# taz.de -- Neue Verhandlung zur „Scharia-Polizei“: Einschüchternd oder ni… | |
> Der BGH hebt den bisherigen Freispruch auf. Nun muss geprüft werden, wie | |
> die „Scharia-Polizei“ auf junge Muslime gewirkt haben könnte. | |
Bild: Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die „Scharia-Polizei“ muss neu… | |
Karlsruhe taz | Ob Islamisten als „Scharia-Polizei“ durch deutsche Städte | |
spazieren dürfen, muss neu geprüft werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob | |
den bisherigen Freispruch des Landgerichts Wuppertal auf. Entscheidend sei | |
die Wirkung auf junge Muslime. | |
Im September 2014 zogen elf junge Männer durch Wuppertal-Elberfeld. Sie | |
trugen orangefarbene Warnwesten, auf deren Rückseite stand „Sharia Police“. | |
Eine Polizeistreife kontrollierte die Gruppe. Der Anführer Sven Lau | |
erklärte, man wolle junge Muslime ansprechen und vor den Gefahren von | |
Alkohol, Drogen, Glücksspiel und Prostitution warnen. Die Polizisten | |
fragten beim Staatsschutz nach und ließen den Aufzug dann weiterlaufen. | |
Für breite Empörung sorgte erst ein YouTube-Video über die Aktion, das die | |
Gruppe nach einigen Tagen veröffentlichte. „You are entering a sharia | |
controlled zone, islamic rules enforced“, war dort zu lesen. Nun | |
ermittelte die Polizei doch. | |
Die Islamisten wurden angeklagt, sie hätten gegen das | |
versammlungsrechtliche Uniformverbot verstoßen. Danach ist es verboten, | |
öffentlich Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck | |
einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen. Das Landgericht | |
Wuppertal sprach die Islamisten im November 2016 jedoch frei. Die | |
Warnwesten seien nicht geeignet gewesen, die Bevölkerung einzuschüchtern. | |
## „Sharia-Police“ als Junggesellenabschied? | |
Diesen Freispruch hob der BGH nun auf und ordnete eine neue Verhandlung vor | |
einer anderen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal an. | |
Zunächst bestimmte der Vorsitzende BGH-Richter Jörg-Peter Becker den | |
Maßstab. „Der Wortlaut des Versammlungsgesetzes ist zu weit“, sagte Becker, | |
„sonst wären auch Streikwesten der IG Metall strafbar.“ Das Gesetz müsse … | |
Interesse der Grundrechte einschränkend ausgelegt werden. Das uniforme | |
Auftreten müsse „geeignet sein, einen suggestiv-militanten einschüchternden | |
Eindruck“ zu machen, erklärte Becker unter Bezugnahme auf eine Entscheidung | |
des Bundesverfassungsgerichts aus den 1980er-Jahren. Es komme aber nicht | |
darauf an, dass tatsächlich jemand durch die Kleidung eingeschüchtert | |
wurde. | |
Diesen Maßstab habe das Landgericht zwar richtig erkannt, so BGH-Richter | |
Becker, aber falsch angewandt. Die Wuppertaler Kollegen hätten „völlig | |
außer Acht gelassen“, dass die Aktion auf „junge Muslime abzielte“. In | |
einer neuen Verhandlung müsse deshalb geprüft werden, wie die Gruppe in | |
ihren Warnwesten auf junge Muslime gewirkt haben könnte. Dass ein | |
nichtmuslimischer Passant beim Vorbeiziehen der „Sharia-Police“ an einen | |
„Junggesellenabschied“ dachte, sei nicht relevant. | |
Die Bundesanwaltschaft hatte in der Verhandlung im Dezember argumentiert, | |
der Begriff „Sharia Police“ erinnere Muslime an eine Religionspolizei, die | |
in manchen Ländern mit Gewalt zum Beispiel Bekleidungsvorschriften | |
durchsetzt. Dagegen hatte Verteidiger Serkan Alkan behauptet, „Muslime | |
stufen solche Leute als Spinner ein und lachen über sie.“ Wie das | |
Landgericht Wuppertal nun prüfen soll, ob die Warnwesten geeignet waren, | |
junge Muslime einzuschüchtern, ließ der BGH offen. Geeignete Zeugen gibt es | |
wohl keine. „Die sind da zwei Stunden unterwegs gewesen, aber gar keinen | |
Muslimen begegnet“ erklärte Verteidiger Klaus Sewald nach dem Urteil. | |
11 Jan 2018 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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