
| Uniformierung auf die Zielgruppe wirkt, die eingeschüchtert werden soll. So | |
| ist es auch bei der Scharia-Polizei, die nach eigener Aussage junge Muslime | |
| zu einem gottgefälligen Leben anhalten wollte. Hier kommt es auf diese | |
| Minderheit an und nicht auf die Wahrnehmung der Mehrheitsgesellschaft. | |
| Entscheidend ist also, ob junge Muslime eine „Sharia Police“ für lachhaften | |
| Mummenschanz halten oder ob ihnen dabei doch etwas mulmig wird. | |
| Soweit so überzeugend. Aber dann fängt das Schlammassel an. Wie erfahren | |
| denn die nun die zuständigen Wuppertaler Landrichter, was junge Muslime | |
| über die „Sharia Police“ denken? Sollen die Richter eine Straßenumfrage | |
| durchführen? Gibt es Sachverständige für die Empfindungen junger Muslime? | |
| Und selbst, wenn man ein halbwegs repräsentatives Meinungsbild erhielte, | |
| dann wird es wohl gespalten sein. Manche fühlen sich durch eine | |
| Scharia-Polizei bedrängt. Andere halten solche Gruppen für lächerlich. | |
| Genügt es schon, wenn sich eine kleine Minderheit unwohl fühlt? | |
| So oder so wird letztlich nicht einmal eine Grundsatzentscheidung | |
| herauskommen. Denn es geht ja um individuelle Strafverfolgung im konkreten | |
| Einzelfall. Die Frage kann am Landgericht Wuppertal also nur sein, ob diese | |
| jungen Männer in dieser Aufmachung in dieser Situation auf örtliche Muslime | |
| bedrohlich gewirkt hätten. Es geht um das erste Erscheinen einer wenig | |
| martialisch auftretenden Gruppe in orangefarbenen Warnwesten. | |
| ## Der Prozess wird sich dahinschleppen | |
| Die Richter dürfen also nicht in Rechnung stellen, was gälte, wenn diese | |
| Gruppe schon oft übergriffig geworden wäre oder wenn es in jeder Stadt eine | |
| solche Scharia-Polizei gäbe. Selbst das Video mit der Botschaft „You are | |
| entering a sharia controlled zone, islamic rules enforced“, das nach der | |
| Aktion veröffentlichte wurde, war an diesem Abend ja noch nicht bekannt. | |
| Der Strafprozess gegen die Mitglieder der Wuppertaler Gruppe wird sich also | |
| nochmal ein, zwei Jahre dahinschleppen – und am Ende wird wohl wieder ein | |
| Freispruch stehen. Wer gestern das BGH-Urteil laut beklatschte, weil es den | |
| ersten Freispruch aufgehoben hat, hat sich vielleicht zu früh gefreut. | |
| Rechtliche Klarheit und ein deutliches Signal gäbe es wohl nur mit einem | |
| Gesetz, das das öffentliche Auftreten als vermeintliche Religionspolizei | |
| generell verbietet. Doch gäbe es dafür überhaupt Bedarf, nach einem einzige | |
| Vorfall vor vier Jahren? Es wäre ein Gesetz von ähnlicher Relevanz wie das | |
| Verbot von Burkas, die es bei uns ja auch kaum zu sehen gibt. | |
| Letztlich diente wohl auch so ein Gesetz nicht dem Schutz von Muslimen vor | |
| Einschüchterung, sondern vor allem der Befriedigung der konservativen | |
| deutschen Mehrheitsbevölkerung. | |
| 12 Jan 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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