# taz.de -- Entschädigung für Homosexuelle: 30 Millionen für Wiedergutmachung | |
> Justizminister Maas plant den Beitrag für Schwule ein, die nach dem | |
> ehemaligen Paragrafen 175 verurteilt wurden. Ihre Handlungen galten | |
> demnach als strafbar. | |
Bild: Dafür wurde man noch bis 1969 verurteilt | |
Berlin dpa | Bundesjustizminister Heiko Maas sieht für die geplante | |
Entschädigung von Homosexuellen, die nach dem früheren Paragrafen 175 | |
verurteilt wurden, einen Umfang von 30 Millionen Euro vor. Die Höhe der | |
Entschädigung werde „immer auch vom konkreten Einzelfall abhängen“, sagte | |
der SPD-Politiker der Süddeutschen Zeitung, „etwa der Dauer einer | |
Freiheitsstrafe“. Homosexuelle Handlungen unter Männern waren in der DDR | |
bis 1968 strafbar, im Westen bis 1969. Ganz abgeschafft worden ist der | |
Paragraf 175 erst 1994. Die Koalition hat vereinbart, die bislang als | |
vorbestraft geltenden Betroffenen zu rehabilitieren. | |
Der Gesetzentwurf, den der Justizminister noch für Oktober angekündigt | |
hatte, sehe einen Individualanspruch vor, der „relativ unkompliziert“ | |
geltend gemacht werden könne. Es werde aber auch eine | |
Kollektiventschädigung geben, „um das Leid und Unrecht, das Einzelne | |
erlitten haben, aufzuarbeiten und zu dokumentieren“. Maas rechnet damit, | |
dass noch etwa 5.000 Menschen einen persönlichen Anspruch geltend machen | |
könnten. | |
Zuletzt hatte auch die Unionsfraktion im Bundestag eine Rehabilitierung | |
befürwortet und sich damit Forderungen von SPD und Grünen angeschlossen. | |
„Für uns steht im Mittelpunkt, dass man diesen Makel, der einem Strafurteil | |
innewohnt, für die Betroffenen aus der Welt schafft“, hatte | |
Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth (CDU) erklärt. „Das sollten wir zügig | |
tun, da die Betroffenen vielfach ein hohes Alter haben und wir wünschen, | |
dass sie ihre Rehabilitierung noch erleben.“ In Einzelfällen könne es | |
Entschädigungen geben. Sie kämen aber nicht pauschal, sondern nur | |
individuell in Betracht. | |
Ein Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Martin Burgi im Auftrag der | |
Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Mai die kollektive | |
Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz empfohlen. Dies | |
würde es den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der | |
entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Die | |
Entschädigung soll nach früheren Angaben über einen Fonds organisiert | |
werden. | |
9 Oct 2016 | |
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