| # taz.de -- Holocaust-Verharmloser freigesprochen: Dichtung und Wahrheit | |
| > Das Oberlandesgericht Naumburg spricht den NPD-Mann Hans Püschel auf | |
| > skandalöse Weise frei. Auch Historiker irritiert das Urteil. | |
| Bild: Nur einer von Püschels bizarren Versen: „Auschwitz, Majdanek – wann … | |
| Berlin taz | Paragraf 130, Absatz 3 des Strafgesetzbuches lässt an | |
| Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig. Bestraft wird demnach, „wer eine | |
| unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung“ des | |
| Völkermords „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu | |
| stören, […] billigt, leugnet oder verharmlost“. Die Höchststrafe für die… | |
| Verbrechen beträgt fünf Jahre Haft. | |
| Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat mit Beschluss vom 22. Oktober 2015 | |
| – wie erst jetzt bekannt wurde – den ehemaligen Bürgermeister von | |
| Krauschwitz, Hans Püschel, vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen | |
| und damit Beschlüsse des Amtsgerichts Weißenfels und des Landgerichts Halle | |
| aufgehoben. | |
| Der Angeklagte war von diesen Gerichten zu einer Geldstrafe in Höhe von | |
| 3.000 Euro verurteilt worden. Püschel trat im Jahr 2010 von der SPD zur NPD | |
| über. Aussagen von ihm zeigen das Bild eines notorischen Antisemiten, der | |
| glaubt, die Bundesrepublik werde heute vom Judentum unterdrückt, und meint, | |
| Deutschland habe den Zweiten Weltkrieg verhindern wollen. | |
| „Der Mythos und der Holocaust, das sind zwei große Dinger. Und wem’s davon | |
| nicht artig graust, der ist ein schlimmer Finger!“ So beginnt ein „Gedicht�… | |
| Püschels, das bei dem Prozess verhandelt wurde. Die Richter am OLG Naumburg | |
| haben sich in der Urteilsbegründung tief in eine Textexegese begeben und | |
| kamen zu dem Schluss, dass der Angeklagte den Begriff Mythos „nicht in der | |
| Bedeutung einer falschen Vorstellung oder eines Ammenmärchens verwendet | |
| hat“. Er habe sich vielmehr auf die identitätsstiftende Bedeutung des | |
| Begriffs für die Bundesrepublik bezogen. | |
| ## Gericht rügte Vorinstanzen | |
| „Die böse Mär’aufs Altenteil! Fort mit der düst’ren Wolke“, „dicht… | |
| Püschel weiter. Das OLG Naumburg schreibt in seinem Freispruch dazu: „Zu | |
| Recht weist die Verteidigung darauf hin, dass mit dem Wort Mär in aller | |
| Regel die Erzählung einer Geschichte verbunden ist. Dass diese unwahr oder | |
| erfunden sein soll, ergibt sich hieraus nicht.“ Die Vorinstanzen hätten | |
| sich nicht hinreichend mit möglichen anderen Auslegungsmöglichkeiten der | |
| Texte auseinandergesetzt, rügt das OLG in seiner Urteilsbegründung. | |
| Keine Volksverhetzung erkannten die Naumburger Richter weiterhin in Sätzen | |
| wie „Die seit Kindesbeinen gelernten deutschen Verbrechen sind Lügen!“ oder | |
| „Auschwitz, Majdanek – wann platzt die nächste Lüge?“ | |
| Die unteren Instanzen der Justiz hätten zu wenig beachtet, dass sich | |
| Püschel dabei darauf bezogen habe, dass in Studien die Zahl der Opfer in | |
| Vernichtungslagern auch nach unten korrigiert worden seien. | |
| ## Wenn Richter Germanisten und Historiker spielen | |
| Richter sind Juristen. In diesem Urteil aber haben sie geglaubt, | |
| Germanisten und Historiker spielen zu können. In ihrer Gesamtheit | |
| volksverhetztende Texte wurden so in einzelne Formulierungen zerlegt, denen | |
| anschließend Harmlosigkeit unterstellt wurde. Wissenschaftliche Debatten | |
| über die Opferzahlen des Holocaust in einzelnen Mordstätten, bei denen | |
| diese nach unten, aber durchaus auch nach oben korrigiert wurden, hat das | |
| Gericht genutzt, um einem notorischen Verharmloser des Massenmords selbst | |
| Harmlosigkeit zu attestieren. | |
| Die Welt zählte 16 volksverhetzende Passagen in den Texten Püschels, um die | |
| es vor dem Gericht ging. Die Zeitung weist zu Recht darauf hin, dass ein | |
| Oberlandesgericht nicht irgendeine Justizbude ist, sondern eine Instanz mit | |
| Gewicht, von denen es in Deutschland nur 24 gibt. | |
| „Der Beschluss billigt typische revisionistische Positionen“, erkennt der | |
| Direktor der Gedenkstätte Haus der Wannsee-Konferenz, Hans-Christian Rasch. | |
| Der Historiker Christoph Jahr von der Humboldt-Universität in Berlin zeigte | |
| sich in der Welt über den „sehr wohlwollenden Grundton des Senats gegenüber | |
| den Ausführungen des Angeklagten“ irritiert. | |
| Man wünschte sich, die Richter wären bei ihrem Metier geblieben und hätten | |
| uns dieses unselige Kapitel Rechtsgeschichte erspart. | |
| 7 Aug 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Klaus Hillenbrand | |
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