Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- US-Streit um Abgasskandal bei VW: Bosch tief in Dieselgate verstric…
> Der mitangeklagte Zulieferer gerät laut Medien unter erhöhten Druck. Von
> Beginn an sei ihm klargewesen, dass die von ihm gelieferte Software dem
> Betrug diente.
Bild: Sieht nicht gut aus für den Zulieferer
Hamburg dpa | Im US-Rechtsstreit um den Abgas-Skandal bei Volkswagen kommt
der mitangeklagte Zulieferer Bosch immer mehr unter Druck. Nach Recherchen
von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung gibt es Hinweise auf eine massive
Verwicklung in die Abgasaffäre. Bosch-Ingenieure hätten die Betrugssoftware
jahrelang mitentwickelt.
Dabei sei dem Zulieferer klar gewesen, dass eine derartige
Abschaltvorrichtung verboten sei. NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung beziehen
sich dabei auf bislang geschwärzte Teile der US-Klageschrift von VW-Kunden
gegen Bosch, die nun freigegeben sind.
Bestandteil der Klage ist demnach auch ein Brief vom Juni 2008. Darin habe
Bosch vom VW-Konzern gefordert, ihn von einer Haftung freizustellen. Denn
die „geforderte Weiterentwicklung“ der Motorsteuerung werde dazu führen,
„dass Daten möglicherweise als defeat device (Betrugssoftware) eingesetzt
werden“. Bosch weise in dem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass die
Verwendung einer solchen Funktion in den USA verboten sei und warne, dass
die damit ausgestatteten Fahrzeuge ihre Betriebserlaubnis verlieren
könnten.
Die Anwälte, die geschädigte Dieselbesitzer in den USA vertreten, hatten
ihre Klage gegen den Zulieferer erst Mitte August erweitert. Sie werfen
Bosch vor, über mehr als zehn Jahre eine aktive Rolle bei der Entwicklung
einer an VW gelieferten Software gespielt zu haben, mit der bei Abgastests
getrickst worden sein soll. Unkenntnis über den Betrug sei auszuschließen.
Bosch wollte sich unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu den
Vorwürfen äußern.
Mittlerweile hat sich VW mit den US-Klägern – dazu zählen Fahrzeugbesitzer
sowie Autohändler, US-Behörden und Generalstaatsanwälte – beim größten T…
der betroffenen Wagen auf einen Vergleich in Höhe von bis zu 15,3
Milliarden US-Dollar (derzeit 13,5 Mrd Euro) geeinigt. Bosch ist Beklagter
in dem gleichen Verfahren, hat aber bislang kein Schuldgeständnis abgegeben
und sich nicht an dem außergerichtlichen Kompromiss beteiligt.
7 Sep 2016
## TAGS
Bosch
Dieselskandal
Volkswagen
Diesel
Vergleich
Antonio Tajani
Dieselskandal
Dieselskandal
Dieselskandal
Dieselskandal
Luftverschmutzung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Folgen des VW-Abgasskandals in den USA: Bosch zahlt über 300 Millionen Dollar
Der Autozulieferer einigt sich in einem Vergleich mit
Gebrauchtwagenhändlern und Verbrauchern. VW selbst hat eine weitere
Milliardenentschädigung akzeptiert.
Dieselgate-Untersuchungsausschuss: Schlechte Noten für Antonio Tajani
Brüssel macht keinen guten Job im Abgasskandal, findet der
Untersuchungs-Ausschuss des EU-Parlaments. Ein Kandidat gibt ein besonders
mieses Bild ab.
Ausweitung des VW-Skandals: Affäre perlt an Audi-Chef Stadler ab
Nach dem Skandal um VW geriet auch Audi-Chef Rupert Stadler unter Verdacht.
Der sitzt bei VW im Aufsichtsrat – nachgewiesen werden kann ihm aber wohl
nichts.
Abgasaffäre um Volkswagen: Brüssel droht mit Verfahren
Die EU-Kommission beklagt den mangelnden Aufklärungseifer einiger Staaten.
Das Europaparlament erhöht den Druck auf die Kommission.
Untersuchung des Abgasskandals: Der lange Schatten des Betrugs
Millionenfach wurde bei Abgastests von Dieselautos betrogen, die Aufklärung
steht am Anfang. Erste Zeugen wurden nun vernommen.
Schuld und Sühne nach Dieselgate: VW soll auch in Europa zahlen
Nach seinen Abgasmanipulationen soll Volkswagen auch in Europa
Schadenersatz zahlen. Doch hier ist das Prozedere komplizierter als in den
USA.
Mobilitätspartnerschaft in Hamburg: Allianz der Angeschlagenen
Hamburg will mit VWs Hilfe die Luft sauberer machen. Da sucht der grüne
Umweltsenator lieber das Weite.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.