# taz.de -- Gesetzentwurf zum Hinterbliebenengeld: Endlich entschädigt | |
> Hinterbliebene haben bald Schmerzensgeld-Anspruch, falls ein Angehöriger | |
> durch Verschulden eines anderen getötet wird. Zahlen soll der | |
> Verursacher. | |
Bild: Nun kommen Angehörige zu ihrem Recht | |
Freiburg taz | Nach langen Verhandlungen will die Große Koalition nun doch | |
einen Schmerzensgeldanspruch für Hinterbliebene einführen. Das kündigte | |
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD, an diesem Wochenende | |
an. Der Gesetzentwurf liegt der taz vor. | |
Dabei geht es vor allem um den Fall, dass jemand durch Verschulden eines | |
anderen getötet wurde – sei es absichtlich bei einem Mord oder fahrlässig | |
bei einem Verkehrsunfall. Bisher haben die Angehörigen nur dann Anspruch | |
auf ein Schmerzensgeld, wenn ein medizinisch erheblicher „Schockschaden“ | |
entstanden ist. Für die „normale“ Trauer ist bisher kein Schmerzensgeld | |
vorgesehen. Dass der Gesetzgeber hier nachbessern muss, ist schon seit | |
Jahren Konsens aller Bundestagsparteien. Eine Regelung wurde im | |
Koalitionsvertrag festgeschrieben. | |
Kurz vor Ende der Wahlperiode haben die Koalitionäre nun offensichtlich | |
ihre Detailverhandlungen abgeschlossen. Danach soll im Bürgerlichen | |
Gesetzbuch der Anspruch auf ein neues „Hinterbliebenengeld“ eingeführt | |
werden (Paragraf 844 Absatz 3). Den Anspruch sollen nicht nur verheiratete | |
und nahe Verwandte haben, sondern auch sonstige „nahestehende Personen“. | |
Anspruchsberechtigt kann also auch der überlebende Partner eines | |
unverheirateten Paares sein oder der soziale Vater, wenn das in die | |
Beziehung mitgebrachte Kind der Partnerin getötet wurde. Damit geht die | |
Koalition über den Koalitionsvertrag hinaus, bei dem nur von „nahen | |
Angehörigen“ die Rede war. | |
Eine konkrete Summe ist in dem Gesetzentwurf nicht genannt. Die SPD wollte | |
ursprünglich einen „Korridor“ von 30.000 bis 60.000 Euro definieren. Das | |
hatte die Union abgelehnt. Nun heißt es, dass der Schädiger eine | |
„angemessene“ Entschädigung für das zugefügte seelische Leid bezahlen mu… | |
Konkret müssen also – wie üblich – Gerichte entscheiden, was „angemesse… | |
ist. | |
Das Gesetz erfasst im übrigen auch Todesfälle, bei denen der Verursacher | |
ohne Verschulden haftet. Eine solche „Gefährdungshaftung“ gibt es etwa im | |
Arzneimittelgesetz, im Gentechnikgesetz, im Atomgesetz, im | |
Straßenverkehrsgesetz und im Produkthaftungsgesetz. Bei Flugzeugunfällen | |
soll der Anspruch nicht rückwirkend gelten. | |
27 Nov 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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