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# taz.de -- Neues Gesetz gegen Leiharbeit: Strengere Regeln, aber nicht wirksam
> Missbrauch von Leiharbeit soll künftig durch ein neues Gesetz vermieden
> werden. Die Opposition fürchtet, dass sich nicht viel ändern wird.
Bild: Hängen gelassen. Wie groß der Nutzen des neuen Zeitarbeitsgesetzes für…
Berlin epd | Für Leiharbeit und Werkverträge gelten künftig strengere
Regeln. Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag am Freitag in
Berlin das Gesetz verabschiedet, das die Ausnutzung von Leih- und
Werkvertragsarbeitern als billige Arbeitskräfte verhindern soll. Die
Opposition stimmte gegen das Gesetz. Sie befürchtet, dass sich die
Situation der Betroffenen kaum verändern wird. Auch der Wissenschaftliche
Dienst des Bundestages beurteilt die Regelung kritisch. Er sieht
Schlupflöcher für Arbeitgeber.
Künftig sollen Leiharbeiter nach neun Monaten in einem Unternehmen den
gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Die Hälfte aller
Leiharbeiter sei aber weniger als drei Monate in einem Unternehmen tätig,
kritisierten Linke und Grüne. Ihnen helfe ein „Equal Pay“ nach neun Monaten
nicht.
Die Dauer des Einsatzes von Leiharbeitern wird mit dem Gesetz auf
anderthalb Jahre beschränkt. Danach muss die Firma sie übernehmen. Sie
dürfen außerdem nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Für tariflich
gebundene Arbeitgeber gibt es Öffnungsklauseln. Bei ihnen dürfen
Zeitarbeiter auch länger als 18 Monate im Einsatz sein, wenn dies tariflich
vereinbart ist. Auch vom „Equal Pay“ nach neun Monaten dürfen sie unter
bestimmten Bedingungen abweichen.
Über das Gesetz hatten SPD und Union lange verhandelt. Die federführende
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) freute sich über den
Bundestagsbeschluss. „Wir sorgen dafür, dass gute Arbeit auch fair bezahlt
wird“, sagte sie. Die Leiharbeit werde wieder auf ihre Kernfunktion
beschränkt. Eigentlich ist sie dazu da, Auftragsspitzen in Unternehmen
abzufedern.
## Gesetz könnte durch Rotation umgangen werden
Ob das von Nahles angestrebte Ziel erreicht wird, wird nicht nur von der
Opposition kritisch beurteilt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags
kommt in einem Gutachten zu dem Schluss, dass die Kernpunkte durch
sogenannte Rotationsregelungen umgangen werden könnten. So könnte das
„Equal Pay“ durch die Abwechslung von zwei Leiharbeitern in zwei Betrieben
für jeweils sechs Monate ausgehebelt werden. „Insoweit wird die
betriebliche Praxis zeigen müssen, inwieweit die Regelungen des
Änderungsentwurfs Umgehungen des Equal Pay tatsächlich verhindern“, heißt
es in dem Gutachten, über das zuerst die Süddeutsche Zeitung
(Freitagsausgabe) berichtete und das auch dem Evangelischen Pressedienst
(epd) vorliegt.
Das gleiche gilt demzufolge für die maximale Entleihdauer von 18 Monaten.
Auch hier könnten Arbeiter rotieren. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Beate
Müller-Gemmeke forderte daher, die Frist an den Arbeitsplatz und nicht an
den Leiharbeiter zu knüpfen.
Mit dem Gesetz soll außerdem der Missbrauch von Werkverträgen zum
Lohndumping verhindert werden. Wenn angeblich selbstständige
Werkvertragsarbeiter wie normale Arbeitnehmer eingesetzt werden, liegt ein
Missbrauch vor. Bisher war es für die Vertragsfirmen möglich, dies
nachträglich zu Leiharbeit umzudeklarieren und dadurch Strafen zu entgehen.
Das geht künftig nicht mehr.
Betriebsräten werden mehr Informationsrechte über die
Werksvertragsverhältnisse im Betrieb eingeräumt. Die Gewerkschaften
bemängeln aber, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf Druck
der Arbeitgeber und der Union ihre Pläne für eine enge Definition von
Werkverträgen wieder abschwächen musste, was Sanktionen erschwert.
21 Oct 2016
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