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# taz.de -- Staatsverträge mit MuslimInnen: Religion zweiter Klasse?
> Per Vertrag sichern Hamburg und Bremen islamischen Gemeinden ähnliche
> Rechte zu wie Christen. Aber nicht in allen Nord-Bundesländern laufen die
> Verhandlungen.
Bild: Hamburg und Bremen haben den Staatsvertrag, Schleswig-Holstein und Nieder…
Hannover taz | Anerkennung, Respekt, das Gefühl, dass der Islam als Glaube
gerade von staatlicher Seite anerkannt wird: Das sollen Verträge zwischen
Landesregierungen und muslimischen Religionsgemeinschaften vermitteln.
Bekräftigt werden in ihnen Rechte, wie sie auch christliche Kirchen seit
Jahrhunderten genießen: zum Bau von Gotteshäusern, zur Erteilung
islamischen Religionsunterrichts, zu Bestattungen nach traditionellem
Ritus.
Geregelt wird auch die Ausbildung muslimischer Theologen an deutschen
Universitäten – als Geistliche und Lehrer sollen sie eine zeitgemäße,
liberale Interpretation des Islam in Gemeinden und Schulen tragen und so
die Integration von Muslimen unterstützen, hoffen Befürworter, zu denen
etwa in Niedersachsen nicht nur SPD, Grüne und FDP, sondern auch die
Kirchen zählen.
Im Gegenzug bekennen sich der Dachverband der türkischen Moscheegemeinden
(Ditib), der Landesverband der Muslime (Schura) und die alevitischen
Gemeinden noch einmal ausdrücklich zur „grundgesetzlichen Ordnung der
Bundesrepublik Deutschland, insbesondere zur Unantastbarkeit der
Menschenwürde, der Geltung der Grundrechte, der Völkerverständigung und der
Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Religionen und Weltanschauungen“, wie
es im Vertrag mit dem Hamburger Senat heißt.
Unterzeichnet hat der Erste Bürgermeister Ole von Beust diese Vereinbarung
schon 2012. Die Hansestadt war damit das erste Bundesland, das eine solche,
oft missverständlich „Staatsvertrag“ genannte Regelung mit den Muslimen
traf – da deren Religionsgemeinschaften im Unterschied zu den evangelischen
Landeskirchen keine Körperschaften öffentlichen Rechts sind oder sich gar
wie die katholische Kirche als eigenständiger (Vatikan-)Staat verstehen,
kommen sie formalrechtlich nicht als Partner für einen „Staatsvertrag“
infrage.
Der Bremer Senat zog 2013 nach. Vor der Flucht Hunderttausender wurde auch
in Schleswig-Holstein und Berlin über die schriftliche Fixierung der Rechte
der muslimischen Gemeinden nachgedacht. Nach den Anschlägen von Paris,
Brüssel, Nizza und Würzburg aber fürchten immer mehr Landespolitiker, dass
WählerInnen die Religion des Islam pauschal verkürzt mit Islamismus und
Terrorismus gleichsetzen, dass rechtspopulistische Parteien wie die AfD mit
ihren Parolen über eine angebliche Bevorzugung von MigrantInnen noch mehr
Auftrieb erhalten könnten.
Bis zur Landtagswahl 2017 werde ein solcher Vertrag nicht mehr zustande
kommen, teilte ein Sprecher der von SPD, Grünen und Südschleswigschem
Wählerverband getragenen Landesregierung von Ministerpräsident Torsten
Albig im Juni mit. Man brauche mehr Zeit, hieß es zur Begründung. Und in
Berlin konnte sich die nur noch bis September regierende große Koalition
aus SPD und CDU lediglich auf einen „vorstaatlichen Kommunikationsprozess“
einigen.
Über einen Vertragsabschluss diskutiert wird dagegen noch in Niedersachsen.
Seit 2013 bemüht sich die rot-grüne Koalition von SPD-Ministerpräsident
Stephan Weil um ein solches „Zeichen des Respekts und der Akzeptanz“.
Unterzeichnen will Weil das Abkommen aber nur mit Unterstützung aller im
Landtag vertretenen Parteien. Die CDU aber bremst massiv. Dabei waren die
Verhandlungen schon 2006 durch einen christdemokratischen Regierungschef
angestoßen worden – durch Christian Wulff, der später als Bundespräsident
mit seinem Statement, der Islam gehöre zu Deutschland, Furore machte.
Den ganzen Schwerpunkt zum Thema Staatsverträge mit MuslimInnen lesen Sie
in der gedruckten Ausgabe der taz Nord oder [1][hier].
26 Aug 2016
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## AUTOREN
Andreas Wyputta
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