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# taz.de -- Automatisiertes Fahren in Deutschland: Dobrindt plant Gesetzesände…
> Für selbstfahrende Autos will Verkehrsminister Dobrindt eine Änderung im
> Straßenverkehrsgesetz vorlegen. Der Fahrer muss weiter am Lenkrad sitzen.
Bild: Verkehrsminister Dobrindt macht's vor: Der Fahrer muss immer „wahrnehmu…
Berlin afp | Um das automatisierte Fahren in Deutschland rasch zu
ermöglichen, will Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) Ende Juli den
Entwurf für eine Änderung im Straßenverkehrsgesetz vorlegen. Die
Ressortabstimmung sei Ende Juli geplant, sagte ein Sprecher Dobrindts dem
Handelsblatt vom Montag. Dem Entwurf zufolge dürfen laut Bericht künftig
Fahrzeuge betrieben werden, „die für eine bestimmte Zeit und in bestimmten
Situationen“ die Kontrolle übernehmen. Der Fahrzeugführer darf sich demnach
„während der Fahrzeugführung mittels automatisierter Fahrfunktion vom
Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden“.
Dabei muss der Fahrer laut Gesetzentwurf aber weiter am Lenkrad und am
Bremspedal sitzen und „wahrnehmungsbereit“ bleiben, damit er „nach
Aufforderung durch das automatisierte System“ wieder übernehmen kann. Vom
Fahrer werde ein „Mindestmaß an Aufmerksamkeit“ erwartet. Was das konkret
bedeute, nach wie viel Sekunden der Fahrer reagiert haben müsse, das
sollten im Streitfall Gerichte klären, zitierte das Handelsblatt aus der
Begründung des Entwurfs.
Bei einem Unfall soll demnach eine Blackbox helfen: Die Hersteller sollen
dem Entwurf zufolge Chips in die Autos einbauen, die aufzeichnen, wann das
System aktiv war, wann der Fahrer fuhr und wann das System den Fahrer
aufforderte zu übernehmen. Die Standards dazu würden gerade auf Ebene der
Vereinten Nationen beraten.
Im April hatte die Bundesregierung bereits neue Regeln für das
automatisierte Autofahren auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss
einen Gesetzentwurf, der Änderungen des Wiener Übereinkommens über den
Straßenverkehr umsetzt. Dabei ging es um technische Vorschriften für
automatisierte Fahrsysteme: Die Systeme müssen so gestaltet sein, dass der
Autofahrer ihre Funktion jederzeit abschalten oder durch eigenes Eingreifen
sozusagen überstimmen kann. Auch müssen technische Regelungen eingehalten
werden, die von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen
vorgeschrieben werden.
Das Wiener Übereinkommen, eine UN-Konvention aus dem Jahr 1968, regelt
zahlreiche grundlegende Fragen des Straßenverkehrs und definiert Begriffe
wie „Fahrer“ oder „Autobahn“. Seit der jüngsten Aktualisierung im Mär…
sind Systeme zulässig, die das Führen eines Fahrzeugs beeinflussen – sofern
der Fahrer sie zu jedem Zeitpunkt überstimmen oder abschalten kann.
18 Jul 2016
## TAGS
Alexander Dobrindt
Gesetzesänderung
Verkehrsministerium
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