| # taz.de -- BGH zu intersexuellen Menschen: Kein eigener Geschlechtseintrag | |
| > Der Bundesgerichtshof bleibt binär: Der Eintrag im Geburtenregister mit | |
| > „inter“ oder „divers“ ist laut seiner Entscheidung weiterhin nicht | |
| > möglich. | |
| Bild: Entweder – oder. Mehr gibt es für den Bundesgerichtshof nicht | |
| Karlsruhe afp | Intersexuelle Menschen können einem neuen Urteil zufolge | |
| weiter nicht beanspruchen, dass ihr Geschlecht im Geburtenregister mit | |
| „inter“ oder „divers“ eingetragen wird. Nach geltendem Recht können | |
| Intersexuelle nur beanspruchen, dass etwaige Geschlechtsangaben im Register | |
| gelöscht werden und dort keine weitere Eintragung erfolgt, wie der | |
| Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss | |
| entschied. (XII ZB 52/15) | |
| Zur Begründung hieß es, das Familienrecht gehe von einem zweipoligen | |
| Geschlechtersystem mit Mann und Frau aus. Der Gesetzgeber habe zwar für | |
| intersexuelle Menschen die Möglichkeit geschaffen, von einer Eintragung des | |
| Geschlechts im Geburtenregister abzusehen. Doch damit sei kein weiteres | |
| Geschlecht wie etwa „inter“ geschaffen worden. | |
| Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung des | |
| im Geburtenregister eingetragenen Geschlechts auf „inter“ oder „divers“ | |
| gestellt. Er war 1989 geboren und als Mädchen eingetragen worden. Laut | |
| einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist er weder Frau noch Mann. | |
| Die Klage scheiterte nun in allen Instanzen. Dem Beschluss zufolge können | |
| Betroffene seit der Gesetzesänderung vom November 2013 die Angabe ihres | |
| Geschlechts nachträglich löschen lassen. Deshalb würden Intersexuelle auch | |
| nicht in ihren Grundrechten verletzt. | |
| 4 Aug 2016 | |
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