# taz.de -- Kongos Ex-Vizepräsident vor Gericht: Schlecht geschmiert | |
> Jean-Pierre Bemba und sein Verteidigerteam kauften Zeugen und regten sie | |
> zu Lügen an. Der Internationale Strafgerichtshof befand sie für schuldig. | |
Bild: Bemba im März in Den Haag | |
BERLIN taz | Erstmals hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag | |
Verteidiger eines Angeklagten verurteilt. Der Kongolese Jean-Pierre Bemba, | |
der im März wegen Kriegsverbrechen seiner Truppen in der | |
Zentralafrikanischen Republik schuldig gesprochen worden war, wurde am | |
Mittwochnachmittag zusammen mit seinen vier Anwälten der „korrupten | |
Beeinflussung“ von Zeugen unter Paragraf 70 des Rom-Statuts über | |
„Straftaten gegen die Rechtspflege“ für schuldig befunden. | |
Konkret ging es um 14 Zeugen der Verteidigung, die Bemba entlasten sollten, | |
als er zwischen 2010 und 2016 in Den Haag vor Gericht stand. Auf Betreiben | |
des Angeklagten hätten zwei der Anwälte zwischen 2011 und 2013 den Zeugen | |
ihre Aussagen im Detail vorgegeben und damit letztendlich als Mittäter bei | |
Falschaussagen gewirkt. Zeugen seien zum Lügen angeregt und geschmiert | |
worden. | |
Es habe einen „gemeinsamen Plan“ Bembas und zwei seiner Verteidiger | |
gegeben, „die Verfahrenskammer zu täuschen“, so der Richter Bertram | |
Schmitt. Zwei weitere Anwälte seien nur in Teilen schuldig. Unter anderem | |
hätten Zeugen Geschenke oder auch Geld erhalten – mal 600 oder 800 Euro, | |
mal 1.300 US-Dollar. Zwei Zentralafrikanern habe man 10 Millionen CFA-Franc | |
(über 15.000 Euro) und ein Aufenthaltsrecht in Europa angeboten, damit sie | |
im Sinne des Angeklagten aussagen. | |
Die vier Anwälte waren am 23. und 24. November 2013 während einer | |
Verhandlungspause im Bemba-Prozess in einer spektakulären Operation in | |
mehreren Ländern festgenommen worden, nachdem die Anklagebehörde wenige | |
Tage zuvor Haftbefehle erwirkt hatte, und wurden nach Den Haag überführt. | |
Sie blieben nicht in Haft, sondern kamen unter Auflagen frei. Ihr Prozess | |
begann am 29. September 2015. | |
## Acht Zeugen bestätigten die Vorwürfe | |
Vor Gericht legte die Anklage Beweise vor, wonach zehn Zeugen insgesamt | |
6.155 Euro von Bemba über die Anwälte erhielten. Acht der Zeugen | |
bestätigten vor Gericht die Vorwürfe. Die angeklagten ehemaligen | |
Verteidiger wiesen im Gegenzug darauf hin, dass auch die Anklagebehörde des | |
Strafgerichtshofs Zeugen bezahle oder materiell unterstütze. Außerdem habe | |
es keinen Grund zu der Annahme gegeben, dass die Vorgespräche mit den | |
Zeugen zu Falschaussagen führen würden. | |
Das Gericht gab nun im Wesentlichen der Anklage recht. Es gehe nicht darum, | |
normales Verteidigerverhalten zu kriminalisieren, sondern um „eindeutiges | |
kriminelles Verhalten“ mit dem „Ergebnis schwerer Vergehen gegen die | |
Justiz“, so der Richter abschließend: „Das Gericht ist nicht bereit | |
zuzulassen, dass seine Verfahren behindert oder zerstört werden.“ | |
19 Oct 2016 | |
## AUTOREN | |
Dominic Johnson | |
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