# taz.de -- BGH zu intersexuellen Menschen: Kein eigener Geschlechtseintrag | |
> Der Bundesgerichtshof bleibt binär: Der Eintrag im Geburtenregister mit | |
> „inter“ oder „divers“ ist laut seiner Entscheidung weiterhin nicht | |
> möglich. | |
Bild: Entweder – oder. Mehr gibt es für den Bundesgerichtshof nicht | |
KARLSRUHE afp | Intersexuelle Menschen können einem neuen Urteil zufolge | |
weiter nicht beanspruchen, dass ihr Geschlecht im Geburtenregister mit | |
„inter“ oder „divers“ eingetragen wird. Nach geltendem Recht können | |
Intersexuelle nur beanspruchen, dass etwaige Geschlechtsangaben im Register | |
gelöscht werden und dort keine weitere Eintragung erfolgt, wie der | |
Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss | |
entschied. (XII ZB 52/15) | |
Zur Begründung hieß es, das Familienrecht gehe von einem zweipoligen | |
Geschlechtersystem mit Mann und Frau aus. Der Gesetzgeber habe zwar für | |
intersexuelle Menschen die Möglichkeit geschaffen, von einer Eintragung des | |
Geschlechts im Geburtenregister abzusehen. Doch damit sei kein weiteres | |
Geschlecht wie etwa „inter“ geschaffen worden. | |
Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung des | |
im Geburtenregister eingetragenen Geschlechts auf „inter“ oder „divers“ | |
gestellt. Er war 1989 geboren und als Mädchen eingetragen worden. Laut | |
einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist er weder Frau noch Mann. | |
Die Klage scheiterte nun in allen Instanzen. Dem Beschluss zufolge können | |
Betroffene seit der Gesetzesänderung vom November 2013 die Angabe ihres | |
Geschlechts nachträglich löschen lassen. Deshalb würden Intersexuelle auch | |
nicht in ihren Grundrechten verletzt. | |
4 Aug 2016 | |
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