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# taz.de -- Kongolese noch nicht frei: An Bemba scheiden sich die Geister
> Der internationale Strafgerichtshof hat die Entscheidung über die
> endgültige bedingungslose Freilassung von Jean-Pierre Bemba vertagt.
Bild: Um ihn geht es: Jean-Pierre Bemba, hier am Tag des erstinstanzlichen Urte…
Berlin taz | Die Selbstdemontage der Weltjustiz setzt sich fort. Eine
Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs über die endgültige
Freilassung des kongolesischen Ex-Warlords Jean-Pierre Bemba, der seit
seinem Freispruch am 8. Juni unter Auflagen in Belgien lebt, wurde am
Mittwoch erneut verschoben. Sie werde „zu gegebener Zeit“ fallen, sagte der
Richter zum Abschluss einer ursprünglich als entscheidend angekündigten
Anhörung.
Hintergrund ist ein Tauziehen um Den Haags spektakulärsten Fall. Eine
Berufungskammer des Strafgerichtshofs hatte am 8. Juni die zwei Jahre zuvor
erfolgte Verurteilung Bembas zu 15 Jahren Haft aufgehoben und den
Kongolesen in allen Punkten freigesprochen.
Es ging um Bembas Vorgesetztenverantwortung für Verbrechen seiner
ehemaligen Kämpfer in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik. Die
Berufungskammer befand, das sei nicht nachgewiesen und die erste Kammer
habe entlastende Aspekte unzureichend berücksichtigt.
Frei kam Bemba danach noch nicht, denn in einem zweiten Verfahren ist er
zusammen mit mehreren seiner kongolesischen Anwälte wegen
Zeugenbeeinflussung im Hauptverfahren schuldig gesprochen und zu zwölf
Monaten Haft verurteilt worden. Die waren nach den 15 Jahren in der
Hauptsache abzusitzen. Dieses Urteil hob eine andere Kammer aber im März
teilweise auf und setzte eine neue Strafzumessung an.
Noch bevor die erfolgt ist, ist der Freispruch in der Hauptsache erfolgt –
womit sich die Frage stellt, ob die zehn Jahre, die Bemba schon seit seiner
Festnahme 2008 hinter Gittern gesessen hat, nicht jede mögliche Strafe im
zweiten Verfahren aufwiegen. Denn auf die dort behandelten Straftaten
stehen höchstens fünf Jahre Haft.
Bei der Anhörung sagten die Ankläger jetzt, dass Bembas Freispruch in der
Hauptsache dazu führen müsste, seine Strafe im zweiten Verfahren zu
erhöhen. Schließlich habe er seinen Freispruch den Falschaussagen seiner
Zeugen im Hauptverfahren zu verdanken. Sie forderten die vollen fünf Jahre.
Die Anklagebehörde reichte dazu einen 21-seitigen Antrag ein, in dem sie
auch auf die Bemba-Berufungsrichter schimpfte – die hätten „plötzliche und
unerklärliche“ Entscheidungen getroffen und dafür „keine Begründung, ganz
zu schweigen von überzeugenden Gründen“ geliefert. Juristisch ist das die
Sprache von Verlierern.
Den Antrag der Ankläger ließ der Richter jetzt nicht zu – aber beide Seiten
durften etwas sagen. Das taten sie ausführlich. Die Verteidigung machte
unter anderem geltend, dass die Anklage nachweisen müsse, dass Bembas
Zeugenbeeinflussung zu den Zeugenaussagen führte, die im Hauptverfahren
maßgeblich für seinen Freispruch waren. Diese Aussagen habe die
Anklagebehörde aber im Hauptverfahren gar nicht angezweifelt.
Wann eine Entscheidung über Bembas Schicksal fällt, bleibt weiter offen. Je
länger es dauert, desto unwahrscheinlicher ist es, dass Bemba rechtzeitig
in seine Heimat zurückkehren kann, um bei den für den 23. Dezember
geplanten Präsidentschaftswahlen gegen Amtsinhaber Joseph Kabila
anzutreten, wie Kongos Opposition es hofft.
Die Kandidatenfrist dafür läuft bis 8. August. Außerdem sieht das
Wahlgesetz vor, dass Kandidaten beim Einreichen ihrer Kandidatur den
Nachweis erbringen müssen, dass sie auf Kongos Wahlregister stehen. Für
Bemba ist das nicht der Fall.
4 Jul 2018
## AUTOREN
Dominic Johnson
## TAGS
Schwerpunkt Demokratische Republik Kongo
Jean-Pierre Bemba
Internationaler Strafgerichtshof
Lesestück Meinung und Analyse
Schwerpunkt Demokratische Republik Kongo
Jean-Pierre Bemba
Kongo
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