# taz.de -- Staatsverträge mit MuslimInnen: Religion zweiter Klasse? | |
> Per Vertrag sichern Hamburg und Bremen islamischen Gemeinden ähnliche | |
> Rechte zu wie Christen. Aber nicht in allen Nord-Bundesländern laufen die | |
> Verhandlungen. | |
Bild: Hamburg und Bremen haben den Staatsvertrag, Schleswig-Holstein und Nieder… | |
Hannover taz | Anerkennung, Respekt, das Gefühl, dass der Islam als Glaube | |
gerade von staatlicher Seite anerkannt wird: Das sollen Verträge zwischen | |
Landesregierungen und muslimischen Religionsgemeinschaften vermitteln. | |
Bekräftigt werden in ihnen Rechte, wie sie auch christliche Kirchen seit | |
Jahrhunderten genießen: zum Bau von Gotteshäusern, zur Erteilung | |
islamischen Religionsunterrichts, zu Bestattungen nach traditionellem | |
Ritus. | |
Geregelt wird auch die Ausbildung muslimischer Theologen an deutschen | |
Universitäten – als Geistliche und Lehrer sollen sie eine zeitgemäße, | |
liberale Interpretation des Islam in Gemeinden und Schulen tragen und so | |
die Integration von Muslimen unterstützen, hoffen Befürworter, zu denen | |
etwa in Niedersachsen nicht nur SPD, Grüne und FDP, sondern auch die | |
Kirchen zählen. | |
Im Gegenzug bekennen sich der Dachverband der türkischen Moscheegemeinden | |
(Ditib), der Landesverband der Muslime (Schura) und die alevitischen | |
Gemeinden noch einmal ausdrücklich zur „grundgesetzlichen Ordnung der | |
Bundesrepublik Deutschland, insbesondere zur Unantastbarkeit der | |
Menschenwürde, der Geltung der Grundrechte, der Völkerverständigung und der | |
Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Religionen und Weltanschauungen“, wie | |
es im Vertrag mit dem Hamburger Senat heißt. | |
Unterzeichnet hat der Erste Bürgermeister Ole von Beust diese Vereinbarung | |
schon 2012. Die Hansestadt war damit das erste Bundesland, das eine solche, | |
oft missverständlich „Staatsvertrag“ genannte Regelung mit den Muslimen | |
traf – da deren Religionsgemeinschaften im Unterschied zu den evangelischen | |
Landeskirchen keine Körperschaften öffentlichen Rechts sind oder sich gar | |
wie die katholische Kirche als eigenständiger (Vatikan-)Staat verstehen, | |
kommen sie formalrechtlich nicht als Partner für einen „Staatsvertrag“ | |
infrage. | |
Der Bremer Senat zog 2013 nach. Vor der Flucht Hunderttausender wurde auch | |
in Schleswig-Holstein und Berlin über die schriftliche Fixierung der Rechte | |
der muslimischen Gemeinden nachgedacht. Nach den Anschlägen von Paris, | |
Brüssel, Nizza und Würzburg aber fürchten immer mehr Landespolitiker, dass | |
WählerInnen die Religion des Islam pauschal verkürzt mit Islamismus und | |
Terrorismus gleichsetzen, dass rechtspopulistische Parteien wie die AfD mit | |
ihren Parolen über eine angebliche Bevorzugung von MigrantInnen noch mehr | |
Auftrieb erhalten könnten. | |
Bis zur Landtagswahl 2017 werde ein solcher Vertrag nicht mehr zustande | |
kommen, teilte ein Sprecher der von SPD, Grünen und Südschleswigschem | |
Wählerverband getragenen Landesregierung von Ministerpräsident Torsten | |
Albig im Juni mit. Man brauche mehr Zeit, hieß es zur Begründung. Und in | |
Berlin konnte sich die nur noch bis September regierende große Koalition | |
aus SPD und CDU lediglich auf einen „vorstaatlichen Kommunikationsprozess“ | |
einigen. | |
Über einen Vertragsabschluss diskutiert wird dagegen noch in Niedersachsen. | |
Seit 2013 bemüht sich die rot-grüne Koalition von SPD-Ministerpräsident | |
Stephan Weil um ein solches „Zeichen des Respekts und der Akzeptanz“. | |
Unterzeichnen will Weil das Abkommen aber nur mit Unterstützung aller im | |
Landtag vertretenen Parteien. Die CDU aber bremst massiv. Dabei waren die | |
Verhandlungen schon 2006 durch einen christdemokratischen Regierungschef | |
angestoßen worden – durch Christian Wulff, der später als Bundespräsident | |
mit seinem Statement, der Islam gehöre zu Deutschland, Furore machte. | |
Den ganzen Schwerpunkt zum Thema Staatsverträge mit MuslimInnen lesen Sie | |
in der gedruckten Ausgabe der taz Nord oder [1][hier]. | |
26 Aug 2016 | |
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## AUTOREN | |
Andreas Wyputta | |
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