# taz.de -- Verfassungsgericht zu Feiertagsschutz: Ein Heidenspaß | |
> Tanzen als politischer Protest muss möglich sein. Es darf am Karfreitag | |
> nicht grundsätzlich verboten sein, urteilt das Bundesverfassungsgericht. | |
Bild: Christen müssen damit leben, am Karfreitag mit anderen Weltanschauungen … | |
KARSRUHE taz | Bayern muss den strengen Schutz des Karfreitags etwas | |
lockern. Politisch und weltanschaulich motivierte Tanz- und | |
Unterhaltungsveranstaltungen müssen auch am Karfreitag möglich sein, | |
entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. | |
Geklagt hatte der [1][Bund für Geistesfreiheit], eine bayerische | |
Organisation mit knapp 5.000 Mitgliedern, die sich für die Trennung von | |
Kirche und Staat einsetzt und Privilegien der Kirche kritisiert. | |
Zum Karfreitag 2007 luden die Freidenker unter dem Motto „Heidenspaß statt | |
Höllenqual“ ins Münchener Oberangertheater. In ihrer „Religionsfreien Zone | |
München“ sollte es eine atheistische Filmnacht („Freigeister-Kino“), ein | |
Pralinenbuffet und am Ende einen „Freigeister-Tanz“ mit der Rockband | |
„Heilig“ geben. Wie erwartet verbot die Stadt die abschließende | |
Tanzveranstaltung, weil sie gegen das bayerische Feiertagsgesetz verstoße. | |
Dieses Gesetz benennt neun Feiertage (vom Karfreitag bis zum Totensonntag) | |
als „Stille Tage“, an denen nicht nur die Läden geschlossen bleiben, | |
sondern auch Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen grundsätzlich verboten | |
sind. Die Kommunen können zwar Ausnahmen zulassen – „nicht jedoch für den | |
Karfreitag“, heißt es im bayerischen Gesetz. Das geht zu weit, entschied | |
jetzt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. | |
## Die Versammlungsfreiheit ist wichtiger | |
Zumindest für Veranstalter, die sich auf die Versammlungs- und | |
Weltanschauungsfreiheit berufen, müsse es auch am Karfreitag möglich sein, | |
Unterhaltungsveranstaltungen durchzuführen. Wer also aus politischen | |
Gründen gegen das Tanzverbot am Karfreitag demonstrieren will, muss auch am | |
Karfreitag demonstrativ tanzen dürfen. Die Heidenspaß-Party hätte deshalb | |
nicht verboten werden dürfen – zumal sie als Veranstaltung im geschlossen | |
Raum wenig Störung für andere verursacht hätte. | |
Die Verfassungsrichter nutzten den Fall zu einem Grundsatzurteil über den | |
Feiertagsschutz im weltanschaulich neutralen Staat. So dürfe der Staat | |
durchaus christliche Festtage als staatliche Feiertage ausweisen und auch | |
als „Stille Tage“ definieren. | |
Der Staat dürfe mit den Feiertagen aber nur einen „Rahmen“ zur Verfügung | |
stellen, den jeder Bürger selbst füllen kann, entweder zur Erholung oder | |
zur religiösen Erbauung. Der christliche Teil der Bevölkerung habe dabei | |
keinen Anspruch, an solchen Tagen nicht mit anderen Religionen oder | |
Weltanschauungen konfrontiert zu werden. (Az. 1 BvR 458/10) | |
30 Nov 2016 | |
## LINKS | |
[1] http://www.bfg-bayern.de/portal/ | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Bayern | |
Bundesverfassungsgericht | |
Katholische Kirche | |
Karfreitag | |
Religionsfreiheit | |
Katholizismus | |
Atheisten | |
Laizismus | |
Religion | |
Karfreitag | |
Karfreitag | |
Karfreitag | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Kommentar Religionsfreiheit in Bayern: Let’s dance! | |
Das Tanzverbot am Karfreitag ist passé. Es geht um die Privilegien einer | |
Religion, der selbst in Bayern die Anhänger schwinden. | |
Kirmes am Karfreitag: Rummel um den stillen Feiertag | |
Weil „Niklas“ den Schaustellern der Bremer „Osterwiese“ hohe Umsatzeinb… | |
beschert hat, durfte die Kirmes am Karfreitag ausnahmsweise öffnen. Die | |
Kirchen sind entsetzt. | |
Kommentar „Stiller Freitag“: Wer tanzen will, soll tanzen! | |
Feierverbot am Karfreitag? Zu einem toleranten Miteinander gehört es, dass | |
christliche Bräuche nicht der gesamten Bevölkerung aufgezwungen werden. | |
Feierverbote am Karfreitag: Alle müssen mitleiden | |
Der Karfreitag bleibt ein „stiller Feiertag“. Wer sich nicht an die | |
Feierverbote hält und von den Kirchen angezeigt wird, riskiert Strafen bis | |
zu 10.000 Euro. |