# taz.de -- Kommentar Urteil Jean-Pierre Bemba: Schwierige Wahrheitsfindung | |
> Der Horizont des Prozesses war zu begrenzt, um die Konflikte im Kongo und | |
> in Zentralafrika aufzuarbeiten. Kein gutes Signal für das | |
> Völkerstrafrecht. | |
Bild: Die Richter haben sich schwer getan mit einem Urteil: Sitzungssaal in Den… | |
Beim [1][Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den Kongolesen | |
Jean-Pierre Bemba] ging es nicht nur um seine persönliche Schuld. Es geht | |
darum, ob das zentrale Konstrukt des internationalen Völkerstrafrechts | |
praxistauglich ist: die „Vorgesetztenverantwortlichkeit“, wonach ein | |
„militärischer Befehlshaber“ für Straftaten seiner Untergebenen | |
geradezustehen hat, weil er sie anordnete oder weil er sie hätte verhindern | |
können. | |
Ohne diese Rechtsnorm hätte es die Nürnberger Prozesse 1946 nicht gegeben | |
und wären die UN-Sondertribunale für Exjugoslawien, Ruanda, Kambodscha und | |
Sierra Leone nie in die Gänge gekommen. | |
Was bei den Sondertribunalen gang und gäbe ist, hat sich beim | |
Internationalen Strafgerichtshof, der Verbrechen einzeln behandelt und | |
nicht in ihrem Länderkontext, als erstaunlich schwierig erwiesen. Der | |
Schuldspruch gegen Bemba dazu ist der erste, den das Weltgericht in Den | |
Haag je gefällt hat, mit großen Mühen und nach über fünf Jahren Prozess. | |
In Deutschland, wo vergangenes Jahr der erste Völkerstrafprozess nach vier | |
Jahren zu Ende gegangen ist, wurden die beiden angeklagten politischen | |
Führer der im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR hingegen nicht, | |
wie es die Anklage wollte, als „militärische Befehlshaber“ verurteilt. Der | |
Nachweis einer „Tatverhinderungsmacht“ war aus Sicht der Richter einfach | |
nicht möglich. Ob der Fall Bemba nun für die weitere Rechtsprechung in | |
Sachen Vorgesetztenverantwortlichkeit geeignet ist, bleibt auch nach dem | |
gestrigen eindeutigen Urteil offen. | |
Gut wäre es, wenn dieser Prozess bei der Aufarbeitung der Konflikte in der | |
Zentralafrikanischen Republik und der Demokratischen Republik Kongo helfen | |
könnte. Aber dafür war sein Horizont zu begrenzt – konzentriert auf einen | |
relativ marginalen Teil des Handelns einer einzigen Partei. Eine von allen | |
Seiten akzeptierte Wahrheitsfindung gibt es nach wie vor nicht. Keine gute | |
Voraussetzung für das internationale Völkerstrafrecht. | |
22 Mar 2016 | |
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## AUTOREN | |
Dominic Johnson | |
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