| # taz.de -- Kongos Ex-Vizepräsident vor Gericht: Schlecht geschmiert | |
| > Jean-Pierre Bemba und sein Verteidigerteam kauften Zeugen und regten sie | |
| > zu Lügen an. Der Internationale Strafgerichtshof befand sie für schuldig. | |
| Bild: Bemba im März in Den Haag | |
| Berlin taz | Erstmals hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag | |
| Verteidiger eines Angeklagten verurteilt. Der Kongolese Jean-Pierre Bemba, | |
| der im März wegen Kriegsverbrechen seiner Truppen in der | |
| Zentralafrikanischen Republik schuldig gesprochen worden war, wurde am | |
| Mittwochnachmittag zusammen mit seinen vier Anwälten der „korrupten | |
| Beeinflussung“ von Zeugen unter Paragraf 70 des Rom-Statuts über | |
| „Straftaten gegen die Rechtspflege“ für schuldig befunden. | |
| Konkret ging es um 14 Zeugen der Verteidigung, die Bemba entlasten sollten, | |
| als er zwischen 2010 und 2016 in Den Haag vor Gericht stand. Auf Betreiben | |
| des Angeklagten hätten zwei der Anwälte zwischen 2011 und 2013 den Zeugen | |
| ihre Aussagen im Detail vorgegeben und damit letztendlich als Mittäter bei | |
| Falschaussagen gewirkt. Zeugen seien zum Lügen angeregt und geschmiert | |
| worden. | |
| Es habe einen „gemeinsamen Plan“ Bembas und zwei seiner Verteidiger | |
| gegeben, „die Verfahrenskammer zu täuschen“, so der Richter Bertram | |
| Schmitt. Zwei weitere Anwälte seien nur in Teilen schuldig. Unter anderem | |
| hätten Zeugen Geschenke oder auch Geld erhalten – mal 600 oder 800 Euro, | |
| mal 1.300 US-Dollar. Zwei Zentralafrikanern habe man 10 Millionen CFA-Franc | |
| (über 15.000 Euro) und ein Aufenthaltsrecht in Europa angeboten, damit sie | |
| im Sinne des Angeklagten aussagen. | |
| Die vier Anwälte waren am 23. und 24. November 2013 während einer | |
| Verhandlungspause im Bemba-Prozess in einer spektakulären Operation in | |
| mehreren Ländern festgenommen worden, nachdem die Anklagebehörde wenige | |
| Tage zuvor Haftbefehle erwirkt hatte, und wurden nach Den Haag überführt. | |
| Sie blieben nicht in Haft, sondern kamen unter Auflagen frei. Ihr Prozess | |
| begann am 29. September 2015. | |
| ## Acht Zeugen bestätigten die Vorwürfe | |
| Vor Gericht legte die Anklage Beweise vor, wonach zehn Zeugen insgesamt | |
| 6.155 Euro von Bemba über die Anwälte erhielten. Acht der Zeugen | |
| bestätigten vor Gericht die Vorwürfe. Die angeklagten ehemaligen | |
| Verteidiger wiesen im Gegenzug darauf hin, dass auch die Anklagebehörde des | |
| Strafgerichtshofs Zeugen bezahle oder materiell unterstütze. Außerdem habe | |
| es keinen Grund zu der Annahme gegeben, dass die Vorgespräche mit den | |
| Zeugen zu Falschaussagen führen würden. | |
| Das Gericht gab nun im Wesentlichen der Anklage recht. Es gehe nicht darum, | |
| normales Verteidigerverhalten zu kriminalisieren, sondern um „eindeutiges | |
| kriminelles Verhalten“ mit dem „Ergebnis schwerer Vergehen gegen die | |
| Justiz“, so der Richter abschließend: „Das Gericht ist nicht bereit | |
| zuzulassen, dass seine Verfahren behindert oder zerstört werden.“ | |
| 19 Oct 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Dominic Johnson | |
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