Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Entschädigung für Homosexuelle: 30 Millionen für Wiedergutmachung
> Justizminister Maas plant den Beitrag für Schwule ein, die nach dem
> ehemaligen Paragrafen 175 verurteilt wurden. Ihre Handlungen galten
> demnach als strafbar.
Bild: Dafür wurde man noch bis 1969 verurteilt
Berlin dpa | Bundesjustizminister Heiko Maas sieht für die geplante
Entschädigung von Homosexuellen, die nach dem früheren Paragrafen 175
verurteilt wurden, einen Umfang von 30 Millionen Euro vor. Die Höhe der
Entschädigung werde „immer auch vom konkreten Einzelfall abhängen“, sagte
der SPD-Politiker der Süddeutschen Zeitung, „etwa der Dauer einer
Freiheitsstrafe“. Homosexuelle Handlungen unter Männern waren in der DDR
bis 1968 strafbar, im Westen bis 1969. Ganz abgeschafft worden ist der
Paragraf 175 erst 1994. Die Koalition hat vereinbart, die bislang als
vorbestraft geltenden Betroffenen zu rehabilitieren.
Der Gesetzentwurf, den der Justizminister noch für Oktober angekündigt
hatte, sehe einen Individualanspruch vor, der „relativ unkompliziert“
geltend gemacht werden könne. Es werde aber auch eine
Kollektiventschädigung geben, „um das Leid und Unrecht, das Einzelne
erlitten haben, aufzuarbeiten und zu dokumentieren“. Maas rechnet damit,
dass noch etwa 5.000 Menschen einen persönlichen Anspruch geltend machen
könnten.
Zuletzt hatte auch die Unionsfraktion im Bundestag eine Rehabilitierung
befürwortet und sich damit Forderungen von SPD und Grünen angeschlossen.
„Für uns steht im Mittelpunkt, dass man diesen Makel, der einem Strafurteil
innewohnt, für die Betroffenen aus der Welt schafft“, hatte
Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth (CDU) erklärt. „Das sollten wir zügig
tun, da die Betroffenen vielfach ein hohes Alter haben und wir wünschen,
dass sie ihre Rehabilitierung noch erleben.“ In Einzelfällen könne es
Entschädigungen geben. Sie kämen aber nicht pauschal, sondern nur
individuell in Betracht.
Ein Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Martin Burgi im Auftrag der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Mai die kollektive
Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz empfohlen. Dies
würde es den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der
entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Die
Entschädigung soll nach früheren Angaben über einen Fonds organisiert
werden.
9 Oct 2016
## TAGS
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
Homosexualität
Schwule
Paragraf 175
Heiko Maas
Entschädigung
Paragraf 175
Paragraf 175
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
Göttingen
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar Rehabilitation von Schwulen: Sogar nachträglich diskriminiert
Union und SPD fädeln in die Jahrzehnte verspätete Wiedergutmachung eine
ungeheure Unterstellung ein: dass alle Schwulen Päderasten seien.
Rehabilitierung von Homosexuellen: Zu späte Entschädigung
Die Entscheidung der Bundesregierung, die nach §175 verurteilten Schwulen
und Bisexuellen zu entschädigen, hat zu lange auf sich warten lassen.
Großbritannien beschließt „Turing Law“: Homosexuelle posthum rehabilitiert
Die britische Regierung will tausende homosexuelle und bisexuelle Männer
posthum rehabilitieren. Bislang mussten sie eine Löschung ihrer Vorstrafen
beantragen.
„Schwulenparagraf“ 175: „Wunde unseres Rechtsstaats“
Tausende Opfer des bis 1969 gültigen Naziparagrafen sollen rehabilitiert
werden. Das sagt ein Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes.
50. Deutscher Historikertag: Vorkämpfer für Urninden und Urninge
Weg mit dem Anti-Homo-Paragraphen 175: Das forderte schon im 19.
Jahrhundert Karl Heinrich Ulrichs. Nun wurde er in Göttingen mit einer
Gedenktafel geehrt.
Homophobie-Ausstellung: „Erpresst, ausgeraubt, verprügelt“
Lange nach der NS-Zeit war Homosexualität geächtet und verfolgt. Wie
Polizei, Justiz und Bevölkerung im angeblich liberalen Hamburg gegen
Schwule vorgingen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.