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# taz.de -- Altervorsorge von Filmschaffenden: Das wohlverdiente Ruhekissen
> Freie Filmschaffende sind bei der Rente auf die Pensionskasse Rundfunk
> angewiesen. Das System drohte zu kippen. Nun hat man sich geeinigt.
Bild: Die Freischaffenden unter ihnen hätten auch gern ein bisschen Rente
Heinrich Schafmeisters Arbeit hat sich gelohnt. Sein Bundesverband
Schauspiel (BFFS), bei dem er im Vorstand sitzt, schrieb in den letzten
Monaten Brandbriefe an alle Rundfunk- und Fernsehräte, alle für den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuständigen Politiker, alle
Ministerpräsidenten und Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Ihr
Anliegen: über den drohenden Zusammenbruch der betrieblichen Altersvorsorge
für viele Filmschaffende zu informieren.
Der Hintergrund: Für viele freie und kurzfristig Beschäftigte im Fernsehen
ist die Pensionskasse Rundfunk (PKR) die Hauptversorgung im Alter. Vor
allem in letzter Zeit hatten verschiedene Berufsverbände aber Anzeichen
dafür entdeckt, dass Leistungen beschnitten werden. Bei der PKR können frei
und kurzfristig Beschäftigte eine betriebliche Altersvorsorge abschließen.
Sind sie für öffentlich-rechtliche Produktionen tätig – ob direkt für ein…
Sender oder über ein Produktionsunternehmen –, bezuschussen die
Rundfunkanstalten diese Beiträge wie ein klassischer Arbeitgeber. Eigens
dafür sind Teile der Rundfunkbeiträge vorgesehen. Bei ausgelagerten
Produktionen erstatten ARD und ZDF den Produzenten die Anstaltsbeiträge,
die an die PKR gezahlt wurden.
Da es aber immer weniger TV-Produktionen gibt, die ein
öffentlich-rechtlicher Sender allein finanziert, weil Förderungen mit
einfließen oder andere Geldgeber sich beteiligen, entstand bei den
Produzenten Unsicherheit darüber, ob und wie viel von den Beiträgen, die
sie in Vorleistung für ihre Beschäftigten an die PKR zahlen, von ARD und
ZDF erstattet werden.
Die Folge: Beiträge für die Versicherten, die bei diesen Produktionen tätig
waren, wurden gar nicht mehr abgeführt, so Heinrich Schafmeister. Er
kritisierte, dass vor allem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
„die Hauptnutznießer“ davon seien, denn sie hätten ja dafür die
Rundfunkgebühren bereits mit der Auflage „kassiert“, ihren Beitrag zur
betrieblichen Altersvorsorge der freien Mitarbeiter zu leisten.
Dabei ist völlig unstrittig: Die komplette TV- und Filmbranche könnte ohne
die unzähligen freien oder befristet beschäftigten Kreativen nicht
existieren. Allerdings schauen viele dieser Freien mit Schrecken auf die
Altersbezüge, die sie zu erwarten haben. Das zeigt auch eine Umfrage im
Auftrag des Dachverbandes der Film und Fernsehschaffenden: Rund 3.800
Kreative hat Langer Media befragt, und nur 11 Prozent sehen sich für ihr
Alter ausreichend abgesichert.
Jetzt ist es zur Einigung gekommen: Die Kosten der Pensionskassenzahlungen
bei Auftragsproduktionen werden von den Öffentlich-Rechtlichen vollständig
übernommen, bei geförderten Produktionen anteilig. „Für uns Produzenten
herrscht jetzt endlich Rechtssicherheit darüber, für welche Produktionen
Pensionskassenbeiträge zu leisten sind“, freut sich der
Produzentenallianz-Vorsitzende Alexander Thies. Und auch Schafmeister ist
zufrieden: „Sie ist für uns von Vorteil, und mit ihr entsteht für die
Beteiligten wieder Rechtssicherheit.“
5 Oct 2016
## AUTOREN
Wilfried Urbe
## TAGS
Altersvorsorge
Öffentlich-Rechtliche
Rundfunk
Fernsehen
Selbstständige
Filmbranche
Rente
Rundfunkgebühren
Arbeit
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