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# taz.de -- Kommentar Urteil Jean-Pierre Bemba: Schwierige Wahrheitsfindung
> Der Horizont des Prozesses war zu begrenzt, um die Konflikte im Kongo und
> in Zentralafrika aufzuarbeiten. Kein gutes Signal für das
> Völkerstrafrecht.
Bild: Die Richter haben sich schwer getan mit einem Urteil: Sitzungssaal in Den…
Beim [1][Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den Kongolesen
Jean-Pierre Bemba] ging es nicht nur um seine persönliche Schuld. Es geht
darum, ob das zentrale Konstrukt des internationalen Völkerstrafrechts
praxistauglich ist: die „Vorgesetztenverantwortlichkeit“, wonach ein
„militärischer Befehlshaber“ für Straftaten seiner Untergebenen
geradezustehen hat, weil er sie anordnete oder weil er sie hätte verhindern
können.
Ohne diese Rechtsnorm hätte es die Nürnberger Prozesse 1946 nicht gegeben
und wären die UN-Sondertribunale für Exjugoslawien, Ruanda, Kambodscha und
Sierra Leone nie in die Gänge gekommen.
Was bei den Sondertribunalen gang und gäbe ist, hat sich beim
Internationalen Strafgerichtshof, der Verbrechen einzeln behandelt und
nicht in ihrem Länderkontext, als erstaunlich schwierig erwiesen. Der
Schuldspruch gegen Bemba dazu ist der erste, den das Weltgericht in Den
Haag je gefällt hat, mit großen Mühen und nach über fünf Jahren Prozess.
In Deutschland, wo vergangenes Jahr der erste Völkerstrafprozess nach vier
Jahren zu Ende gegangen ist, wurden die beiden angeklagten politischen
Führer der im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR hingegen nicht,
wie es die Anklage wollte, als „militärische Befehlshaber“ verurteilt. Der
Nachweis einer „Tatverhinderungsmacht“ war aus Sicht der Richter einfach
nicht möglich. Ob der Fall Bemba nun für die weitere Rechtsprechung in
Sachen Vorgesetztenverantwortlichkeit geeignet ist, bleibt auch nach dem
gestrigen eindeutigen Urteil offen.
Gut wäre es, wenn dieser Prozess bei der Aufarbeitung der Konflikte in der
Zentralafrikanischen Republik und der Demokratischen Republik Kongo helfen
könnte. Aber dafür war sein Horizont zu begrenzt – konzentriert auf einen
relativ marginalen Teil des Handelns einer einzigen Partei. Eine von allen
Seiten akzeptierte Wahrheitsfindung gibt es nach wie vor nicht. Keine gute
Voraussetzung für das internationale Völkerstrafrecht.
22 Mar 2016
## LINKS
[1] /Urteil-gegen-Kriegsverbrecher-Bemba/!5285092
## AUTOREN
Dominic Johnson
## TAGS
Zentralafrika
Kongo
Internationaler Strafgerichtshof
Völkerrecht
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