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# taz.de -- Kongos Ex-Vizepräsident vor Gericht: Schlecht geschmiert
> Jean-Pierre Bemba und sein Verteidigerteam kauften Zeugen und regten sie
> zu Lügen an. Der Internationale Strafgerichtshof befand sie für schuldig.
Bild: Bemba im März in Den Haag
Berlin taz | Erstmals hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag
Verteidiger eines Angeklagten verurteilt. Der Kongolese Jean-Pierre Bemba,
der im März wegen Kriegsverbrechen seiner Truppen in der
Zentralafrikanischen Republik schuldig gesprochen worden war, wurde am
Mittwochnachmittag zusammen mit seinen vier Anwälten der „korrupten
Beeinflussung“ von Zeugen unter Paragraf 70 des Rom-Statuts über
„Straftaten gegen die Rechtspflege“ für schuldig befunden.
Konkret ging es um 14 Zeugen der Verteidigung, die Bemba entlasten sollten,
als er zwischen 2010 und 2016 in Den Haag vor Gericht stand. Auf Betreiben
des Angeklagten hätten zwei der Anwälte zwischen 2011 und 2013 den Zeugen
ihre Aussagen im Detail vorgegeben und damit letztendlich als Mittäter bei
Falschaussagen gewirkt. Zeugen seien zum Lügen angeregt und geschmiert
worden.
Es habe einen „gemeinsamen Plan“ Bembas und zwei seiner Verteidiger
gegeben, „die Verfahrenskammer zu täuschen“, so der Richter Bertram
Schmitt. Zwei weitere Anwälte seien nur in Teilen schuldig. Unter anderem
hätten Zeugen Geschenke oder auch Geld erhalten – mal 600 oder 800 Euro,
mal 1.300 US-Dollar. Zwei Zentralafrikanern habe man 10 Millionen CFA-Franc
(über 15.000 Euro) und ein Aufenthaltsrecht in Europa angeboten, damit sie
im Sinne des Angeklagten aussagen.
Die vier Anwälte waren am 23. und 24. November 2013 während einer
Verhandlungspause im Bemba-Prozess in einer spektakulären Operation in
mehreren Ländern festgenommen worden, nachdem die Anklagebehörde wenige
Tage zuvor Haftbefehle erwirkt hatte, und wurden nach Den Haag überführt.
Sie blieben nicht in Haft, sondern kamen unter Auflagen frei. Ihr Prozess
begann am 29. September 2015.
## Acht Zeugen bestätigten die Vorwürfe
Vor Gericht legte die Anklage Beweise vor, wonach zehn Zeugen insgesamt
6.155 Euro von Bemba über die Anwälte erhielten. Acht der Zeugen
bestätigten vor Gericht die Vorwürfe. Die angeklagten ehemaligen
Verteidiger wiesen im Gegenzug darauf hin, dass auch die Anklagebehörde des
Strafgerichtshofs Zeugen bezahle oder materiell unterstütze. Außerdem habe
es keinen Grund zu der Annahme gegeben, dass die Vorgespräche mit den
Zeugen zu Falschaussagen führen würden.
Das Gericht gab nun im Wesentlichen der Anklage recht. Es gehe nicht darum,
normales Verteidigerverhalten zu kriminalisieren, sondern um „eindeutiges
kriminelles Verhalten“ mit dem „Ergebnis schwerer Vergehen gegen die
Justiz“, so der Richter abschließend: „Das Gericht ist nicht bereit
zuzulassen, dass seine Verfahren behindert oder zerstört werden.“
19 Oct 2016
## AUTOREN
Dominic Johnson
## TAGS
Kongo
Jean-Pierre Bemba
Internationaler Strafgerichtshof
Bestechung
Schwerpunkt Demokratische Republik Kongo
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Jean-Pierre Bemba
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