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# taz.de -- BGH zu intersexuellen Menschen: Kein eigener Geschlechtseintrag
> Der Bundesgerichtshof bleibt binär: Der Eintrag im Geburtenregister mit
> „inter“ oder „divers“ ist laut seiner Entscheidung weiterhin nicht
> möglich.
Bild: Entweder – oder. Mehr gibt es für den Bundesgerichtshof nicht
Karlsruhe afp | Intersexuelle Menschen können einem neuen Urteil zufolge
weiter nicht beanspruchen, dass ihr Geschlecht im Geburtenregister mit
„inter“ oder „divers“ eingetragen wird. Nach geltendem Recht können
Intersexuelle nur beanspruchen, dass etwaige Geschlechtsangaben im Register
gelöscht werden und dort keine weitere Eintragung erfolgt, wie der
Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss
entschied. (XII ZB 52/15)
Zur Begründung hieß es, das Familienrecht gehe von einem zweipoligen
Geschlechtersystem mit Mann und Frau aus. Der Gesetzgeber habe zwar für
intersexuelle Menschen die Möglichkeit geschaffen, von einer Eintragung des
Geschlechts im Geburtenregister abzusehen. Doch damit sei kein weiteres
Geschlecht wie etwa „inter“ geschaffen worden.
Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung des
im Geburtenregister eingetragenen Geschlechts auf „inter“ oder „divers“
gestellt. Er war 1989 geboren und als Mädchen eingetragen worden. Laut
einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist er weder Frau noch Mann.
Die Klage scheiterte nun in allen Instanzen. Dem Beschluss zufolge können
Betroffene seit der Gesetzesänderung vom November 2013 die Angabe ihres
Geschlechts nachträglich löschen lassen. Deshalb würden Intersexuelle auch
nicht in ihren Grundrechten verletzt.
4 Aug 2016
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